Rechtsprechung
| BVerwG, 05.12.1989 - 1 B 168.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterlassen der Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Beurteilung einer erneuten Straffälligkeit eines Ausländers als Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.09.1989 - 10 B 89.238
- BVerwG, 05.12.1989 - 1 B 168.89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83
Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1989 - 1 B 168.89
Einer begründeten Vorabentscheidung über die Beweisanträge bedurfte es nicht (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 S. 21 m.w.N.). - BVerwG, 20.12.1988 - 1 B 152.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung von …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1989 - 1 B 168.89
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 152.88 -).
- BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90
Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl dazu z.B. Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499 ; vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 152.88 - und vom 5. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 168.89 -). - BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90
Anspruch eines anwaltlich vertretenen, inhaftierten Klägers auf Anordnung des …
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Beschluß vom 5. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 168.89 -).
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