Rechtsprechung
| VG Stade, 22.09.2005 - 1 B 1699/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anordnung zur Beibringung eines MPU-Gutachtens bei wiederholten Zuwiderhandlungen.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs. 5 VwGO; § 13 Nr. 2a, 2b FeV; § 29 Abs. 1 StVG
Entziehung der Fahrerlaubnis; Zulässigkeit der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU); Vorliegen wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss ; Verwertbarkeit eines zwei Jahre zurückliegenden Verstoßes; Anordnung einer MPU ... - blutalkohol
, S. 514
Wiederholte Zuwiderhandlung i. S. d. § 13 Nr. 2 b FeV und Rechtsfolgen einer danach nicht gerechtfertigten, aber Fahreignungszweifel begründenden MPU
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis; Zulässigkeit der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU); Vorliegen wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss ; Verwertbarkeit eines zwei Jahre zurückliegenden Verstoßes; Anordnung einer MPU ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 22.09.2000 - 12 L 3300/00
Fahrerlaubnisentziehung: Eignungsüberprüfung; Punktzahl; Weigerung; wiederholter …
Auszug aus VG Stade, 22.09.2005 - 1 B 1699/05
Es kommt zwar bei der Anwendung der Nummer 2b nicht auf die insgesamt erreichte Punktzahl nach dem Punktesystem des § 4 StVG an, weil § 13 Nr. 2b FeV insoweit eine spezielle Vorschrift ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.9.2000, 12 L 3300/00, und Begründung zu § 13 FeV - BR-Drucks. 443/98 S. 260, abgedr. bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Anm. 1 und 2 zu § 13 FeV), es muss sich aber um mindestens zwei noch verwertbare Ordnungswidrigkeiten handeln, weil anderenfalls die Vorschrift des § 13 Nr. 2c FeV unterlaufen würde, die bei einem einmaligen Verstoß einen höheren Wert voraussetzt.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2013 - 1 M 123/12
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: Folgen fehlerhafter Aktenübersendung an …
Rn. 22 Soweit der Antragsgegner meint, aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.1996 - 11 B 14.96 -, NZV 1996, 332 - zitiert nach juris) und anderer Verwaltungsgerichte (vgl. VG Stade, Beschl. v. 22.09.2005 - 1 B 1699/05 -, Blutalkohol 44, 402 - zitiert nach juris; VG Neustadt, Beschl. v. 05.05.2008 - 3 L 406/08.NW -, juris) ergebe sich, dass das bzw. die vorliegende(n) Gutachten als neue Tatsachen hätten berücksichtigt werden dürfen, ist dem nicht zu folgen.
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