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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 17.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13844
BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 17.97 (https://dejure.org/1997,13844)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1997 - 1 B 17.97 (https://dejure.org/1997,13844)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 1 B 17.97 (https://dejure.org/1997,13844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Grundsatzrevision wegen der Gleichheitswidrigkeit der Satzungsbestimmungen der Ärztlichen Versorgungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Hebesätze

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 17.97
    Abgesehen davon ist auch nicht zweifelhaft, daß die Beklagte als Satzungsgeber ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz den neu geschaffenen Leistungsanspruch gemäß § 27 Abs. 6 ÄVAS denjenigen vorbehalten konnte, die die tatbestandlichen Voraussetzungen nach Inkrafttreten der Neuregelung erfüllen, und daß die Beklagte nicht von Verfassungs wegen verpflichtet war, eine § 61 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechende Regelung zu treffen (vgl. dazu BVerfGE 21, 54 [BVerfG 21.12.1966 - 1 BvR 33/64]; BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 2.94 - Buchholz 402.240 § 15 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 17.97
    Abgesehen davon ist auch nicht zweifelhaft, daß die Beklagte als Satzungsgeber ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz den neu geschaffenen Leistungsanspruch gemäß § 27 Abs. 6 ÄVAS denjenigen vorbehalten konnte, die die tatbestandlichen Voraussetzungen nach Inkrafttreten der Neuregelung erfüllen, und daß die Beklagte nicht von Verfassungs wegen verpflichtet war, eine § 61 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechende Regelung zu treffen (vgl. dazu BVerfGE 21, 54 [BVerfG 21.12.1966 - 1 BvR 33/64]; BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 2.94 - Buchholz 402.240 § 15 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung - …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 17.97
    Auch die Rüge, das maßgebliche Landesrecht verstoße gegen vorrangiges Bundesrecht, rechtfertigt demnach nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, wenn sie wie hier nicht auf eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts führt, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschluß vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24).
  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79

    Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 17.97
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung ausschließlich nichtrevisibles Landesrecht zugrunde gelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 146.94

    Anforderungen an die "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 17.97
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung ausschließlich nichtrevisibles Landesrecht zugrunde gelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 2.94
    Auszug aus BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 17.97
    Abgesehen davon ist auch nicht zweifelhaft, daß die Beklagte als Satzungsgeber ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz den neu geschaffenen Leistungsanspruch gemäß § 27 Abs. 6 ÄVAS denjenigen vorbehalten konnte, die die tatbestandlichen Voraussetzungen nach Inkrafttreten der Neuregelung erfüllen, und daß die Beklagte nicht von Verfassungs wegen verpflichtet war, eine § 61 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechende Regelung zu treffen (vgl. dazu BVerfGE 21, 54 [BVerfG 21.12.1966 - 1 BvR 33/64]; BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 2.94 - Buchholz 402.240 § 15 AuslG 1990 Nr. 1).
  • VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05

    Pflicht des Eigentümers eines Grundstücks zur Räumung desselben von Kampfmitteln; …

    Wie bereits im Beschluss der Kammer vom 28. April 2005 (1 B 339/05) dargelegt, hat hierzu das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 18.06.1998 - 1 B 17/97 - , Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 65) ausgeführt, die ordnungsrechtlichen Vorschriften über die Zustandsverantwortlichkeit knüpfen allein an die aus der Sachherrschaft des Grundeigentümers hergeleitete Rechtspflicht an, dafür zu sorgen, dass von dem Grundstück keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Eingrenzung der Zustandsverantwortlichkeit in Betracht kommt, wenn die Heranziehung zur Gefahrenabwehr, insbesondere die Belastung mit den Kosten schlechthin unzumutbar wäre und der Eigentümer sich in einer Art "Opferposition" befindet (BVerwG, Beschl. v. 11.10.1996 - 1 B 120.96 - Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 59; Urt. v. 11.12.1997 - 7 C 58.96 - Beschl. v. 18.06.1998 - 1 B 17/97 -).

  • VG Sigmaringen, 23.11.2009 - 8 K 1232/07

    Vorbeugender Rechtsschutz; vorbeugende Normerlassklage; vorzeitiges …

    Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und dem berufsständigen Versorgungsrecht handelt es sich mithin um selbständig nebeneinander stehende Rechtsmaterien (vgl. BVerwG, NJW 2009, 3316; Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 36; Beschluss vom 05.02.1997 - 1 B 17/97 -, juris; Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32; Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 22; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.1999 - 9 S 2176/98 -, juris).
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