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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.2005 - 1 B 174.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14095
BVerwG, 29.06.2005 - 1 B 174.04 (https://dejure.org/2005,14095)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2005 - 1 B 174.04 (https://dejure.org/2005,14095)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 1 B 174.04 (https://dejure.org/2005,14095)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Gewährung von Abschiebungsschutz ohne weitere Aufklärung; Notwendige Aufklärung hinsichtlich der Erhältlichkeit eines Insulinpräparates im Kosovo; Abschiebungsschutz wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung im Kosovo ; Aufdrängen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2005 - 1 B 174.04
    Im Übrigen trifft den Asylbewerber grundsätzlich keine Beweisführungspflicht (vgl. Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2005 - 1 B 174.04
    Allerdings findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Pflicht der Gerichte zur Aufklärung ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Sachaufklärung bietet (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - A 11 S 331/07

    Keine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure für Volksgruppe der Roma im …

    Soweit die Klägerin die Einholung eines Sachverständigengutachtens begehrt, handelt es sich mangels entsprechender Anknüpfungstatsachen nicht um einen Beweis-, sondern um einen bloßen Beweisermittlungsantrag, der auf Ausforschung gerichtet ist und dem Senat auch vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Amtsermittlung (§ 86 Abs. 1 VwGO) keinen Anlass gibt, den Sachverhalt weiter aufzuklären (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8.07 - a.a.O.; Beschluss vom 24.05.2006 - 1 B 118.05 - InfAuslR 2006, 485; Beschluss vom 28.03.2006 - 1 B 91.05 u.a. - NVwZ 2007, 346; Beschluss vom 29.06.2005 - 1 B 174.04 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12

    Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im …

    Zugleich findet die Pflicht der Gerichte zur Sachverhaltserforschung nach § 86 Abs. 1 VwGO ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen keinen tatsächlichen Anlass - mehr - zu weiterer Sachaufklärung bietet (siehe: BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 1 B 174.04 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 1 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 1 L 134/13

    Kein verbaler Begründungszwang bei dienstlichen Beurteilungen

    Zugleich findet die Pflicht der Gerichte zur Sachverhaltserforschung nach § 86 Abs. 1 VwGO ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen keinen tatsächlichen Anlass - mehr - zu weiterer Sachaufklärung bietet (siehe: BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 1 B 174.04 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 1 [m. w. N.]).
  • OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08

    Anforderungen für die Annahme einer Verletzung rechtlichen Gehörs i.S.d. § 78 …

    Im Ansatz ist davon auszugehen, dass - ungeachtet der in der Tat nicht gegebenen Beweisführungspflicht der Klägerin hinsichtlich des Ausmaßes und der Auswirkungen der von ihr geltend gemachten psychischen Erkrankung - hierzu BVerwG, Entscheidungen vom 11.9.2007 - 10 C 17/07 - und vom 29.6.2005 - 1 B 174/04 -, jeweils zitiert nach juris ein Verwaltungsgericht die ihm gemäß § 86 Abs. 1 VwGO obliegende Sachaufklärungspflicht dann nicht verletzt, wenn es von der Durchführung einer Beweisaufnahme absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht (unbedingt) beantragt hat hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 10.10.2001 - 9 BN 2/01 - NVwZ-RR 2002, 140; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.3.2009 - 2 A 471/08 - und vom 8.5.2006 - 3 Q 18/06 - differenzierend hinsichtlich des Verlusts eines entsprechenden Rügerechts bei in der mündlichen Verhandlung gestellten hilfsweisen Beweisanträgen OVG Bautzen, Beschluss vom 26.5.2005 - 3 B 16/02 -, NVwZ-RR 2006, 741.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - A 6 S 617/05
    Bei dem Antrag auf Einholung eines ärztlichen Gutachtens handelt es sich mangels entsprechender Anknüpfungstatsachen nicht um einen Beweis-, sondern um einen bloßen Beweisermittlungsantrag, der auf Ausforschung gerichtet ist und dem Senat auch vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Amtsermittlung (§ 86 Abs. 1 VwGO) keinen Anlass gibt, den Sachverhalt weiter aufzuklären (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8.07 - Beschluss vom 24.05.2006 - 1 B 118.05 -, InfAusIR 2006, 485; Beschluss vom 28.03.2006 - 1 B 91.05 u.a. -, NVwZ 2007, 346; Beschluss vom 29.06.2005 - 1 B 174.04 -, juris).
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