Rechtsprechung
| BVerwG, 03.02.1992 - 1 B 175.91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1991 - A 13 S 633/91
- BVerwG, 03.02.1992 - 1 B 175.91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81
Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung
Auszug aus BVerwG, 03.02.1992 - 1 B 175.91
Abgesehen davon, daß nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats die Ermächtigung des § 7 Abs. 4 AuslG (a.F.) den Fall einschließt, daß die Erlaubnis mit Erlaß der befristenden Maßnahmen erlischt (BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]), ist damit keine über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage aufgeworfen, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf.
- OVG Niedersachsen, 19.10.1994 - 13 L 1082/93
Ausstellung eines Vertriebenenausweises; Vertriebenenausweis; Vertreibungsgebiet; …
Rn. 18 Die genannte Einordnung des "Spätgeborenen" entspricht der ursprünglichen Einteilung der Vertriebenen durch das Bundesverwaltungsgericht (grundlegend - 1976 - BVerwGE 51, 298; ferner etwa Urteil v. 2.12.86 - 9 C 6.86 -, Buchholz 412.3, § 6 BVFG, Nr. 47; 1988: BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87]/78 in Abgrenzung zum "Frühgeborenen"; auch noch Beschl. v. 5.2.1990 - 9 B 283.89 -, Buchholz aaO, Nr. 63 - nur Leitsatz, vgl. ferner Beschl. v. 22.8.1991, 1 B 175.91).
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