Rechtsprechung
| OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
Abgabenerhebung in Innovationsbereichen
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BremGSED § 7; VwGO § 80 Abs 2 Nr 3
Abgabenerhebung in Innovationsbereichen - Abgabe; aufschiebende Wirkung; Business Improvement District; Gebietsabgrenzung; Homogenität; Innovationsbereich - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herstellung der Homogenität einer mit Sonderabgabe zu belegenden Gruppe durch Abgrenzung zu anderen Gruppen anhand von gesellschaftlichen Interessen und Gegebenheiten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Innovationsbereich und Sonderabgabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Finanzierung einer öffentlichen Aufgabe durch Erhebung einer Abgabe nach § 7 Abs. 1 Bremisches Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (BremGSED); Herstellung der Homogenität einer mit Sonderabgabe zu belegenden Gruppe durch Abgrenzung zu ...
Verfahrensgang
- VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10
- OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
Papierfundstellen
- BauR 2011, 1539
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Homogenität der Gruppe nicht erst durch die die Abgabenpflicht auslösende Regelung hergestellt werden (…vgl. Hecker, a. a. O. S. 171), sondern die Gruppe muss hinsichtlich gemeinsamer, durch Rechtsordnung und gesellschaftliche Wirklichkeit geprägte Interessen und Gegebenheiten von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar sein (Beschluss vom 17.07.2003 - 2 BvL 1/99, 2 BvL 4/99, 2 BvL 6/99, 2 BvL 16/99, 2 BvL 18/99 u. a. BVerfGE 108, 186; Beschluss vom 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04- , BVerfGE 124, 348). - BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und …
Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Homogenität der Gruppe nicht erst durch die die Abgabenpflicht auslösende Regelung hergestellt werden (…vgl. Hecker, a. a. O. S. 171), sondern die Gruppe muss hinsichtlich gemeinsamer, durch Rechtsordnung und gesellschaftliche Wirklichkeit geprägte Interessen und Gegebenheiten von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar sein (Beschluss vom 17.07.2003 - 2 BvL 1/99, 2 BvL 4/99, 2 BvL 6/99, 2 BvL 16/99, 2 BvL 18/99 u. a. BVerfGE 108, 186; Beschluss vom 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04- , BVerfGE 124, 348). - BVerfG, 03.02.2009 - 2 BvL 54/06
Sonderabgabe Absatzfonds
Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
Im Beschluss vom 12.05.2009 (- 2 BvR 743/01-, BVerfGE 123, 132, s.a. Urteil vom 03.02.2009 - 2 BvL 54/06 -, BVerfGE 122, 316) verdeutlicht das Bundesverfassungsgericht, dass innerhalb des Ensembles der speziellen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Sonderabgabe mit Finanzierungszweck eine besonders enge Verbindung zwischen der spezifischen Beziehung oder auch Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Zweck der Abgabenerhebung, einer daraus ableitbaren Finanzierungsverantwortung und der gruppennützigen Verwendung des Abgabenaufkommens bestehe.
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95
Solidarfonds Abfallrückführung
Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
Die Erfüllung dieser Merkmalsgruppe in ihrem Zusammenspiel bilde zugleich den entscheidenden Rechtfertigungsgrund für eine zu der Gemeinlast der Steuern hinzutretende Sonderlast und sichere so die Wahrung verhältnismäßiger Belastungsgleichheit (BVerfG, Urteil vom 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95, 2 BvR 2391/95 -, BVerfGE 113, 128 ). - BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90
Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe
Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO greift aus der Gesamtheit der Geldleistungen, die von Hoheitsträgern durch Verwaltungsakt gefordert werden, den Kreis von Zahlungspflichten heraus, der von der Zweckrichtung her Gemeinsamkeiten mit den der Finanzgerichtsbarkeit zugewiesenen Steuern aufweist und es wegen dieser Parallelität rechtfertigt, dass sich das öffentliche Interesse am sofortigen Zahlungseingang - ebenso wie im Steuerrecht - gegenüber dem sonst als vorrangig anerkannten Interesse des Schuldners durchsetzt, vor Unanfechtbarkeit des Heranziehungsbescheides nicht leisten zu müssen (BVerwG, Urteil vom 17.12.1992 - 4 C 30/90 -, NVwZ 1993, 1112). - BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 743/01
Verfassungsbeschwerde gegen Abgaben an den Forstabsatzfonds / Holzabsatzfonds …
Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
Im Beschluss vom 12.05.2009 (- 2 BvR 743/01-, BVerfGE 123, 132, s.a. Urteil vom 03.02.2009 - 2 BvL 54/06 -, BVerfGE 122, 316) verdeutlicht das Bundesverfassungsgericht, dass innerhalb des Ensembles der speziellen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Sonderabgabe mit Finanzierungszweck eine besonders enge Verbindung zwischen der spezifischen Beziehung oder auch Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Zweck der Abgabenerhebung, einer daraus ableitbaren Finanzierungsverantwortung und der gruppennützigen Verwendung des Abgabenaufkommens bestehe. - VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10
Überprüfung der Innovationsbereichsabgabe im Eilverfahren
Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
OVG.: 1 B 177/10 (VG: 2 V 185/10) Beschluss In der Verwaltungsrechtssache.
- VG Göttingen, 03.07.2024 - 3 B 173/24
Satzung zur Errichtung des Quartiers Weender Straße / Kornmarkt in Göttingen …
(Anschluss an OVG Bremen, Beschluss vom 18.04.2011, 1 B 177/10).(Anschluss an OVG Bremen, Beschluss vom 18.04.2011, 1 B 177/10).
Hierzu führt das OVG Bremen in seinem Beschluss vom 18.04.2011 (1 B 177/10, BeckRS 2011, 53339) zum Bremischen Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (BremGSED) aus:.
Bei der Abgabe nach dem NQG handelt es sich um eine Sonderabgabe (…so auch LT-Drucksache 18/6158, S. 16; zum Hamburger Recht so auch OVG Hamburg, Urteil vom 27. August 2010, 1 Bf 149/09, ZfBR 2011, 53; zum BremGSED so auch OVG Bremen, Beschluss vom 18.04.2011, 1 B 177/10, BeckRS 2011, 53339; zum ebenfalls vergleichbaren ISGG NRW so auch VG Köln, Urteil vom 20.05.2021, 8 K 3904/18, BeckRS 2021, 62692), was auch zwischen den Beteiligten unstreitig ist.
- VG Köln, 20.05.2021 - 8 K 3904/18
Eigentümer von Wohnimmobilie an der Severinstraße in Köln muss nicht für …
Rn. 57 Vgl. zur jeweils entsprechenden Landesgesetzgebung: Eine Sonderabgabe eigener Art annehmend, auf welche die Regeln über Sonderabgaben im engeren Sinne anzuwenden seien, Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. August 2010 - 1 Bf 149/09 -, juris, Rn 65, 70 f.; ohne weitere Einordnung jedenfalls die Maßstäbe bzgl. Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion anwendend, OVG Bremen, Beschluss vom 18. April 2011 - 1 B 177/10 -, juris, Rn. 18.Rn. 62 Vgl. zur in der dortigen Fallgestaltung ebenfalls fehlenden Homogenität: OVG Bremen, Beschluss vom 18. April 2011 - 1 B 177/10 -, juris, Rn. 19 ff.; demgegenüber eine Finanzierungsverantwortung rechtfertigende Homogenität und Sachnähe bzgl. einer als Kerngebiet dargestellten Einkaufsstraße (Neuer Wall) annehmend: Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. August 2010 - 1 Bf 149/09 -, juris, Rn 74 ff.
Rn. 75 Vgl. ebenso zu einer entsprechenden Konstellation: OVG Bremen, Beschluss vom 18. April 2011 - 1 B 177/10 -, juris, Rn. 26.
- OVG Niedersachsen, 24.03.2025 - 9 ME 84/24
Abgabenpflicht; BiD; Business Improvement District; Homogenitätsprinzip; …
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Quartiersabgabe gehört daher auch die Homogenität der Gruppe der betroffenen Grundstückseigentümer (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 18.4.2011 - 1 B 177/10 -).Vergleichbar mit der vom Oberverwaltungsgericht Bremen beurteilten Situation in dem Beschluss vom 18. April 2011 (- 1 B 177/10 - juris) fehle es an einer vergleichbaren wirtschaftlichen Nutzbarkeit und damit an einer hinreichend homogenen Gruppe.
Soweit sich das Verwaltungsgericht zu den (verfassungs-)rechtlichen Anforderungen an die Quartiersabgabe als Sonderabgabe auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 18. April 2011 (- 1 B 177/10 - juris) bezieht, das wiederum auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (etwa Beschluss vom 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04 - juris) rekurriert, hat die Antragsgegnerin die aus diesen Entscheidungen folgenden Maßgaben an eine Sonderabgabe nicht in Zweifel gezogen.
- VG Saarlouis, 09.02.2011 - 10 L 16/11
Feststellung der Nichtberechtigung zum Fahren von Kfz im Inland, Gemeinsames …
Rechtsmittel-Az: 1 B 177/11.
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