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| OVG Bremen, 31.07.2014 - 1 B 177/14 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (20)
- OVG Bremen, 09.03.2020 - 2 B 318/19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Verfügung des Migrationsamtes bezüglich der …
Erkrankungen können daher nur in besonders gelagerten Einzelfällen einen zwingenden Grund darstellen, der einer Verteilung in ein anderes Bundesland entgegensteht (OVG Bremen, Beschluss vom 31.07.2014 - 1 B 177/14 -, Rn. 8 f., juris).Zu berücksichtigende Faktoren sind insbesondere die Art der erforderlichen Behandlung, wann die Behandlung am derzeitigen Aufenthaltsort begonnen wurde, wie viele Behandlungstermine bereits stattgefunden haben, ob die Verteilung in eine seit längerem bestehende schützenswerte Arzt-Patienten- bzw. Therapeuten-Patienten-Beziehung eingreifen würde und wie schwer die bei einer Verteilung drohenden gesundheitlichen Folgen sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 31.07.2014 - 1 B 177/14 -Rn. 10, juris …und Beschluss vom 08.05.2014 - Rn. 4, juris).
Allein der Verlust eines günstigen familiären oder sonstigen sozialen Umfeldes stellt keinen zwingenden Grund dar (OVG Bremen, Beschluss vom 31.07.2014 - 1 B 177/14 -, Rn. 10, juris …und Beschluss vom 10.07.2019 - 2 B 316/18 -, Rn. 9, juris).
- VG Bremen, 21.05.2026 - 4 V 980/26
§ 15a AufenthG - Umverteilung
Diese Entscheidung ist nach der Konzeption des Gesetzes erst nach der Verteilung zu treffen (OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14 -, Rn. 9, juris).Erkrankungen können daher nur in besonders gelagerten Einzelfällen einen zwingenden Grund darstellen, der einer Verteilung in ein anderes Land entgegensteht (OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14 - Rn. 8 f., juris.).
Zu berücksichtigende Faktoren sind insbesondere die Art der erforderlichen Behandlung, wann die Behandlung am derzeitigen Aufenthaltsort begonnen wurde, wie viele Behandlungstermine bereits stattgefunden haben, ob die Verteilung in eine seit längerem bestehende schützenswerte Arzt-Patienten- bzw. Therapeuten-Patienten-Beziehung eingreifen würde und wie schwer die bei einer Verteilung drohenden gesundheitlichen Folgen sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14 - Rn. 10 …und vom 08.05.2014 - 1 B 84/14 - Rn. 4, jeweils juris).
Allein der Verlust eines günstigen familiären oder sonstigen sozialen Umfeldes stellt keinen zwingenden Grund dar (OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14 - Rn. 10 …sowie vom 10.07.2019 - 2 B 316/18 -, Rn. 9, jeweils juris).
Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich der Zustand des Antragstellers gerade durch die Umverteilung von Bremen nach Braunschweig weiter verschlechtert (…vgl. zum Maßstab vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 25;… Beschl. v. 02.12.2022 - 2 B 248/22, juris Rn. 16; Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10).
Da in der gesamten Bundesrepublik ein funktionierendes medizinisches Versorgungssystem besteht, ist grundsätzlich anzunehmen, dass Erkrankungen im ganzen Bundesgebiet behandelt werden können (…vgl. nur OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 25; Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10 …sowie Beschl. v. 08.05.2014 - 1 B 84/14, juris Rn. 4).
- OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von …
Erkrankungen können daher nur in besonders gelagerten Einzelfällen einen zwingenden Grund darstellen, der einer Verteilung in ein anderes Bundesland entgegensteht (OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14 juris, Rn. 8 f.).Zu berücksichtigende Faktoren sind insbesondere die Art der erforderlichen Behandlung, wann die Behandlung am derzeitigen Aufenthaltsort begonnen wurde, wie viele Behandlungstermine bereits stattgefunden haben, ob die Verteilung in eine seit längerem bestehende schützenswerte Arzt-Patienten- bzw. Therapeuten-Patienten-Beziehung eingreifen würde und wie schwer die bei einer Verteilung drohenden gesundheitlichen Folgen sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10 …und Beschl. v. 08.05.2014, juris Rn. 4).
Allein der Verlust eines günstigen familiären oder sonstigen sozialen Umfeldes stellt keinen zwingenden Grund dar (OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14 juris, Rn. 10 …und Beschl. v. 10.07.2019 - 2 B 316/18 juris, Rn. 9).
- OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 184/21
Umverteilung § 15 a - Therapeuten-Patienten-Beziehung; Verteilungsentscheidung; …
Erkrankungen können daher nur in besonders gelagerten Einzelfällen einen zwingenden Grund darstellen, der einer Verteilung in ein anderes Bundesland entgegensteht (OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 8 f.).Zu berücksichtigende Faktoren sind insbesondere die Art der erforderlichen Behandlung, wann die Behandlung am derzeitigen Aufenthaltsort begonnen wurde, wie viele Behandlungstermine bereits stattgefunden haben, ob die Verteilung in eine seit längerem bestehende schützenswerte Arzt-Patienten- bzw. Therapeuten-Patienten- Beziehung eingreifen würde und wie schwer die bei einer Verteilung drohenden gesundheitlichen Folgen sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10 …sowie Beschl. v. 08.05.2014 - 1 B 84/14, juris Rn. 4).
Allein der Verlust eines günstigen familiären oder sonstigen sozialen Umfeldes stellt keinen zwingenden Grund dar (OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10 …und Beschl. v. 10.07.2019 - 2 B 316/18, juris Rn. 9).
Der Kläger kann auch nicht auf die grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet bestehende Möglichkeit der Behandlung einer psychischen Erkrankung (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 8 f., juris) verwiesen werden.
- VG Bremen, 17.11.2020 - 4 V 1652/20
Umverteilung § 15 a - Anknüpfungstatsachen; Attest; Daueraufenthalt; …
Diese Entscheidung ist nach der Konzeption des Gesetzes erst nach der Verteilung zu treffen (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 31.07.2014 - 1 B 177/14 -, Rn. 9, juris).Erkrankungen können daher nur in besonders gelagerten Einzelfällen einen zwingenden Grund darstellen, der einer Verteilung in ein anderes Land entgegensteht (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 31.07.2014 - 1 B 177/14 - Rn. 8 f., juris.).
Zu berücksichtigende Faktoren sind insbesondere die Art der erforderlichen Behandlung, wann die Behandlung am derzeitigen Aufenthaltsort begonnen wurde, wie viele Behandlungstermine bereits stattgefunden haben, ob die Verteilung in eine seit längerem bestehende schützenswerte Arzt-Patienten- bzw. Therapeuten- Patienten-Beziehung eingreifen würde und wie schwer die bei einer Verteilung drohenden gesundheitlichen Folgen sind (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschlüsse vom 31.07.2014 - 1 B 177/14 - Rn. 10 …und vom 08.05.2014 - 1 B 84/14 - Rn. 4, jeweils juris).
Allein der Verlust eines günstigen familiären oder sonstigen sozialen Umfeldes stellt keinen zwingenden Grund dar (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschlüsse vom 31.07.2014 - 1 B 177/14 - Rn. 10 …sowie vom 10.07.2019 - 2 B 316/18 -, Rn. 9, jeweils juris).
Die Atteste des Facharztes für Psychiatrie Dr. lassen bereits nicht nachvollziehbar erkennen, auf welcher Grundlage er zu der Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung gelangt ist und wie diese Krankheit sich im konkreten Fall auswirkt; die Unschärfen des Krankheitsbildes und seine vielfältige Symptomatik stellen insoweit gewisse Mindestanforderungen an die Substantiierung (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 31.07.2014 - 1 B 177/14 -, Rn. 10, juris).
- OVG Bremen, 10.07.2019 - 2 B 316/18
Umverteilung § 15 a - Verteilung; Verteilungsanordnung; Verteilungsverfahren; …
Erkrankungen können daher nur in besonders gelagerten Einzelfällen einen zwingenden Grund darstellen, der einer Verteilung in ein anderes Bundesland entgegen steht (OVG Bremen, Beschl. v. 31.7.2014 - 1 B 177/14 -, juris Rn. 8 f.).Zu berücksichtigende Faktoren sind insbesondere die Art der erforderlichen Behandlung, wann die Behandlung am derzeitigen Aufenthaltsort begonnen wurde, wie viele Behandlungstermine bereits stattgefunden haben, ob die Verteilung in eine seit längerem bestehende schützenswerte Arzt-Patienten- bzw. Therapeuten-Patienten-Beziehung eingreifen würde und wie schwer die bei einer Verteilung drohenden gesundheitlichen Folgen sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 31.7.2014 - 1 B 177/14 - juris Rn. 10 …und Beschl. v. 8.5.2014 - juris Rn. 4).
Allein der Verlust eines günstigen familiären oder sonstigen sozialen Umfeldes stellt keinen zwingenden Grund dar (OVG Bremen, Beschl. v. 31.7.2014 - 1 B 177/14 - Rn. 10).
- VG Bremen, 24.07.2024 - 4 V 1557/24
Verteilung nach § 15a AufenthG - Verteilung
Erkrankungen können daher nur in besonders gelagerten Einzelfällen einen zwingenden Grund darstellen, der einer Verteilung in ein anderes Bundesland entgegensteht (OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 8 f.).Zu berücksichtigende Faktoren sind insbesondere die Art der erforderlichen Behandlung, wann die Behandlung am derzeitigen Aufenthaltsort begonnen wurde, wie viele Behandlungstermine bereits stattgefunden haben, ob die Verteilung in eine schützenswerte Arzt-Patienten- bzw. Therapeuten-Patienten-Beziehung eingreifen würde und wie schwer die bei einer Verteilung drohenden gesundheitlichen Folgen sind (…vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 25; Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10 …sowie Beschl. v. 08.05.2014 - 1 B 84/14, juris Rn. 4).
Allein der Verlust eines günstigen familiären oder sonstigen sozialen Umfeldes stellt noch keinen zwingenden Grund dar (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10 und v. 10.07.2019 - 2 B 316/18, juris Rn. 9).
- OVG Bremen, 29.06.2023 - 2 B 94/23
Epilepsie; Gesundheitsgefahr; Verteilung; zwingender Grund
Dass sich ihr Gesundheitszustand im Falle eines Behandlerwechsels aber ernsthaft zu verschlechtern drohen würde, wie es für die Annahme eines zwingenden Grundes im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG erforderlich wäre (…vgl. zum Maßstab vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 25;… Beschl. v. 02.12.2022 - 2 B 248/22, juris Rn. 16; Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10 …sowie Beschl. v. 08.05.2014 - 1 B 84/14, juris Rn. 4), ist den Attesten indes nicht zu entnehmen.Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass allein der Verlust eines günstigen familiären oder sonstigen sozialen Umfeldes noch keinen zwingenden Grund darstellt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10 und v. 10.07.2019 - 2 B 316/18, juris Rn. 9).
- OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - Anscheinsbeweis; Arbeitsvertrag; …
v. 31.07.2014 - 1 B 177/14 juris, Rn. 10 und Beschl. v. 10.07.2019 - 2 B 316/18 juris, Rn. 9). - OVG Bremen, 09.01.2025 - 2 B 402/24
Erforderliche Gesamtschau bei der Ermittlung einer beabsichtigten Überschreitung …
Erkrankungen können daher nur in besonders gelagerten Einzelfällen einen zwingenden Grund darstellen, der einer Verteilung in ein anderes Bundesland entgegensteht (OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 8 f.).Zu berücksichtigende Faktoren sind insbesondere die Art der erforderlichen Behandlung, wann die Behandlung am derzeitigen Aufenthaltsort begonnen wurde, wie viele Behandlungstermine bereits stattgefunden haben, ob die Verteilung in eine seit längerem bestehende schützenswerte Arzt-Patienten- bzw. Therapeuten-Patienten-Beziehung eingreifen würde und wie schwer die bei einer Verteilung drohenden gesundheitlichen Folgen sind (…vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 25; Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10 …sowie Beschl. v. 08.05.2014 - 1 B 84/14, juris Rn. 4).
- OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22
Ärztliches Attest; Arzt-Patienten-Beziehung; fachärztliches Attest; Psychische …
- VG Minden, 30.05.2022 - 2 K 1155/19
- VG Bremen, 26.10.2020 - 4 V 1980/20
- OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
Anordnung der aufschiebenden Wrirkung gegen Verteilung eines Asylsuchenden wegen …
- VG Bremen, 01.09.2026 - 4 V 1865/26
Annullierung Visum - Annullierung; Schengen-Visum
- OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 254/20
Vollstreckungshindernis bei einer schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung
- OVG Bremen, 04.04.2022 - 2 B 291/21
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; rechtzeitiger Nachweis eines …
- OVG Bremen, 27.04.2022 - 2 B 281/21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verteilung eines Asylsuchenden an die …
- OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
Entgegenstehen einer psychischen Erkrankung des ausländers der Vollstreckung …
- VG Bremen, 31.03.2026 - 4 V 374/26
Aufenthaltsrecht: Umverteilung einer unerlaubt eingereisten Ausländerin - …
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