Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2166
BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95 (https://dejure.org/1996,2166)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1996 - 1 B 177.95 (https://dejure.org/1996,2166)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1996 - 1 B 177.95 (https://dejure.org/1996,2166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit einer Person - Begründung der Unzuverlässigkeit einer Person auf Grund von Steuerschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1
    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 1172
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95
    Nach der in diesem Zusammenhang allein maßgeblichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, die auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 B 19.95 - GewArch 1995, 200), kam es zur Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Klägers auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Widerspruchsbescheid vom 1. Oktober 1993) an.
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95
    Abgesehen davon ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen kann (Beschluß vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 B 5.94 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 57 = GewArch 1995, 115).
  • BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 19.95

    Unselbständige leitende Beschäftigung - Teilbereich - Revision - Uneingeschränkte …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95
    Nach der in diesem Zusammenhang allein maßgeblichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, die auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 B 19.95 - GewArch 1995, 200), kam es zur Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Klägers auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Widerspruchsbescheid vom 1. Oktober 1993) an.
  • BVerwG, 30.03.1992 - 1 B 42.92

    Steuerrückstand - Gwerberechtliche Zuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95
    Ist die Vollziehung ausgesetzt worden (§ 361 AO, § 59 FGO), so braucht der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer noch nicht zu entrichten (Beschluß vom 30. März 1992 - BVerwG 1 B 42.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 50 = GewArch 1992, 298).
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02

    Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren

    Das BVerwG hebt in diesem Zusammenhang nämlich mit Recht hervor, dass Steuerbescheide grundsätzlich auch dann vollziehbar sind, wenn Rechtsbehelfe gegen sie eingelegt werden (Beschluss des BVerwG vom 25. Oktober 1996 1 B 214/96, juris, und Beschluss vom 12. Januar 1996 1 B 177/95, Buchholz, a.a.O., Nr. 62), und dass die festgesetzten Steuern ungeachtet der gegen die Festsetzung vom Steuerpflichtigen erhobenen Einwendungen bezahlt werden müssen.
  • VGH Bayern, 10.09.2026 - 22 ZB 25.1451

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, Steuerschulden, Abtretung einer …

    Eine auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage beruhende Steuerfestsetzung ist nicht von einer anderen rechtlichen Qualität und daher im Rahmen des § 35 GewO nicht anders zu würdigen als eine Steuerschuld, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (…vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 1 B 214.96 - juris Rn. 4; B.v. 12.1.1996 - 1 B 177.95 - juris Rn. 5;… OVG NW, B.v. 6.10.2021 - 4 B 1401/21 - juris Rn. 10).

    Weder die Gewerbeaufsichtsbehörden noch die Verwaltungsgerichte sind verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen zu prüfen und in diesem Zusammenhang ggf. weitere Ermittlungen vorzunehmen (…BVerwG, B.v. 12.3.1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4; B.v. 12.1.1996 - 1 B 177.95 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 8.1.2026 - 22 ZB 25.515 - juris Rn. 29;… BayVGH, B.v. 23.11.2021 - 22 ZB 21.2508 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 16.09.2026 - 22 ZB 25.1374

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen und …

    Rn. 13 Die Gewerbeaufsichtsbehörden und die Verwaltungsgerichte sind nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen zu prüfen und in diesem Zusammenhang ggf. weitere Ermittlungen vorzunehmen (BVerwG, B.v. 12.1.1996 - 1 B 177.95 - juris Rn. 9;… B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - juris Rn. 10;… B.v. 29.1.1988 - 1 B 164.87 - juris Rn. 4).

    Dies gilt auch, soweit die steuerlichen Forderungen (nur) auf Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen beruhen (vgl. BVerwG, B.v. 30.9.1998 - 1 B 100.98 - juris Rn. 6; B.v. 12.1.1996 - 1 B 177.95 - juris Rn. 5; B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - juris Rn. 8 ff.; BayVGH, B.v. 12.8.2026 - 22 ZB 26.1129 - juris Rn. 17; B.v. 8.1.2026 - 22 ZB 25.515 - juris Rn. 29; OVG NW, B.v. 6.10.2021 - 4 B 1401/21.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht