Rechtsprechung
| BVerwG, 14.03.1979 - 1 B 179.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Begründung eines Verfahrensmangels mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung - Verstoß gegen die Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze - Politische Verhältnisse in ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.12.1978 - 413 XII 78
- BVerwG, 14.03.1979 - 1 B 179.79
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.08.1976 - 6 B 2.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung eines …
- BVerwG, 18.05.1973 - I B 26.73
Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer Beschwerde …
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.05.1982 - 1 B 179/79 |
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.05.1982 - 1 B 179/79
- BVerwG, 20.08.1982 - 4 B 164.82
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 30.01.2012 - M 8 K 10.5020
Nutzungsänderung einer Konditorei mit 15 Sitzplätzen in ein Cafe; …
Insoweit ist jedoch anerkannt, dass eine solche vorliegt, wenn die bisherige Nutzung einer Anlage aufgegeben und eine neue Nutzung aufgenommen wird, oder zu der bisherigen Nutzung eine weitere Nutzung hinzutritt und damit der Anlage - wenigstens teilweise - eine neue Zweckbestimmung gegeben wird (vgl. BayVGH Urteil vom 18.5.1982 Az: 1 B 179/79 BayVBl 1983, 656 f.).Rn. 25 Für die Beurteilung der Frage, ob eine Änderung der Zweckbestimmung und damit eine Nutzungsänderung im bauaufsichtlichen Sinne vorliegt, ist entscheidend darauf abzustellen, ob die geänderte Nutzung von der für die Anlage erteilten Baugenehmigung gedeckt wird (BayVGH Urteil vom 18.5.1982 a.a.O.).
- VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 9 K 13.02205
Baurecht; Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; Allgemeines …
Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung im Sinne des Art. 55 Abs. 1 BayBO liegt vor, wenn durch die Verwirklichung des Vorhabens im Wege einer neuen Zweckbestimmung die einer jeden Art von Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und für die geänderte Nutzung andere bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Anforderungen in Betracht kommen können als für die bisherige Nutzung (vgl. BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl. 2012, 86; U.v. 18.5.1982 - 1 B 179/79 -, BayVBl. 1983, 656). - VGH Bayern, 17.11.2015 - 4 ZB 15.1385
Grundstücksentwässerungsanlage, Verpflichtung zur Vorlage von Planunterlagen, …
Durfte eine Entwässerungsanlage seinerzeit ohne solche Pläne und damit ohne Zustimmung nach § 10 Abs. 2 EWS errichtet werden, so liegt keine formelle Illegalität vor, die eine nachträgliche Anordnung zur Vorlage von Bestandsplänen gegenüber dem (heutigen) Grundstückseigentümer rechtfertigen könnte (vgl. zum Baurecht BayVGH, U. v. 18.5.1982 - 1 B 179/79 - BayVBl 1983, 656).
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