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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 18.05.1982

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1979 - 1 B 179.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,6990
BVerwG, 14.03.1979 - 1 B 179.79 (https://dejure.org/1979,6990)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1979 - 1 B 179.79 (https://dejure.org/1979,6990)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1979 - 1 B 179.79 (https://dejure.org/1979,6990)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Begründung eines Verfahrensmangels mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung - Verstoß gegen die Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze - Politische Verhältnisse in ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.08.1976 - 6 B 2.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung eines …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1979 - 1 B 179.79
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschlüsse vom 18. Mai 1973 - BVerwG 1 B 26.73 - und vom 17. August 1976 - BVerwG 6 B 2.76 -).
  • BVerwG, 18.05.1973 - I B 26.73

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer Beschwerde …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1979 - 1 B 179.79
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschlüsse vom 18. Mai 1973 - BVerwG 1 B 26.73 - und vom 17. August 1976 - BVerwG 6 B 2.76 -).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.05.1982 - 1 B 179/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,13623
VGH Bayern, 18.05.1982 - 1 B 179/79 (https://dejure.org/1982,13623)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.1982 - 1 B 179/79 (https://dejure.org/1982,13623)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 1982 - 1 B 179/79 (https://dejure.org/1982,13623)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 30.01.2012 - M 8 K 10.5020

    Nutzungsänderung einer Konditorei mit 15 Sitzplätzen in ein Cafe; …

    Insoweit ist jedoch anerkannt, dass eine solche vorliegt, wenn die bisherige Nutzung einer Anlage aufgegeben und eine neue Nutzung aufgenommen wird, oder zu der bisherigen Nutzung eine weitere Nutzung hinzutritt und damit der Anlage - wenigstens teilweise - eine neue Zweckbestimmung gegeben wird (vgl. BayVGH Urteil vom 18.5.1982 Az: 1 B 179/79 BayVBl 1983, 656 f.).

    Rn. 25 Für die Beurteilung der Frage, ob eine Änderung der Zweckbestimmung und damit eine Nutzungsänderung im bauaufsichtlichen Sinne vorliegt, ist entscheidend darauf abzustellen, ob die geänderte Nutzung von der für die Anlage erteilten Baugenehmigung gedeckt wird (BayVGH Urteil vom 18.5.1982 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 9 K 13.02205

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; Allgemeines …

    Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung im Sinne des Art. 55 Abs. 1 BayBO liegt vor, wenn durch die Verwirklichung des Vorhabens im Wege einer neuen Zweckbestimmung die einer jeden Art von Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und für die geänderte Nutzung andere bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Anforderungen in Betracht kommen können als für die bisherige Nutzung (vgl. BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl. 2012, 86; U.v. 18.5.1982 - 1 B 179/79 -, BayVBl. 1983, 656).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 4 ZB 15.1385

    Grundstücksentwässerungsanlage, Verpflichtung zur Vorlage von Planunterlagen, …

    Durfte eine Entwässerungsanlage seinerzeit ohne solche Pläne und damit ohne Zustimmung nach § 10 Abs. 2 EWS errichtet werden, so liegt keine formelle Illegalität vor, die eine nachträgliche Anordnung zur Vorlage von Bestandsplänen gegenüber dem (heutigen) Grundstückseigentümer rechtfertigen könnte (vgl. zum Baurecht BayVGH, U. v. 18.5.1982 - 1 B 179/79 - BayVBl 1983, 656).
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