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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.02.2003

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 08.12.2004 - 1 B 18.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17880
OVG Berlin, 08.12.2004 - 1 B 18.03 (https://dejure.org/2004,17880)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08.12.2004 - 1 B 18.03 (https://dejure.org/2004,17880)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 1 B 18.03 (https://dejure.org/2004,17880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    TSchG § 1; ; TSchG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; TSchG § 2; ; TSchG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; TSchG § 5 Abs. 1; ; BGB § 254

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Entschädigung nach dem Tumultschadensgesetz des Landes Berlin; Ersatzansprüche gegen ein Land für Schäden an beweglichem und unbeweglichem Eigentum im Zusammenhang mit inneren Unruhen ; Folgen einer unmittelbaren Verursachung der Schäden durch offene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 10.11.1982 - 1 A 56.82

    Randale in Berlin: Punks, Popper und doch kein Tumultschadensfall

    Auszug aus OVG Berlin, 08.12.2004 - 1 B 18.03
    Das rechtfertigt es, von inneren Unruhen regelmäßig nur dann auszugehen, wenn die betreffenden Vorfälle sowohl örtlich als auch zeitlich nicht nur begrenzten Umfangs sind, und deshalb die Allgemeinheit oder erhebliche Teile von ihr mit dem Gefühl der Sorge um die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung erfüllen (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 10. November 1982 - VG 1 A 56.82).
  • BGH, 13.11.1974 - IV ZR 178/73

    Tragweite der Haftungsausschlussklausel für durch innere Unruhen, insbesondere …

    Auszug aus OVG Berlin, 08.12.2004 - 1 B 18.03
    Soweit allgemeine Versicherungsbedingungen für innere Unruhen oder ähnliche Begriffe wie Aufruhr oder bürgerliche Unruhen Versicherungsausschlüsse enthalten, hat dies vielmehr in erster Linie den Zweck, ein für den Versicherer nicht mehr kalkulierbares Risiko zu vermeiden (vgl. BGH, VersR 1975, 126, 175 f.; Reichsgericht, RGZ 97, 206; RGZ 108, 188).
  • RG, 28.11.1919 - VII 237/19

    Zum Begriff des Aufruhrs und seiner Folgen im Versicherungsrecht.

    Auszug aus OVG Berlin, 08.12.2004 - 1 B 18.03
    Soweit allgemeine Versicherungsbedingungen für innere Unruhen oder ähnliche Begriffe wie Aufruhr oder bürgerliche Unruhen Versicherungsausschlüsse enthalten, hat dies vielmehr in erster Linie den Zweck, ein für den Versicherer nicht mehr kalkulierbares Risiko zu vermeiden (vgl. BGH, VersR 1975, 126, 175 f.; Reichsgericht, RGZ 97, 206; RGZ 108, 188).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2003 - 1 B 18.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16578
BVerwG, 25.02.2003 - 1 B 18.03 (https://dejure.org/2003,16578)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2003 - 1 B 18.03 (https://dejure.org/2003,16578)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 1 B 18.03 (https://dejure.org/2003,16578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision durch Vorlage einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Problematik der wirtschaftlichen Versorgung und des Krankenversicherungsschutzes Angehöriger von Minderheiten in der früheren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 20.03.2003 - 1 B 19.03

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Darlegung der …

    Wegen der Einzelheiten wird auf den den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 25. Februar 2003 - BVerwG 1 B 18.03 - Bezug genommen.
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