Rechtsprechung
| BVerwG, 19.03.1982 - 1 B 182.81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Veränderung der Sperrzeit - Sperrzeitverschiebung - Veränderung der Lärmsituation - Nachtruhe der Anlieger - Störerhaftung
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95
Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei …
Demgemäß hat der erkennende Senat bereits in den Beschlüssen vom 19. März 1982 - BVerwG 1 B 182.81 - und vom 18. September 1991 - BVerwG 1 B 107.91 - (Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 2 und 6) ausgeführt, daß die Nachtruhe von Personen, die in der Nachbarschaft von Gaststätten wohnen, zu den Interessen gehört, deren Wahrung der Rechtsbegriff des öffentlichen Bedürfnisses dient, und daß bei der Entscheidung nach § 18 GastG alle Folgen über die Nachtruhe der Anwohner zu berücksichtigen sind. - BVerwG, 18.09.1991 - 1 B 107.91
Gewerberecht: Sperrzeitverkürzung bei einer Gaststätte
Das gilt auch für den Lärm, den Gäste einer Gaststätte vor der Gaststätte verursachen (Beschluß vom 19. März 1982 - BVerwG 1 B 182.81 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 2); dabei ist derjenige Lärm, den Gäste unter Verletzung von Rechtsnormen, beispielsweise von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, verursachen, nicht ausgenommen. - BVerwG, 10.05.1995 - 1 B 61.95
Verschiebung der Sperrzeit in faktischem Mischgebiet - Veränderung der …
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats berührt allerdings jede Verschiebung der Sperrzeit, die sich auf die Nachtruhe der Anwohner durch Veränderung der Lärmsituation auswirkt, das öffentliche Bedürfnis i.S. des § 18 GastG (Beschluß vom 19. März 1982 - BVerwG 1 B 182.81 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 2).Es ist nicht zweifelhaft, daß auch der Schutz der Nachtruhe der zulässigerweise in einem (faktischen) Mischgebiet wohnenden Bevölkerung zu den Interessen gehört, deren Wahrung der Rechtsbegriff des öffentlichen Bedürfnisses i.S. des § 18 GastG dient (Beschluß vom 19. März 1982, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.09.1987 - 12 A 269/86 Entscheidend ist vielmehr der objektive Wirkungs- und Verantwortungszusammenhang (Drews-Wacke-Vogel-Martens, Gefahrenabwehr, S. 315 f.; Götz, Allg. Polizei- u. OrdnungsR, Rdnrn. 193, 197f.;… Schenke, Polizei- u. OrdnungsR, Rdnr. 91; - w. Nachw. Erbel JuS 1985, 260 f. Fußn. 41 ff. sowie zur Verantwortlichkeit des Gaststättenbetreibers für den Lärm der Gäste etwa BVerwG DVBI 1965, 603 [604]; Urt. v. 19.03.1982 - 1 B 182/81; OVG Münster GewArch 1974, 241; VGH München BavVBI 1984, 113).
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