Rechtsprechung
| BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision - Anforderung an die Beschwerdebegründung bei Nichtzulassung der Revision - Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verhältnismäßigkeit einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; GewO § 35 Abs. 1
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter Unzuverlässigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1995 - 4 A 5983/94
- BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96
Soweit der Kläger auf eine Rückführung der Steuerrückstände verweist, berücksichtigt er nicht, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung ankommt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 B 19.95 - GewArch 1995, 200; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 14. März 1995 - 1 BvR 1639/91 - GewArch 1995, 242). - BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80
Gewerberecht - Untersagung
Auszug aus BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Gewerbeuntersagung gegenüber einem unzuverlässigen Gewerbetreibenden "auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG in Einklang steht" (Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 38 = GewArch 1982, 303; Beschluß vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54 = GewArch 1993, 155). - BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93
Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht
Auszug aus BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Gewerbeuntersagung gegenüber einem unzuverlässigen Gewerbetreibenden "auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG in Einklang steht" (Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 38 = GewArch 1982, 303; Beschluß vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54 = GewArch 1993, 155).
- BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96
Der Umstand, daß der Kläger möglicherweise Sozialhilfe in Anspruch nehmen muß, führt ebenfalls nicht auf eine grundsätzlich klärungsbedürftige Problematik, weil geklärt ist, daß es nicht unverhältnismäßig ist, wenn dem Schutzzweck des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen gegeben wird, nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein (Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48 = GewArch 1991, 226). - BVerfG, 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91
Prüfungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung
Auszug aus BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96
Soweit der Kläger auf eine Rückführung der Steuerrückstände verweist, berücksichtigt er nicht, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung ankommt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 B 19.95 - GewArch 1995, 200; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 14. März 1995 - 1 BvR 1639/91 - GewArch 1995, 242). - BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 19.95
Unselbständige leitende Beschäftigung - Teilbereich - Revision - Uneingeschränkte …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96
Soweit der Kläger auf eine Rückführung der Steuerrückstände verweist, berücksichtigt er nicht, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung ankommt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 B 19.95 - GewArch 1995, 200; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 14. März 1995 - 1 BvR 1639/91 - GewArch 1995, 242).
- OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher …
Diesen Gefahren kann nur durch die völlige Untersagung der Gewerbeausübung entgegengetreten werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, a. a. O., und Beschluss vom 08.02.1996 - 1 B 19.96 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 63).Sie wird auch unter Berücksichtigung sozialer Belange nicht unzulässig beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1982 - 1 C 124/80 -, zit. n. juris, sowie Beschlüsse vom 08.02.1996 - 1 B 19.96 - , a. a. O., vom 17.08.1995 - 1 C 124.95 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 60, und vom 12.01.1993 - 1 B 1.93 -, NVwZ 1993, 1189, jeweils m. w. N.).
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 6 S 506/21
Widerruf der Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte; Verwertbarkeit von …
Rn. 24 Soweit der Antragsteller im Hinblick auf die mit dem Widerruf der Aufstellerlaubnis verbundenen finanziellen Folgen deren Unverhältnismäßigkeit geltend macht, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats anerkannt, dass eine Gewerbeuntersagung gegenüber einem unzuverlässigen Gewerbetreibenden auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG in Einklang steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.02.1996 - 1 B 19.96 -, juris Rn. 3 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2011 - 6 S 1855/11 -, n.v.; Beschluss vom 15.08.2019 - 6 S 870/19 -, n.v); nur in ganz extremen Ausnahmefällen mag trotz Unzuverlässigkeit der Einwand der Verletzung des Übermaßverbotes mit Erfolg erhoben werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1982 - 1 C 124.80 -, GewArch 1982, 303 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.08.2019 - 6 S 870/19 -, n.v.). - OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19
Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Gewerbeuntersagung gegenüber einem unzuverlässigen Gewerbetreibenden auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG in Einklang steht (BVerwG, Beschl. v. 8. Februar 1996 -1 B 19.96 -, juris m. w. N.).
- BVerwG, 25.10.1996 - 11 B 53.96
Gewerberecht - Taxiunternehmer, Beurteilungszeitpunkt bei Widerruf einer …
Wie im Gewerberecht steht eine solche Untersagung mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und Art. 12 GG in Einklang; allenfalls in extremen Ausnahmefällen kann die Entziehung der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. etwa Beschlüsse vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 146.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 56, vom 9. März 1994 - BVerwG 1 B 33.94 - GewArch 1995, 114 und vom 8. Februar 1996 - BVerwG 1 B 19.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 63). - BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Nichtaufklärung eines Sachverhalts durch das Gericht als Verfahrensfehler - …
Daß eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, ist ebenfalls nicht zweifelhaft und in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannt (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54 und vom 8. Februar 1996 - BVerwG 1 B 19.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 63). - VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.362
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
(BVerwG, B.v. 8.2.1996 - 1 B 19.96 - juris Rn. 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2025 - 4 B 1117/23
Austausch; Begründung; Erlaubnis; Fiktion; Gaststätte; Rechtsgrundlage; …
Rn. 28 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.2.1996 - 1 B 19.96 - juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 24.6.2024 - 4 B 1168/23 -, juris, Rn. 20 f., m. w. N. - VG Stuttgart, 21.01.2011 - 4 K 5220/10
Gewerbeuntersagung; Privatlehrer; Besitz von kinderpornographischem Material
Eine Gewerbeuntersagung gegenüber einem unzuverlässigen Gewerbetreibenden steht im Übrigen gerade auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG im Einklang (BVerwG, Beschl. v. 08.02.1996 - 1 B 19.96 -, juris). - VG München, 14.11.2024 - M 16 K 19.497
Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, Schornsteinfeger …
Selbst der Umstand, dass ein Gewerbetreibender möglicherweise Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss, führt zudem nicht zur Unverhältnismäßigkeit (BVerwG, B.v. 8.2.1996 - 1 B 19.96 - juris Rn. 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2025 - 4 B 932/24
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden
Rn. 18 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.2.1996 - 1 B 19.96 - juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 28.3.2019 - 4 B 1/19 -, juris, Rn. 8, m. w. N. - OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97
Gewerbeuntersagung; Abgabenschulden (Entstehungszeitpunkt); Anhörung …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".