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| BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 192.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Maßgeblicher Zeitpunkt bei gerichtlicher Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.1978 - I 2592/77
- BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 192.78
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 192.78
Das Beschwerdevorbringen, seit dem 24. April 1978 sei auch die Ehefrau des Klägers berufstätig, ist schon deswegen unbeachtlich, weil der gerichtlichen Nachprüfung der Ausweisungsverfügung die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides zugrunde zu legen ist (BVerwGE 48, 299 [305]). - BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 192.78
Die vom Kläger angesprochenen Fragen, ob eine die Befürchtung weiterer Rechtsverstöße begründende Neigung des Klägers zu Eigentumsdelikten zu bejahen ist, ob die Ausweisung des Klägers dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht und welches Gewicht den einzelnen bei der Ermessensabwägung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG zu berücksichtigenden Gesichtspunkten beigemessen werden darf, beurteilen sich hier ausschließlich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und haben deswegen keine grundsätzliche Bedeutung (Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 - mit Nachw.).
- BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Damit aber kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden (Beschluß vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 192.78 -). - BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 412.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ob danach das Ausweisungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, beurteilt sich nach den besonderen Umständen des konkreten Falles und ist deswegen in der Regel keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (Beschlüsse vom 17. Juli 1978 - BVerwG 1 B 195.78 -, vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 192.78 -).
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