Rechtsprechung
| BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Charakter der begangenen Straftat bei einer Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Ausländergesetz (AuslG) - Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei der Ausweisung eines Ausländers wegen Straßenverkehrsdelikten - Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.1978 - XI 1240/77
- BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78
Das bedarf keiner revisionsgerichtlichen Klärung (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [139], Beschluß vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 -).Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291 [292 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301]).
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291 [292 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301]).Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend ist (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 4. Juli 1977 - BVerwG 1 B 107.77 -).
- BVerwG, 19.08.1977 - 1 B 56.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78
Das bedarf keiner revisionsgerichtlichen Klärung (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [139], Beschluß vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 -).Ob danach das hier auf spezial- und generalpräventive Erwägungen gestützte Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, beurteilt sich nach den besonderen Umständen des konkreten Falles und ist deswegen keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (Beschlüsse vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 -, vom 3. März 1978 - BVerwG 1 B 78.78 -).
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291 [292 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301]). - BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend ist (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 4. Juli 1977 - BVerwG 1 B 107.77 -). - BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78
Das gilt auch für die Fragen, ob zu befürchten ist, daß der Kläger erneut straffällig wird, und ob die Ausweisung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Beschlüsse vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 189.77 -, vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -). - BVerwG, 03.03.1978 - 1 B 78.78
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78
Ob danach das hier auf spezial- und generalpräventive Erwägungen gestützte Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, beurteilt sich nach den besonderen Umständen des konkreten Falles und ist deswegen keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (Beschlüsse vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 -, vom 3. März 1978 - BVerwG 1 B 78.78 -). - BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 189.77
Ermessensentscheidung bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes - Gefahr der …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78
Das gilt auch für die Fragen, ob zu befürchten ist, daß der Kläger erneut straffällig wird, und ob die Ausweisung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Beschlüsse vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 189.77 -, vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -).
- BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 183.77
Ausweisung auf Grund strafgerichtlicher Verurteilung - Ermessensentscheidung der …
Ob nach diesen Grundsätzen die Ausweisung ermessensfehlerfrei verfügt wurden ist, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, kann nur nach den besonderen Umständen des konkreten Falles entschieden werden und ist deswegen keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung beizumessen wäre (Beschlüsse vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 -, vom 17. Juli 1978 - BVerwG 1 B 195.78 -, vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 486.78 -). - BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 412.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ob danach das Ausweisungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, beurteilt sich nach den besonderen Umständen des konkreten Falles und ist deswegen in der Regel keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (Beschlüsse vom 17. Juli 1978 - BVerwG 1 B 195.78 -, vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 192.78 -). - BVerwG, 31.10.1978 - 1 B 352.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 17. Juli 1978 - BVerwG 1 B 195.78 -). - BVerwG, 26.10.1978 - 1 B 356.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 17. Juli 1978 - BVerwG 1 B 195.78 -).
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