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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 31.08.2018 - 1 B 199/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28448
OVG Bremen, 31.08.2018 - 1 B 199/18 (https://dejure.org/2018,28448)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31.08.2018 - 1 B 199/18 (https://dejure.org/2018,28448)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31. August 2018 - 1 B 199/18 (https://dejure.org/2018,28448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 15a; AufenthG § 60a Abs 2
    Aufenthalt/Duldung - Duldung; verfahrensbezogene Duldung; Verteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 15a; AufenthG § 60a Abs. 2
    Möglichkeit der Erteilung einer Verfahrensduldung noch vor Durchführung des Verteilungsverfahrens nach § 15a AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 07.06.2018 - 1 B 92/18

    Verhältnis zwischen dem Verteilungsverfahren nach dem Ausländerrecht einerseits …

    Auszug aus OVG Bremen, 31.08.2018 - 1 B 199/18
    Das Verteilungsverfahren nach § 15a AufenthG dient der Bestimmung der zuständigen Ausländerbehörde (OVG Bremen, Beschl. v. 07.06.2018 - 1 B 92/18 - juris Rn. 13).

    Daher findet die Verteilung gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG auch vor der Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG oder die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis statt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.06.2018 - 1 B 92/18 - juris Rn. 13;… Beschl. v. 02.03.2017 - 1 B 331/16 - juris Rn. 15).

    steller nicht mehr abgeschlossen werden konnte, bevor er unstreitig volljährig geworden ist (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 07.06.2018 - 1 B 92/18 - juris Rn. 12 f.).

    Schließlich schließt auch die Bewilligung von Leistungen an junge Volljährige die Durchführung des Verteilungsverfahrens nach § 15a AufenthG nicht aus (OVG Bremen, Beschl. v. 07.06.2018 - 1 B 92/18 - juris Rn. 19).

  • VG Schleswig, 11.01.2019 - 1 B 140/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus OVG Bremen, 31.08.2018 - 1 B 199/18
    Die Verfahrenslage sei vergleichbar mit derjenigen im bereits vom Oberverwaltungsgericht Bremen entschiedenen Verfahren 1 B 140/18.

    Er habe daher einen Gleichbehandlungsanspruch mit dem Antragsteller aus dem Verfahren 1 B 140/18.

    Der mit der Beschwerdebegründung geltend gemachte Gleichbehandlungsanspruch mit dem Antragsteller im Verfahren 1 B 140/18 besteht nicht.

    Vielmehr gelte für sie insoweit der Vorrang des Jugendhilferechts und der - inzwischen - dort in §§ 42b ff SGB VIII geregelten Verteilungsvorschriften (vgl. im Einzelnen: OVG Bremen, Beschl. v. 27.07.2018 - 1 B 140/18 - zur Veröffentlichung vorgesehen in juris).

  • OVG Bremen, 02.03.2017 - 1 B 331/16
    Auszug aus OVG Bremen, 31.08.2018 - 1 B 199/18
    Daher findet die Verteilung gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG auch vor der Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG oder die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis statt (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.06.2018 - 1 B 92/18 - juris Rn. 13; Beschl. v. 02.03.2017 - 1 B 331/16 - juris Rn. 15).
  • OVG Bremen, 08.07.2025 - 2 B 80/25

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; maßgeblicher Zeitpunkt; Asylantrag; …

    § 15a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 4 AufenthG kann entnommen werden, dass die Verteilung nach der Erteilung einer Duldung oder eines Aufenthaltstitels nicht mehr möglich ist (…vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 07.06.2018 - 1 B 92/18, juris Rn. 13; zu eventuellen Ausnahmen, wenn der Ausländer ein unbegleiteter Minderjähriger sein könnte, vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 31.08.2018 - 1 B 199/18, juris Rn. 7 f.).
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