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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1956 - I B 200.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1119
BVerwG, 27.06.1956 - I B 200.55 (https://dejure.org/1956,1119)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1956 - I B 200.55 (https://dejure.org/1956,1119)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1956 - I B 200.55 (https://dejure.org/1956,1119)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes mit Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit im Zuge der Einbürgerung eines elterlichen Gewalthabers in einen ausländischen Staat - Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit eines Kindes aufgrund der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1411
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 40.84

    Staatsangehörigkeit - Verlust der Staatsangehörigkeit - Einbürgerung der Eltern …

    In seinem Beschluß vom 27. Juni 1956 - BVerwG 1 B 200.55 - (NJW 1956, 1411) hat er ausgesprochen, daß für einen Antrag jede Willensbetätigung des elterlichen Gewalthabers genügt, die erkennen läßt, daß er mit seiner eigenen Einbürgerung auch die des Kindes herbeiführen will, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob nach dem ausländischen Recht eine solche Willensbetätigung des elterlichen Gewalthabers rechtliche Bedeutung für den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit hat.

    Es muß eine Willensbetätigung der Eltern vorliegen, die erkennen läßt, daß sie mit ihrer eigenen Einbürgerung auch diejenige des Kindes herbeiführen wollen (Beschluß vom 27. Juni 1956 - BVerwG 1 B 200.55 - a.a.O.;… Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 12.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 12.84

    Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit i.R.e. Klage auf …

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hält das Berufungsgericht für einen solchen Antrag jede Willensbetätigung des Vaters für ausreichend, die erkennen läßt, daß er mit seiner eigenen Einbürgerung auch diejenige des Kindes herbeiführen will; unererheblich ist dagegen für den Verlust der Staatsangehörigkeit des Kindes, ob die Stellung eines Antrags für das Kind nach dem einschlägigen ausländischen Recht überhaupt erforderlich ist (Beschluß vom 27. Juni 1956 - BVerwG 1 B 200.55 - NJW 1956, 1411 [BVerwG 27.06.1956 - BVerwG I B 200.55]).
  • VG Würzburg, 28.09.2005 - W 6 K 05.490

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung auf Antrag …

    In Fällen, in denen das ausländische Recht die antragslose Erstreckung des Erwerbs der ausländischen Staatsangehörigkeit auf Personen vorsieht, die selbst keinen Antrag gestellt haben (insbesondere einbezogene minderjährige Kinder) liegt der für Abs. 1 erforderliche Antragserwerb auch dann nicht vor, wenn die Personen, auf die sich die Einbürgerung erstreckt hat, in den Einbürgerungsantrag des Eingebürgerten einbezogen worden sind (vgl. i.d.S. StAR-VwV Nr. 25.1.3; BVerfG, B.v. 10.08.2001, DVBl 2001, 1750 = BayVBl 2002, 112; OVG Berlin, U.v. 09.11.2000, Az. 5 B 14.99; BVerwG, U.v. 21.05.1985, Buchholz 130, § 25 RuStAG Nr. 5; U.v. 09.05.1986, Buchholz 130, § 25, RuStAG; B.v. 27.06.1956, NJW 1956, 1411).

    Notwendig ist vielmehr eine Willensbetätigung der Sorgeberechtigten, die erkennen lässt, dass sie mit ihrer eigenen Einbürgerung auch diejenige des Kindes herbeiführen wollen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob nach dem ausländischen Recht eine solche Willensbetätigung der Eltern für den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit rechtliche Bedeutung hat (vgl. BVerwG, B.v.27.06.1956 - BVerwG 1 B 200.55 - NJW 1956, 1411).

  • VG Würzburg, 28.09.2005 - W 6 K 05.566

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung auf Antrag …

    Notwendig ist vielmehr eine Willensbetätigung der Sorgeberechtigten, die erkennen lässt, dass sie mit ihrer eigenen Einbürgerung auch diejenige des Kindes herbeiführen wollen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob nach dem ausländischen Recht eine solche Willensbetätigung der Eltern für den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit rechtliche Bedeutung hat (vgl. BVerwG, B.v. 27.06.1956 - BVerwG 1 B 200.55 - NJW 1956, 1411).
  • BVerwG, 10.07.1985 - 1 CB 40.84

    Zulassung einer Beschwerde über die Nichtzulassung einer Revision wegen …

    Die Beschwerdebegründung zeigt nach ihrem Zusammenhang in einer den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO noch genügenden Weise auf, daß der Rechtssache wegen dieser Frage grundsätzliche Bedeutung zukommt, weil die Frage durch den Beschluß des Senats vom 27. Juni 1956 - BVerwG 1 B 200.55 - (NJW 1956, 1411) nicht als abschließend geklärt anzusehen sei.
  • AG Rosenheim, 20.08.2018 - VI 2059/14

    Erbrechtslage - Kinder in Deutschland und in Schweden

    Das Nachlassgericht geht mit dem BVerwG (Beschluss vom 27.06.1956, Az. BVerwG I B 200.55, NJW 1956, 1411) davon aus, dass dafür jede Willensbetätigung des Gewalthabers ausreicht, die erkennen lässt, dass er mit seiner eigenen Einbürgerung auch diejenige des Kindes herbeiführen will.
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