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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1980 - 1 B 204.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3421
BVerwG, 22.02.1980 - 1 B 204.80 (https://dejure.org/1980,3421)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1980 - 1 B 204.80 (https://dejure.org/1980,3421)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1980 - 1 B 204.80 (https://dejure.org/1980,3421)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gleichsetzung einer Strafverfolgung wegen krimineller Handlungen mit einer politischen Verfolgung - Ersetzung von Beweisanträgen durch die Rüge der Aufklärungspflichtverletzung

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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 23.03.1981 - 9 CB 357.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Eine Strafverfolgung wegen krimineller Handlungen kommt nur dann als politische in Betracht, wenn ihretwegen eine aus politischen Gründen unangemessen überhöhte Strafe droht (Beschluß vom 22. Februar 1980 - BVerwG 1 B 204.80 -).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 9 B 3918.81

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit …

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist deshalb nicht mehr klärungsbedürftig, daß eine Strafverfolgung wegen krimineller Handlungen nur dann als politische in Betracht kommt, wenn ihretwegen eine aus politischen Gründen unangemessen überhöhte Strafe droht (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 1980 - BVerwG 1 B 204.80 - und vom 22. August 1980 - BVerwG 9 B 1143.81 -).
  • BVerwG, 26.02.1982 - 9 B 4320.81

    Begriff der politischen Tat - Asylrelevanz von Tötungsdelikten - Voraussetzungen …

    Eine Strafverfolgung wegen krimineller Handlungen kommt nur dann als politische Verfolgung in Betracht, wenn ihretwegen eine aus politischen Gründen unangemessen überhöhte Strafe droht (BVerwG, Beschluß vom 22. Februar 1980 - BVerwG 1 B 204.80 - Beschluß vom 22. August 1980 - BVerwG 9 B 1143.80 -).
  • BVerwG, 22.08.1980 - 9 B 1143.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Eine Strafverfolgung wegen krimineller Handlungen kommt nur dann als politische in Betracht, wenn ihretwegen eine aus politischen Gründen unangemessen überhöhte Strafe droht (BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1980 - BVerwG 1 B 204.80 -).
  • BVerwG, 24.09.1981 - 9 B 1742.81

    Rechtsmittel

    Die mit ihr aufgeworfene Frage ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin gehend geklärt, daß eine Strafverfolgung wegen krimineller Handlungen nur dann als politische in Betracht kommt, wenn ihretwegen eine aus politischen Gründen verschärfte Bestrafung droht (u.a. Beschluß vom 22. Februar 1980 - BVerwG 1 B 204.80 -).
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