Rechtsprechung
| OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BremSpielhG § 11 Abs 1; BremSpielhG § 2 Abs 2 Nr 6
Beschwerde (erfolglos) - spielhallenrechtliche Erlaubnis bzw. Duldung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - Anordnungsanspruch; Fortbestehensfiktion; Verfassungsmäßigkeit des Verbundverbots - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnungsanspruch; Fortbestehensfiktion; Verfassungsmäßigkeit des Verbundverbots; Beschwerde (erfolglos) - spielhallenrechtliche Erlaubnis bzw. Duldung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
- rechtsportal.de
Anordnungsanspruch; Fortbestehensfiktion; Verfassungsmäßigkeit des Verbundverbots; Beschwerde (erfolglos) - spielhallenrechtliche Erlaubnis bzw. Duldung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Verfahrensgang
- VG Bremen, 12.07.2023 - 5 V 1296/23
- OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23
Da mit dem drohenden völligen oder teilweisen Verlust der beruflichen Betätigungsmöglichkeit der Antragstellerin grundrechtliche Belastungen von erheblichem Gewicht in Rede stehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a., juris Rn. 183), bedarf es in dem vorliegenden Eilverfahren grundsätzlich einer über eine nur summarische Prüfung hinausgehenden eingehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88, juris Rn. 18, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93, juris Rn. 160 …und Beschl. v. 22.11.2016 - 1 BvL 6/14, u.a., juris Rn. 37;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 48).Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass der dadurch auf Seiten der Spielhallenbetreiber bewirkte Grundrechtseingriff geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. 133 ff., 149 ff.).
In Bezug auf das von ihr angesprochene Sperrsystem "OASIS" ist zunächst anzumerken, dass solche spielerbezogenen Maßnahmen grundsätzlich gegenüber einem Verbundverbot und Abstandsgebot kein gleich wirksames Mittel zur Bekämpfung und zum Schutz vor der Entwicklung einer Spielsucht darstellen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. 153 f.; s.a. OVG Bremen, Beschl. v. 02.08.2023 - 1 LA 80/22, 7.
Zwar sind auch solche Belastungen grundsätzlich in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. Rn 156).
Mangels entsprechender Darlegung ließ das Bundesverfassungsgericht nur offen, ob dies auch dann noch angenommen werden könne, wenn ein wirtschaftlicher Betrieb von Spielhallen durch die Kumulation der verschiedenen belastenden Vorschriften überhaupt nicht mehr möglich sei (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. 157 f.).
Das wegen der schweren Folgen der Spielsucht und des erheblichen Suchtpotenzials hohe Gewicht der Spielsuchtprävention und des Spielerschutzes überwiegt gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse der Spielhallenbetreiber, von der Verpflichtung zur Einhaltung der Erlaubnisanforderungen verschont zu bleiben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. 159).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21
Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat; …
Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23
Insofern ist grundsätzlich vor der Aufnahme oder - wie vorliegend - Fortführung einer erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeit regelmäßig der reguläre Abschluss des Erlaubnisverfahrens abzuwarten (OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2022 - 4 B 1864/21, juris Rn. 56).Insbesondere hat die Antragstellerin keine substantiellen Zweifel an der Verfassungs- oder Unionsrechtskonformität der für das Erlaubnisverfahren maßgeblichen Regelungen dargelegt, die - ebenfalls aufgrund des dann anzunehmenden offenen Ausgangs der Hauptsache - eine vorläufige Gestattung oder Duldung rechtfertigen könnten (vgl. OVG NRW, Beschl. vom 30.06.2022 - 4 B 1864/21, juris Rn. 60).
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 2289/22
Auswahlverfahrens zwischen zueinander in Abstandskonkurrenz stehenden Spielhallen
Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23
In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner sowie der öffentlichen Interessen zumutbar ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 29.06.2023 - 6 S 2289/22, juris Rn. 14).Für eine (vorläufige) Durchsetzung des Anspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes besteht daneben kein schutzwürdiges Interesse, denn die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind vorliegend gerade nicht als "wenigstens offen" anzusehen (vgl. zu Fallkonstellationen mit offenen Erfolgsaussichten VGH BW Beschl. v. 29.06.2023 - 6 S 2289/22, juris Rn. 17 …und Beschl. v. 25.11.2021 - 6 S 2239/21, juris Rn. 37;… OVG NRW, Beschl. v. 26.09.2019 - 4 B 255/18, juris Rn. 9 ff., 70 ff.).
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23
Anders als die Antragstellerin meint, hat das Verwaltungsgericht den Aspekt der Gesamtbelastung durchaus erkannt und gewürdigt, indem es ausführt, mehrere isoliert betrachtet angemessene oder zumutbare Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche könnten in ihrer Gesamtwirkung zu einer derart schwerwiegenden Beeinträchtigung führen, dass das Maß der rechtsstaatlich hinnehmbaren Eingriffsintensität überschritten werde (S. 6 des Beschlusses; vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15, juris Rn. 71 m.w.N.;… zum Konzept des "additiven Grundrechteingriffs" Peters, in: Müller/Dittrich, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Band 6, 2022, S. 49 ff.).Allein ihr Bestehen oder bloße Vermutungen reichen aber zur Annahme eines durch Kumulation verschiedener Maßnahmen unverhältnismäßigen "additiven" Grundrechtseingriffs nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15, juris Rn. 71).
- OVG Bremen, 02.08.2023 - 1 LA 80/22
Versagung der Spielhallenerlaubnis wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots - …
Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23
In Bezug auf das von ihr angesprochene Sperrsystem "OASIS" ist zunächst anzumerken, dass solche spielerbezogenen Maßnahmen grundsätzlich gegenüber einem Verbundverbot und Abstandsgebot kein gleich wirksames Mittel zur Bekämpfung und zum Schutz vor der Entwicklung einer Spielsucht darstellen können (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. 153 f.; s.a. OVG Bremen, Beschl. v. 02.08.2023 - 1 LA 80/22, 7.Die Wirkung ist damit - anders als beim Verbundverbot, dass als "vorgelagerte" Prävention vermeiden soll, Personen erst zum Glücksspiel zu verleiten - gerade nicht präventiv gegen eine Entwicklung der Spielsucht an sich (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 02.08.2023 - 1 LA 80/22, juris Rn. 11 f. m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 6 S 2239/21
Gewerbefähigkeit einer Personengesellschaft; Privilegierung von …
Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23
Für eine (vorläufige) Durchsetzung des Anspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes besteht daneben kein schutzwürdiges Interesse, denn die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind vorliegend gerade nicht als "wenigstens offen" anzusehen (…vgl. zu Fallkonstellationen mit offenen Erfolgsaussichten VGH BW Beschl. v. 29.06.2023 - 6 S 2289/22, juris Rn. 17 und Beschl. v. 25.11.2021 - 6 S 2239/21, juris Rn. 37;… OVG NRW, Beschl. v. 26.09.2019 - 4 B 255/18, juris Rn. 9 ff., 70 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 255/18
Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des …
Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23
Für eine (vorläufige) Durchsetzung des Anspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes besteht daneben kein schutzwürdiges Interesse, denn die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind vorliegend gerade nicht als "wenigstens offen" anzusehen (…vgl. zu Fallkonstellationen mit offenen Erfolgsaussichten VGH BW Beschl. v. 29.06.2023 - 6 S 2289/22, juris Rn. 17 …und Beschl. v. 25.11.2021 - 6 S 2239/21, juris Rn. 37; OVG NRW, Beschl. v. 26.09.2019 - 4 B 255/18, juris Rn. 9 ff., 70 ff.). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2022 - 1 M 13/22
Verlängerung der Erlaubnis bzw. Duldung des Spielhallenbetriebs
Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23
Es gibt keinen Anlass für die Annahme, sie allein sei eine gleichermaßen wirksame Regelungsalternative (vgl. OVG SA, Beschl. v. 09.05.2022 - 1 M 13/22, juris Rn. 11). - VG Bremen, 03.07.2023 - 5 V 1408/23
Eilantrag auf Fortführung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle über den …
Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23
Weiter kann offen bleiben, ob die Antragstellerin mit ihrem diesbezüglichen Vortrag darauf abzielt, eine vorläufige Feststellung einer Genehmigungsfiktion für ihre Spielhallen zu erreichen (vgl. zu § 18 BremGlüG: VG Bremen, Beschl. v. 03.07.2023 - 5 V 1408/23, juris Rn. 15 f. sowie im Anschluss OVG Bremen, Beschl. v. 28.09.2023, juris Rn. 12 f.). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23
Da mit dem drohenden völligen oder teilweisen Verlust der beruflichen Betätigungsmöglichkeit der Antragstellerin grundrechtliche Belastungen von erheblichem Gewicht in Rede stehen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a., juris Rn. 183), bedarf es in dem vorliegenden Eilverfahren grundsätzlich einer über eine nur summarische Prüfung hinausgehenden eingehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88, juris Rn. 18, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93, juris Rn. 160 …und Beschl. v. 22.11.2016 - 1 BvL 6/14, u.a., juris Rn. 37;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 48). - BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14
Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund …
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20
Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot; …
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 6 S 3652/21
Das glücksspielrechtliche Verbundverbot verstößt nicht gegen die …
- VGH Hessen, 31.01.2019 - 8 B 225/18
Unbillige Härte bei Verbundspielhallen
- OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 232/18
Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Voraussetzungen einer Befreiung vom …
- VG Bremen, 12.07.2023 - 5 V 1296/23
Eilantrag auf vorläufige Gestattung des Betriebs von Spielhallen - …
- OVG Bremen, 17.06.2024 - 1 B 43/24
Beschwerdeverfahren (erfolglos); Verbundverbot; Bremer Spielhallengesetz - …
Das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem OASIS kann als spielerbezogene Maßnahmen grundsätzlich gegenüber einem Verbundverbot und Abstandsgebot kein gleich wirksames Mittel zur Bekämpfung und zum Schutz vor der Entwicklung einer Spielsucht darstellen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23).Der von dem Verwaltungsgericht ebenfalls in Bezug genommene Senatsbeschluss befasst sich überdies ausführlich mit dem neu eingeführten Sperrsystem OASIS und der Zertifizierungspflicht (OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris Rn. 18 und 21).
Dies ist sowohl in der Rechtsprechung des Senats (st. Rspr., vgl. etwa OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris Rn. 14 ff. …sowie Beschl. v. 05.01.2024 - 1 LA 69/23, juris Rn. 15) als auch höchstrichterlich geklärt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.11.2023 - 8 B 28.23, juris Rn. 6).
Zudem ist die mit dem Sperrsystem einhergehende Zugangs- und Identitätskontrolle in Bezug auf den durch Reduzierung eines räumlich gehäuften Angebots bezweckten "Abkühlungseffekt" nicht mit Abstandsgeboten bzw. dem Verbundverbot vergleichbar (OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris).
Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ziel- und Wirkrichtungen spricht nichts dafür, dass das Sperrsystem, wie die Antragstellerin meint, ein gegenüber dem Verbundverbot milderes, gleich wirksames Mittel zum Schutz vor der Entwicklung einer Spielsucht darstellen könnte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris und zum Abstandsgebot OVG Bremen, Beschl. v. 02.08.2023 - 1 LA 80/22, juris Rn. 12).
- OVG Bremen, 05.01.2024 - 1 LA 69/23
Verbundsverbotbedingte Schließung einer betriebenen Spielhalle; Zentrales, …
Dies ist sowohl in der Rechtsprechung des Senats (st. Rspr., vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris) als auch höchstrichterlich (BVerwG, Beschl. v. 17.11.2023 - 8 B 28.23) geklärt.Zudem ist die mit dem Sperrsystem einhergehende Zugangs- und Identitätskontrolle in Bezug auf den durch Reduzierung eines räumlich gehäuften Angebots bezweckten "Abkühlungseffekt" nicht mit Abstandsgeboten bzw. dem Verbundverbot vergleichbar (OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris).
Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ziel- und Wirkrichtungen spricht nichts dafür, dass das Sperrsystem gegenüber dem Verbundverbot ein milderes, gleich wirksames Mittel zum Schutz vor der Entwicklung einer Spielsucht darstellen könnte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris und zum Abstandsgebot bereits OVG Bremen, Beschl. v. 02.08.2023 - 1 LA 80/22, juris Rn. 12).
Insbesondere führt dieses auch in Zusammenschau mit der Einführung des Sternsystems nicht zu einer unangemessenen Gesamtbelastung der Spielhallenbetreiber (vgl. ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris).
- OVG Bremen, 23.04.2025 - 1 LA 177/24
Verbundverbot; Antrag auf Zulassung der Berufung (erfolglos)
Das Zulassungsvorbringen der Klägerin bietet für den Senat keinen Anlass, von seiner gefestigten Rechtsprechung, wonach das in § 2 Abs. 2 Nr. 6 BremSpielhG geregelte Verbundverbot mit höherrangigem Recht vereinbar ist (…vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 17.06.2024 - 1 B 43/24, juris Rn. 16 ff.;… Beschl. v. 05.01.2024 - 1 LA 69/23, juris Rn. 15 ff. sowie Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris Rn. 15), abzuweichen.Dies soll der Bekämpfung der Spielsucht dienen, was ein legitimes Ziel für die die Berufsfreiheit einschränkenden Regelungen darstellt (OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris Rn. 15 m.w.N.).
Dies ist sowohl in der Rechtsprechung des Senats (…vgl. etwa OVG Bremen, Beschl. v. 17.06.2024 - 1 B 43/24, juris Rn. 17; Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris Rn. 14 ff. …sowie Beschl. v. 05.01.2024 - 1 LA 69/23, juris Rn. 15) als auch höchstrichterlich geklärt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.11.2023 - 8 B 28.23, juris Rn. 6).
- OVG Bremen, 31.01.2024 - 1 LA 307/20
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer weiteren Spielhalle; …
Dies ist vorliegend der Fall (vgl. zu der nunmehr geltenden Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 6 BremSpielhG OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris Rn. 14 ff.).Soweit der Wortlaut der Vorschrift insofern nicht eindeutig sein mag, ist sie in ihrer Reichweite teleologisch zu reduzieren (ausf. OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris Rn. 30).
- OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24
Spielhallenrechtliches Beschwerdeverfahren (erfolglos); Mindestabstandsgebot zu …
Zudem ist die mit dem Sperrsystem einhergehende Zugangs- und Identitätskontrolle in Bezug auf den durch Reduzierung eines räumlich gehäuften Angebots bezweckten "Abkühlungseffekt" nicht mit Abstandsgeboten bzw. dem Verbundverbot vergleichbar (OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris Rn. 17). - OVG Bremen, 17.06.2024 - 1 B 71/24
Beschwerdeverfahren (erfolglos); Mindestabstandsgebot zu Schulen - Mindestabstand …
Zudem ist die mit dem Sperrsystem einhergehende Zugangs- und Identitätskontrolle in Bezug auf den durch Reduzierung eines räumlich gehäuften Angebots bezweckten "Abkühlungseffekt" nicht mit Abstandsgeboten bzw. dem Verbundverbot vergleichbar (OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris). - OVG Bremen, 17.06.2024 - 1 B 60/24
Beschwerdeverfahren (erfolglos); Mindestabstandsgebot zu Schulen - …
Zudem ist die mit dem Sperrsystem einhergehende Zugangs- und Identitätskontrolle in Bezug auf den durch Reduzierung eines räumlich gehäuften Angebots bezweckten "Abkühlungseffekt" nicht mit Abstandsgeboten bzw. dem Verbundverbot vergleichbar (OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris). - OVG Bremen, 03.04.2025 - 1 LA 125/24
Anhörungsmangel; ernstliche Zweifel; Mindesabstand zu Schulen; Spielhalle; Antrag …
Das Abstandsgebot soll als Prävention wirken, durch die bereits vermieden werden soll, Personen zum Glücksspiel zu verleiten, während die Zugangskontrolle durch die OASIS-Sperrdatei "nachgelagert" weitere Gesundheitsgefahren durch Abhängigkeit, finanzielle Verluste und drohende Überschuldung für bereits oder potenziell spielsüchtige Personen begrenzen soll (OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris Rn. 17). - OVG Bremen, 28.06.2024 - 1 B 37/24
Vorläufige Duldung einer Spielhalle sowie die Wiederherstellung der …
Zudem ist die mit dem Sperrsystem einhergehende Zugangs- und Identitätskontrolle in Bezug auf den durch Reduzierung eines räumlich gehäuften Angebots bezweckten "Abkühlungseffekt" nicht mit Abstandsgeboten bzw. dem Verbundverbot vergleichbar (OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris Rn. 17). - OVG Bremen, 03.04.2025 - 1 LA 215/24
Anhörungsmangel; ernstliche Zweifel; Mehrfachbegründung; Mindesabstand zu …
Das Abstandsgebot soll als Prävention wirken, durch die bereits vermieden werden soll, Personen zum Glücksspiel zu verleiten, während die Zugangskontrolle durch die OASIS-Sperrdatei "nachgelagert" weitere Gesundheitsgefahren durch Abhängigkeit, finanzielle Verluste und drohende Überschuldung für bereits oder potenziell spielsüchtige Personen begrenzen soll (OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2023 - 1 B 209/23, juris Rn. 17). - OVG Bremen, 15.07.2024 - 1 B 143/24
Schließungsverfügung gegen eine Spielhalle wegen Nichteinhaltung des …
- OVG Bremen, 25.06.2024 - 1 B 47/24
Spielhallenrechtliches Beschwerdeverfahren (erfolglos); Mindestabstandsgebot zu …
- OVG Bremen, 07.08.2024 - 1 B 127/24
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage eines Betreibers gegen die …
- OVG Bremen, 23.04.2025 - 1 LA 283/24
Mindesabstand zu Schulen; Antrag auf Zulassung der Berufung (erfolglos)
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