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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3864
BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84 (https://dejure.org/1984,3864)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1984 - 1 B 21.84 (https://dejure.org/1984,3864)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1984 - 1 B 21.84 (https://dejure.org/1984,3864)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84
    Das Berufungsgericht ist von dem in der Rechtsprechung des beschließenden Senats aufgestellten Grundsatz ausgegangen, daß bei der Ermessensentscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (§§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG) einem langen Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet und seiner damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Integration, die regelmäßig eine die Rückkehr erschwerende Lockerung der Bindungen zu seiner Heimat zur Folge hat, erhebliches Gewicht zukomme und daß demgemäß dem in hiesigen Lebensverhältnissen verwurzelten Ausländer die wirtschaftliche und soziale Existenz im Bundesgebiet nur aus entsprechend gewichtigen Gründen genommen werden dürfe (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]).

    Es hat deswegen, wie der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergibt, mit Blick auf die Schutzwürdigkeit der hier erlangten Lebensumstände es für verhältnismäßig erachtet, daß die Klägerin wegen der von ihr ausgehenden Gefahr neuer Straftaten (vgl. BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]) ihre hiesige Existenz aufgeben muß.

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung - …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84
    Nach einer zehn- bis elfjährigen Abwesenheit ist unter solchen Umständen nicht zu befürchten, daß ihr mit Rücksicht auf eine zwischenzeitlich eingetretene Entfremdung eine Wiedereingliederung in das dortige Leben in angemessener Zeit nicht in zumutbarer Weise möglich wäre (vgl. z.B. BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84
    Im übrigen betrifft das von der Beschwerde erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG, während es im vorliegenden Falle um die Anwendung der §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 5 Satz 1 AuslG geht (vgl. dazu Beschluß vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 184).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84
    Unterläßt der Ausländer dies und hat deswegen die Behörde bei Erlaß ihrer Ermessensentscheidung keine Kenntnis von der Gefährdung, so daß sie diese auch nicht berücksichtigen kann, so läßt sich schon deswegen die Ermessensentscheidung nicht als fehlerhaft beanstanden (vgl. z.B. BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von Ermittlungen absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 mit Nachw.).
  • BVerwG, 30.09.1976 - 8 C 43.75

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund einer vorübergehenden …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84
    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung kann nicht Beweisanträge ersetzen, welche die Partei hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (Beschluß vom 30. September 1976 - BVerwG 8 C 43.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 107 mit Nachw.).
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84
    Das wäre nur der Fall, wenn das Berufungsgericht, hätte es die von der Beschwerde für erforderlich erachtete Aufklärung vorgenommen, zu einem anderen Ergebnis hätte gelangen können (BVerwGE 14, 342 [BVerwG 14.08.1962 - V B 83/61]).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78

    In Deutschland geborene Ausländer - Ausländerausweisung - Generalprävention - …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84
    Soweit die Kläger eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 18. März 1983 (- BVerwG 1 C 99.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 94) rügen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), genügt die Beschwerde nicht den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers - …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84
    Das Berufungsgericht hat folglich den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht dahin gewürdigt, daß auch ein Wohl verhalten seit der letzten von der Widerspruchsbehörde berücksichtigten Straftat nach den Gegebenheiten des Falles nicht ausreicht, das Vorliegen einer Gefahr neuer Verfehlungen zu erschüttern, was übrigens dem in der Rechtsprechung des beschließenden Senats wiederholt anerkannten Grundsatz entspricht, nach dem ordnungsmäßiges Verhalten während eines gegen den Ausländer anhängigen Strafverfahrens und nach Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei der Beurteilung der Erforderlichkeit solcher Maßnahmen geringere Bedeutung hat als das frühere Verhalten, das zu diesen Verfahren geführt hat (Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 - mit Nachw.).
  • BVerwG, 22.11.1982 - 1 B 121.82
    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84
    Denn wie das Berufungsgericht in Fortführung der im Beschluß des Senats vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 - (InfAuslR 1983, 41) angestellten Erwägungen zutreffend dargelegt hat, darf der Ausländer grundsätzlich darauf verwiesen werden, in dem Heimatstaat seine Lebensverhältnisse erforderlichenfalls so einzurichten, daß er z.B. durch die Wahl seines Wohnortes die Gefahren meidet, oder sich um geeignete Hilfe zu bemühen, insbesondere um den Schutz seines Staates.
  • BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 31.90

    Angemessene Abwägung zwischen öffentlichem Interesse an der Ausreise eines …

    Mit dieser Würdigung hat das Berufungsgericht keine grundsätzliche Problematik berührt, sondern sich in einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten Rahmen bewegt (vgl. Urteile vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4 ; vom 6. April 1989 - BVerwG 1 C 70.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 117 ; Beschluß vom 31. August 1984 - BVerwG 1 B 21.84 - ferner OVG Hamburg, NVwZ 1985, 65 [OVG Hamburg 30.08.1983 - Bs V 87/83]).
  • BVerwG, 10.05.1985 - 1 B 51.85

    Rechtswidrigkeit einer Ausweisung eines Ausländers wegen Nichtberücksichtigung …

    Weist der Ausländer auf einen solchen Umstand nicht hin und hat die Behörde deshalb bei Erlaß ihrer Ermessensentscheidung keine Kenntnis von ihm, so daß sie ihn in die Ermessensabwägung nicht einstellen kann, so ist die Ermessensentscheidung deswegen nicht rechtsfehlerhaft (Beschluß vom 31. August 1984 - BVerwG 1 B 21.84 - vgl. ferner z.B. BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]).
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