Rechtsprechung
| BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 210.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidung über Hilfsantrag als Verfahrensfehler - Auswirkungen einer rechtswidrigen Ausreisefristsetzung auf den Bestand der Abschiebungsandrohung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 13.02.2002 - 5 UE 3768/96
- BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 210.02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96
Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 210.02
Dies gilt im Übrigen unabhängig von der Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 = Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 2 und Beschluss vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 B 144.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 36 m.w.N.). - BVerwG, 24.05.2000 - 9 B 144.00
D (A), Verfahrensrecht, Berufungsverfahren, Abschiebungshindernis, Klageantrag, …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 210.02
Dies gilt im Übrigen unabhängig von der Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 = Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 2 und Beschluss vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 B 144.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 36 m.w.N.). - BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00
Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist; …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 210.02
Auf den Bestand der Abschiebungsandrohung selbst würde sich im Übrigen auch eine rechtswidrige Fristsetzung nicht auswirken (vgl. hierzu Urteil vom 3. April 2001 - BVerwG 9 C 22.00 - BVerwGE 114, 122). - BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 214.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen die …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 210.02
Dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten des Klägers in dem gleichzeitig ergangenen Beschluss im Verfahren BVerwG 1 B 214.02 im Einzelnen ausgeführt.
- BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 68.04
Zwingende Dreistufigkeit des Prüfungsverfahrens in Asylrechtsstreitigkeiten
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fällt allerdings ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der beklagten Bundesrepublik Deutschland oder des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten gegen eine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls und automatisch in der Rechtsmittelinstanz an (…vgl. Urteil vom 15. April 1997, a.a.O.; zuletzt etwa Beschluss vom 4. April 2003 - BVerwG 1 B 210.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 70).
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