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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.1997 - 1 B 213.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10991
BVerwG, 13.11.1997 - 1 B 213.97 (https://dejure.org/1997,10991)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1997 - 1 B 213.97 (https://dejure.org/1997,10991)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1997 - 1 B 213.97 (https://dejure.org/1997,10991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausschluss von Mitgliedern der Handwerksinnung - Verletzung der Rechte und Pflichten durch ein Innungsmitglied

  • Bayerlein bei C.H.Beck Word Dokument
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79

    Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 1 B 213.97
    Mit einer solchen Rüge kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 1 B 213.97
    Mit einer solchen Rüge kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32).
  • BVerfG, 09.02.2024 - 2 BvR 17/24

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs …

    Hierbei ist grundsätzlich auf allgemeine Prinzipien, die im Zusammenhang mit Abmahnungen im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht entwickelt wurden und die in der Rechtsprechung anerkannt sind, zurückzugreifen (vgl. für das Arbeitsrecht vgl. BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 AZN 1003/08 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 -, juris, Rn. 21; Hessisches LAG, Urteil vom 4. November 2022 - 10 Sa 778/22 -, juris, Rn. 41; für das öffentliche Recht BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - 1 B 213/97 -, juris, Rn. 8).
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