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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.11.1996 - 1 B 219.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,22728
BVerwG, 01.11.1996 - 1 B 219.96 (https://dejure.org/1996,22728)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.1996 - 1 B 219.96 (https://dejure.org/1996,22728)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 1996 - 1 B 219.96 (https://dejure.org/1996,22728)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Zulässigkeit eines im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossenen Rechtsmittels

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen …

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1996 - 1 B 219.96
    Die engen Voraussetzungen, unter denen ein im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossenes Rechtsmittel doch als außerordentliches zulässig sein kann (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Mai 1994, NJW 1994, 2363 [BGH 26.05.1994 - I ZB 4/94]), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 17.11.1994 - 11 B 110.94

    Unstatthafte Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1996 - 1 B 219.96
    Die Vorschrift des § 25 Abs. 4 GKG über die Gebührenfreiheit der Streitwertbeschwerde gilt nicht bei einer wegen § 5 Abs. 2 Satz 3 VwGO eindeutig unzulässigen Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes (vgl. Beschluß vom 17. November 1994 - BVerwG 11 B 110.94 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 1 B 5.06

    Rechtmäßigkeit des Verbotes eines Aufzuges der Jugendorganisation der NPD am 8. …

    Von einem versammlungsrechtlich unzulässigen Einschließen einer bestätigten, nicht aufgelösten Versammlung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1997 - 1 B 219.96 - NVwZ 1988, 250, Urteil vom 8. September 1981 - 1 C 88.77 - BVerwGE 64, 56; OVG NW, Beschluss vom 2. März 2001 - 5 B 273/01 - NVwZ 2001, 1970) kann in Ansehung der primär dem Schutz der Versammlung dienenden Maßnahmen keine Rede sein.
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