Rechtsprechung
| BVerwG, 20.08.2024 - 1 B 22.24 |
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 12.03.2024 - 9 K 1746/24
- OVG Hamburg, 16.07.2024 - 5 So 53/24
- BVerwG, 20.08.2024 - 1 B 22.24
- BVerwG, 19.12.2024 - 1 B 30.24
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 19.12.2024 - 1 B 30.24
Unzulässige Anhörungsrüge ohne postulationsfähigen Prozessvertreter
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2024 - BVerwG 1 B 22.24 - wird verworfen.Rn. 1 Die am 18. September 2024 bei dem Bundesverwaltungsgericht eingegangene Anhörungsrüge der Klägerin gegen den ihr nach eigenen Angaben am 4. oder 5. September 2024 zugegangenen Beschluss des Senats vom 20. August 2024 - BVerwG 1 B 22.24 - wahrt die Frist des § 152a Abs. 2 Satz 1 VwGO, so dass es weder einer Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag der Klägerin vom 4. Oktober 2024 bedarf noch die damit beantragte Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Wiedereinsetzungsverfahren in Betracht kommt.
- OVG Sachsen, 28.04.2025 - 6 B 212/24
Anhörungsrüge gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss; …
Die gesetzlichen Regelungen über den Vertretungszwang gelten uneingeschränkt auch für die Anhörungsrüge und damit auch für solche gegen Prozesskotenhilfe versagende Beschlüsse (BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2024 - 1 B 30.24, 1 B 22.24 -, juris;… v. 21. Januar 2016 - 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 -, juris Rn. 1 und 5;… a. A.: BayVGH, Beschl. v. 27. Februar 2025 - 11 ZB 25.262 -, juris Rn. 1;… OVG Saarland, Beschl. v. 7. März 2002 - 2 B 42/22 -, juris Rn. 2;… NdsOVG, Beschl. v. 3. Februar 2021 - 8 ME 114/20 -, juris Rn. 3).
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