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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.1994 - 1 B 229.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12449
BVerwG, 27.01.1994 - 1 B 229.93 (https://dejure.org/1994,12449)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 1 B 229.93 (https://dejure.org/1994,12449)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 1 B 229.93 (https://dejure.org/1994,12449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthalt - Fortbildung - Bedarf - Sicherheit - tatsächlicher Aufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 1 B 229.93
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein gegenüber dem Europäischen Gemeinschaftsrecht und dem Ausländergesetz etwaiger weitergehender Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge zu beachten ist (vgl. Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - InfAuslR 1993, 257; Beschluß vom 29. September 1993 - BVerwG 1 B 62.93 -).
  • BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 1 B 229.93
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein gegenüber dem Europäischen Gemeinschaftsrecht und dem Ausländergesetz etwaiger weitergehender Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge zu beachten ist (vgl. Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - InfAuslR 1993, 257; Beschluß vom 29. September 1993 - BVerwG 1 B 62.93 -).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß ein Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge auch dann zu beachten ist, wenn er über das europäische Gemeinschaftsrecht und das Ausländergesetz hinausgeht (vgl. dazu Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 9 = InfAuslR 1993, 257; Beschluß vom 29. September 1993 - BVerwG 1 B 62.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 3; Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1; Beschluß vom 27. Januar 1994 - BVerwG 1 B 229.93 - Buchholz 402.240 § 46 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen …

    Rechtfertigt, wie das Berufungsgericht hier angenommen hat, ein besonders schwerwiegender Grund der öffentlichen Ordnung die Ausweisung nach Art. 3 Abs. 3 ENA, entfällt ein Ausweisungsschutz nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80, weil dieser Ausweisungsschutz für türkische Arbeitnehmer ebenso wie der Ausweisungsschutz nach Art. 48 Abs. 3 EG-Vertrag für freizügigkeitsberechtigte Arbeiter aus den EU-Mitgliedstaaten bei spezialpräventiv motivierter Ausweisung nicht weiter reicht (Beschluß vom 27. Januar 1994 - BVerwG 1 B 229.93 - Buchholz 402.240 § 46 AuslG 1990 Nr. 1).
  • VG Braunschweig, 10.06.1999 - 6 A 6197/98

    Zum Abschiebungsschutz wegen Drogentherapie bei Ausweisung.; Ausweisung; Drogen; …

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge auch dann zu beachten ist, wenn er über das europäische Gemeinschaftsrecht und das Ausländergesetz hinausgeht (vgl. dazu BVerwG Beschl. v. 22.02.1993 - BVerwG 1 B 7.93 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 9 = InfAuslR 1993, 257; Beschluss vom 29. September 1993 - BVerwG 1 B 62.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 3; Beschluss vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1; Beschluss vom 27. Januar 1994 - BVerwG 1 B 229.93 - Buchholz 402.240 § 46 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 25.03.1996 - 1 B 200.95

    Falsche Auslegung des § 47 Abs. 3 S. 2 Ausländergesetz (AuslG) und Art. 3 Absatz …

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein gegenüber dem Ausländergesetz weitergehender Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge wie zum Beispiel des Art. 3 Abs. 3 ENA zu beachten ist (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1994 - BVerwG 1 B 229.93 - Buchholz 402.240 § 46 AuslG 1990 Nr. 1; Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 49.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 2).
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