Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 Abs. 5; SächsBO § 6; BauGB § 34
Nachbarwiderspruch, Rohbaufertigkeit, Grenzbebauung, Rücksichtnahme, Abstandsfläche - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund einer erdrückenden und einmauernden Wirkung der Bebauung eines Nachbargrundstücks; Einhaltung von Abstandsflächen als Gegenstand der erteilten Baugenehmigung mit der Folge der Herleitung von Abwehransprüchen eines Nachbarn
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund einer erdrückenden und einmauernden Wirkung der Bebauung eines Nachbargrundstücks; Einhaltung von Abstandsflächen als Gegenstand der erteilten Baugenehmigung mit der Folge der Herleitung von Abwehransprüchen eines Nachbarn
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerspruch unzulässig, sobald Rohbau fertig gestellt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei weitgehender Baufertigstellung! (IBR 2010, 358)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 23.12.2009 - 7 L 1921/09
- OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
- OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 E 3/10
Papierfundstellen
- BauR 2010, 948
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
Das Nachbarn obliegende Rücksichtnahmegebot ist ein inhaltlicher Bestandteil dieser Vorschrift, der in dem Begriff des "Einfügens" aufgeht (BVerwG, Urt. v. 13.3.1981, DVBl 1981, 928).Das Gebot der Rücksichtnahme ist verletzt, wenn dem betroffenen Nachbarn die nachteiligen Einwirkungen des streitigen Bauwerkes billigerweise nicht mehr zuzumuten sind (BVerwG, Urt. v. 13.3.1981, a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 29.9.2009 - 1 A 667/08).
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung
Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
Im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis ist es regelmäßig unbillig, einen Nachbarn den mit der Grenzbebauung des anderen Nachbarn verbundenen Nachteilen auszusetzen, ihm selbst aber eine vergleichbare Ausnutzung seines Grundstücks zu verwehren (…SächsOVG, Urt. v. 17.7.2003 - 1 B 438/01; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.11.2002, VBlBW 2003, 235 m. w. N.). - OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 438/01
Baugenehmigung, Abstandsfläche, Grenzanbau, Außenbereich, unzulässige …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
Im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis ist es regelmäßig unbillig, einen Nachbarn den mit der Grenzbebauung des anderen Nachbarn verbundenen Nachteilen auszusetzen, ihm selbst aber eine vergleichbare Ausnutzung seines Grundstücks zu verwehren (SächsOVG, Urt. v. 17.7.2003 - 1 B 438/01;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.11.2002, VBlBW 2003, 235 m. w. N.).
- BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
Die Einhaltung des Verfahrens um seiner selbst willen dient unabhängig von der Frage, ob im konkreten Fall nachbarschützende materiellrechtliche Vorschriften verletzt sind, nicht dem Schutz potenzieller Nachbarn (vgl. zum Immissionsschutzrecht BVerwG, Urt. v. 5.10.1990, NVwZ 1991, 369 = DVBl 1991, 381). - OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 ME 134/08
Zeitpunkt für das Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses eines sich gegen ein …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
Soweit sich ein Nachbar gegen ein Bauvorhaben wegen der Wirkungen, die vom Baukörper selbst ausgehen, wendet, entfällt sein Rechtsschutzbedürfnis auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist (vgl. z. B.: SächsOVG, Beschl. v. 18.3.2008 - 1 B 118/08; Beschl. v. 26.3.2009 - 1 B 230/09; NdsOVG, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 ME 134/08 - , zitiert nach juris, m. w. N.). - OVG Sachsen, 25.03.2009 - 1 B 250/08
Aufschiebende Wirkung; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; Abstandsflächen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
Wird zu Unrecht lediglich ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, verletzt dies allein den Nachbarn noch nicht in seinen Rechten (SächsOVG, Beschl. v. 25.3.2009 - 1 B 250/08; Beschl. v. 20.1.2010 - 1 A 140/09). - OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 A 667/08
Baugenehmigung; Überschwemmungsgebiet; Hochwasserschutz; Nachbarklage; …
- OVG Sachsen, 20.01.2010 - 1 A 140/09
Nachbarklage, Rücksichtnahmegebot, Außenbereich, Überschwemmungsgebiet
Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
Wird zu Unrecht lediglich ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, verletzt dies allein den Nachbarn noch nicht in seinen Rechten (SächsOVG, Beschl. v. 25.3.2009 - 1 B 250/08; Beschl. v. 20.1.2010 - 1 A 140/09).
- OVG Sachsen, 05.07.2023 - 1 A 418/20
Bauaufsichtliches Einschreiten; Verwirkung materieller nachbarlicher …
Änderungen der Eigentumsverhältnisse haben keinen Einfluss auf die Verwirkung eines nachbarlichen Abwehrrechts, eine bereits eingetretene Verwirkung bindet nach einem Eigentumswechsel auch den nachbarlichen Rechtsnachfolger (Senatsbeschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 7;… VGH BW, Urt. v. 25. September1991 - 3 S 2000/91 -, juris Rn. 29;… BayVGH, Urt. v. 31. Juli 2020 - 15 B 19.832 -, juris Rn. 27). - OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 56/14
Baugenehmigung, Denkmalwürdigkeit, Erscheinungsbild, Kulturdenkmal
Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris). - OVG Sachsen, 23.12.2019 - 1 B 287/19
Baunachbarstreit; einstweilige Anordnung; Baueinstellungsanordnung; …
Im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis ist es nach ständiger Senatsrechtsprechung in der Regel unbillig, einen Nachbarn den mit einer Grenzbebauung des anderen Nachbarn verbundenen Nachteilen auszusetzten, ihm selbst aber eine vergleichbare Ausnutzung seines Grundstücks zu verwehren (…vgl. etwa SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2003 - 1 B 438/01 -, SächsVBl. 2004, 32, 34; Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 7;… vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 11. Juni 2019 - 3 B 731/18 -, juris Rn. 35 jeweils m. w. N.).
- OVG Sachsen, 23.10.2023 - 1 B 115/23
Baugenehmigung; Bestimmtheit; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch; …
Dabei haben Änderungen der Eigentumsverhältnisse keinen Einfluss auf die Verwirkung eines nachbarlichen Abwehrrechts (Senatsbeschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 7); dies gilt gleichermaßen für das Verbot widersprüchlichen Verhaltens. - OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 B 194/16
Baugenehmigung, Nachbarschutz; Denkmal, Umgebungsschutz
Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris). - OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11
Baugenehmigung, Abstandsfläche, Abweichung, Rücksichtnahmegebot, Nachbar
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist und sich der Nachbarantrag - wie hier - gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 - Beschl. v. 26. März 2009 - 1 B 230/09 -). - OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12
Nachbarschutz, Ortsbild, Gebot der Rücksichtnahme, Hochwassersatz
Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2018 - 1 MB 21/17
Nachbarbeschwerde gegen Wohnkomplex nebst Tiefgarage; Gefahr des …
Das gilt jedenfalls für solche Rechtsverletzungen, die an die Bausubstanz der baulichen Anlage anknüpfen, weil nach deren Herstellung (auch nur) im Rohbau die etwaige Verletzung von Nachbarrechten bereits eingetreten ist, was durch eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nicht mehr "rückgängig" gemacht werden kann (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.04.2018, 10 S 40.17, NJ 2018, 253 [Juris Rn. 3];… VGH München, Beschl. v. 08.12.2017, 1 CS 17.2337 [Juris Rn. 3] …sowie Beschl. v. 08.04.2014, 9 CS 13.2007, [Juris Rn. 2];… OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.06.2013, 2 M 34/13, Juris [Rn. 4]; OVG Bautzen, Beschl. v. 03.03.2010, 1 B 23/10, BauR 2010, 948 [Ls.]; OVG Greifswald, Beschl. v. 31.05.1994, 3 M 11/94, NVwZ 1995, 400). - OVG Sachsen, 23.01.2025 - 1 A 887/20
Wanderung; übergeleiteter Weg; Wegverlauf; Widmungsfiktion; …
Änderungen der Eigentumsverhältnisse haben keinen Einfluss auf die Verwirkung eines grundstücksbezogenen Abwehrrechts, eine bereits eingetretene Verwirkung bindet nach einem Eigentumswechsel auch den Rechtsnachfolger (…Senatsurt. v. 5. Juli 2023 - 1 A 418/20 -, juris Rn. 44; Senatsbeschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 7;… VGH BW, Urt. v. 25. September 1991 - 3 S 2000/9 -, juris Rn. 29;… BayVGH, Urt. v. 31. Juli 2020 - 15 B 19.832 -, juris Rn. 27 jeweils zum baunachbarlichen Abwehrrecht). - OVG Sachsen, 25.07.2016 - 1 B 91/16
Baugenehmigung; Baunachbarstreit; Drittschutz; Gebietserhaltungsanspruch; …
Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris). - OVG Sachsen, 09.09.2016 - 1 B 198/16
Nachbarschutz; Baugenehmigung; Flächennutzungsplan
- OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16
Unterkunft für Asylbewerber; Gebietswahrungsanspruch; Rücksichtnahmegebot
- VG München, 26.03.2015 - M 11 SN 14.4578
Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahmegebot; Abstandsflächenverstoß durch …
- OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14
Baunachbarstreit, Antrag auf Anordnung der aufschiebaren Wirkung, …
- OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16
Asylbewerberunterkunft; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch; …
- OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14
Vorhabengrundstück, nähere Umgebung, Eilverfahren, Beweisaufnahme, trennende …
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 20.04.2010 - 1 B 23/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Aufbauseminar, Teilnahme, Eignungsmangel, Entfallen
- verkehrslexikon.de
Bei fehlendem Trennvermögen bei Cannabiskonsum ist eine MPU erforderlich
- blutalkohol
, S. 302
- rechtsportal.de
Geeignetheit der Teilnahme an einem Aufbauseminar für drogenauffällige Fahranfänger bei Verkehrsteilnehmern mit fehlender Kraftfahreignung infolge gleichzeitigen Drogenkonsums und Fahrens; Kriterien der Kraftfahreignung bei gelegentlichem Cannabiskonsum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Teilnahme an einem Aufbauseminar hilft nur Fahranfängern, sie bringt nichts im Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geeignetheit der Teilnahme an einem Aufbauseminar für drogenauffällige Fahranfänger bei Verkehrsteilnehmern mit fehlender Kraftfahreignung infolge gleichzeitigen Drogenkonsums und Fahrens; Kriterien der Kraftfahreignung bei gelegentlichem Cannabiskonsum
Verfahrensgang
- VG Bremen, 13.01.2010 - 5 V 9/10
- OVG Bremen, 20.04.2010 - 1 B 23/10
Papierfundstellen
- NJW 2010, 3255
- NZV 2010, 477
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 469/09
Baugenehmigung; Schankwirtschaft; Vergnügungsstätte; Betriebszeitbeschränkung
Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2010 - 1 B 23/10
Die festgestellte THC-Konzentration lag deutlich über dem Wert von 1, 0 ng/ml bzw. 2,0 ng/ml, der bezüglich der Frage eines zeitnahen Konsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit von der Rechtsprechung zugrunde gelegt wird (zum Stand der Rechtsprechung vgl. OVG Bremen, B. v. 21.01.2010 - 1 B 469/09, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 2 StVG Rn. 17g).
- VG Hamburg, 17.08.2018 - 5 K 4625/15
Aufbauseminar; Fahranfänger; fehlende Eignung; Cannabis; unberührt ; …
Die Beklagte folge insoweit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts der Freien und Hansestadt Bremen (Beschluss vom 20. April 2010, Az.: 1 B 23/10).Die Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die bloße Einreichung des Ergebnisses einer selbst in Auftrag gegebenen Haarprobe reichten hierfür nicht aus (so bereits zum Aufbauseminar ebenfalls: OVG Bremen, Beschl. v. 20.4.2010, 1 B 23/10, juris Rn. 17).
Die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar stellt insoweit eine zusätzliche Maßnahme für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe dar, die der spezifischen Anfängersituation Rechnung trägt, verdrängt aber nicht die allgemeinen Regelungen über die Fahrerlaubnisentziehung bei fehlender Kraftfahreignung (OVG Bremen, Beschl. v. 20.4.2010, 1 B 23/10, juris Rn. 17).
- VG Koblenz, 07.04.2022 - 4 K 119/22
Analoge Anwendung des StVG § 2a Abs. 5 S. 5 bei vorherigem Verzicht auf die …
Denn über § 2a Abs. 4 Satz 1 StVG i.V.m. § 3 StVG, § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV steht der Behörde auch der Weg offen, außerhalb des Regelungsregimes des § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG über die allgemeinen Vorschriften eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen, wenn sie der Auffassung ist, dass die Maßnahmen nach § 2a Abs. 2 StVG nicht zielführend sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 20. April 2010 - 1 B 23/10 -, juris, Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. Januar 2017 - OVG 1 S 69/16 - juris, Rn. 16; BayVGH…, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 11 CS 05.1504 -, juris, Rn. 35;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 2a StVG Rn. 47;… a.A. Trésoret in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Auflage 2022, § 2a StVG Rn. 285, wonach die Behörde auf die Ergreifung der Maßnahmen nach § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG mangels Ermessenspielraum nicht verzichten könne). - VG Bremen, 24.07.2026 - 5 V 1764/26
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen …
Mit Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs überwiegt das öffentliche Interesse daran, bereits während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens die Teilnahme des Antragstellers am Straßenverkehr zu unterbinden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 11).
- VG Bremen, 24.09.2019 - 5 V 1340/19
Fahrerlaubnisentzug wegen Nichtvorlage Gutachten bei pos. Urintests (Vortest) und …
Mit Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs überwiegt das öffentliche Interesse daran, bereits während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens die Teilnahme des Antragstellers am Straßenverkehr zu unterbinden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 11). - VG Bremen, 28.04.2020 - 5 V 25/20
Diabetes - Beibringung Gutachten für Fahreignung
Im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs überwiegt hier das öffentliche Interesse, bereits während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens die Teilnahme des Antragstellers am Straßenverkehr zu unterbinden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 11 zur Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum). - VG Bremen, 21.04.2020 - 5 V 580/20
Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines …
Mit Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs überwiegt das öffentliche Interesse daran, bereits während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens die Teilnahme des Antragstellers am Straßenverkehr zu unterbinden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 11). - VG Bremen, 26.11.2024 - 5 V 1636/24
Fahrerlaubnisentziehung - Nichtvorlage ärztlichen Gutachtens - psychische …
Rn. 45 Mit Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs überwiegt das öffentliche Interesse daran, bereits während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens die Teilnahme der Antragstellerin am Straßenverkehr zu unterbinden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 11). - VG Bremen, 12.12.2024 - 5 V 2748/24
Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines geforderten Gutachtens - Konsum …
Rn. 50 Mit Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs überwiegt das öffentliche Interesse daran, bereits während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens die Teilnahme der Antragstellerin am Straßenverkehr zu unterbinden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 11). - VG Bremen, 31.01.2025 - 5 V 3055/24
Konsum harter Drogen - Eingrenzung der Gutachtenfragestellung auf konkrete …
Rn. 35 Mit Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs überwiegt das öffentliche Interesse daran, bereits während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens die Teilnahme des Antragstellers am Straßenverkehr zu unterbinden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 11).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 07.10.2010 - 1 B 23.10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.09.2009 - 19 BV 09.1370
- VGH Bayern, 13.04.2010 - 19 BV 09.1370
- BVerwG, 07.10.2010 - 1 B 23.10
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