Rechtsprechung
| BVerwG, 23.07.1979 - 1 B 231.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als Asylberechtigter
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 20.12.1978 - 6056 - III/78
- BVerwG, 23.07.1979 - 1 B 231.79
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.06.1961 - V B 32.61
Erforderlichkeit der Anwesenheit einer Partei bei Vertretung durch einen …
Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 1 B 231.79
Einem Vertagungsantrag eines anwaltlich vertretenen Klägers braucht nämlich - entgegen der Auffassung der Beschwerde - nur ausnahmsweise und nur dann entsprochen werden, wenn, das Erscheinen des Klägers vor Gericht trotz anwaltlicher Vertretung als unerläßlich anzusehen ist (Bundesverwaltungsgericht, DVBl. 1961, 746).
- BVerwG, 24.01.1984 - 9 B 2561.82
Exponierte Stellung innerhalb einer benachteiligten Bevölkerungsgruppe - …
Einem Vertagungsantrag eines anwaltlich vertretenen Klägers braucht nämlich nur ausnahmsweise und nur dann entsprochen zu werden, wenn das Erscheinen des Klägers vor Gericht trotz anwaltlicher Vertretung als unerläßlich anzusehen ist (BVerwG. Beschluß vom 23. Juli 1979 - BVerwG 1 B 231.79 - Beschluß vom 20. Juni 1961 - BVerwG 5 C 047.61/B 32.61 - DVBl. 1961, 746). - BVerwG, 30.10.1981 - 9 B 3936.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ablehnung eines …
Einem Vertagungsantrag eines anwaltlich vertretenen Klägers braucht nämlich nur ausnahmsweise und nur dann entsprochen zu werden, wenn das Erscheinen des Klägers vor Gericht trotz anwaltlicher Vertretung als unerläßlich anzusehen ist (BVerwG, DVBl. 1961, 746; Beschluß vom 23. Juli 1979 - BVerwG 1 B 231.79 -).
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