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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.1982 - 1 B 25.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1783
BVerwG, 17.03.1982 - 1 B 25.82 (https://dejure.org/1982,1783)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1982 - 1 B 25.82 (https://dejure.org/1982,1783)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1982 - 1 B 25.82 (https://dejure.org/1982,1783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts durch Absehen von einer Beweiserhebung - Voraussetzung für eine befristete Ausweisung - Voraussetzung für die Verletzung des Verhältnismäßigkeitgrundsatzes bei der Ausweisung eines Ausländers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 2 § 10; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung - Befristete Ausweisung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1982 - 1 B 25.82
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 51, 386 [393 f., 397 f.]) hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß besonders gefährliche und schwer zu bekämpfende Straftaten wie die Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel sogar eine allein auf generalpräventive Gründe gestützte Ausweisung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers rechtfertigen können (BVerwGE 59, 104 [111]; 59, 112 [116]).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1982 - 1 B 25.82
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 51, 386 [393 f., 397 f.]) hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß besonders gefährliche und schwer zu bekämpfende Straftaten wie die Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel sogar eine allein auf generalpräventive Gründe gestützte Ausweisung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers rechtfertigen können (BVerwGE 59, 104 [111]; 59, 112 [116]).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1982 - 1 B 25.82
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 51, 386 [393 f., 397 f.]) hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß besonders gefährliche und schwer zu bekämpfende Straftaten wie die Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel sogar eine allein auf generalpräventive Gründe gestützte Ausweisung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers rechtfertigen können (BVerwGE 59, 104 [111]; 59, 112 [116]).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvR 93/64

    Auslieferung I

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1982 - 1 B 25.82
    Im übrigen hat der Senat bereits entschieden, daß die Ausländerbehörde in den Grenzen vorrangigen Rechts grundsätzlich nicht verpflichtet ist, durch ausländerrechtliche Maßnahmen die Anwendung des t. Strafrechts auf t. Staatsangehörige zu verhindern; das gilt auch insoweit, als das türkische Strafrecht vom deutschen abweicht (vgl. Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4; Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 1 CB 40.81 - ferner BVerfGE 18, 112 [116 ff.]; Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 1 BvR 1252/81 -).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1982 - 1 B 25.82
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts regelmäßig nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei wie hier nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67

    Ausübung des Ermessens bei der Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1982 - 1 B 25.82
    Im übrigen hat der Senat bereits entschieden, daß die Ausländerbehörde in den Grenzen vorrangigen Rechts grundsätzlich nicht verpflichtet ist, durch ausländerrechtliche Maßnahmen die Anwendung des t. Strafrechts auf t. Staatsangehörige zu verhindern; das gilt auch insoweit, als das türkische Strafrecht vom deutschen abweicht (vgl. Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4; Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 1 CB 40.81 - ferner BVerfGE 18, 112 [116 ff.]; Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 1 BvR 1252/81 -).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 1 CB 40.81

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1982 - 1 B 25.82
    Im übrigen hat der Senat bereits entschieden, daß die Ausländerbehörde in den Grenzen vorrangigen Rechts grundsätzlich nicht verpflichtet ist, durch ausländerrechtliche Maßnahmen die Anwendung des t. Strafrechts auf t. Staatsangehörige zu verhindern; das gilt auch insoweit, als das türkische Strafrecht vom deutschen abweicht (vgl. Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4; Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 1 CB 40.81 - ferner BVerfGE 18, 112 [116 ff.]; Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 1 BvR 1252/81 -).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 129.84

    Ermessensentscheidung über eine Ausweisung und über die Verlängerung einer …

    Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 1 BvR 1252/81 -) und des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 16. September 1981 - BVerwG 1 CB 40.81 und 1 CB 41.81 - sowie vom 17. März 1982 - BVerwG 1 B 25.82 -) eine Ausweisung grundsätzlich nicht deswegen ausgeschlossen, insbesondere nicht deswegen unverhältnismäßig ist, weil der betroffene Ausländer in seinem Heimatland möglicherweise nochmals bestraft wird.
  • BVerwG, 17.03.1982 - 1 B 27.82

    Ausweisung eines Ausländers - Versagung der Verlängerung einer …

    Zur näheren Begründung wird auf den Beschluß des Senats - BVerwG 1 B 25.82 - vom heutigen Tage verwiesen, durch den die im wesentlichen gleichlautende Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Dezember 1981 - VII OE 116/81 - zurückgewiesen worden ist.
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