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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.2002 - 1 B 254.01, 1 C 6.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,37583
BVerwG, 06.03.2002 - 1 B 254.01, 1 C 6.02 (https://dejure.org/2002,37583)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2002 - 1 B 254.01, 1 C 6.02 (https://dejure.org/2002,37583)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2002 - 1 B 254.01, 1 C 6.02 (https://dejure.org/2002,37583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung zur Revision wegen Klärung der Anforderungen an das sog. religiöse Existenzminimum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.02.2003 - 1 C 6.02

    Kostenverteilung nach Verfahrenseinstellung aufgrund Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2002 - 1 B 254.01
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 6.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2005 - 5 LB 51/02

    Iran, Antragstellung als Asylgrund, Situation bei Rückkehr, exilpolitische …

    Lüneburg, Urt. v. 28.10.1999 ­ 5 L 3180/99 - Urt. v. 27.03.2001 ­ 5 L 463/00 -, gegen welches das Bundesverwaltungsgerichts durch Beschluss vom 06.03.2002 ­ 1 B 254/01 ­ die Revision zugelassen hatte, die indessen wenige Tage vor dem anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung vom Kläger zurückgenommen wurde, nachdem der Beteiligte ihn klaglos gestellt hatte).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LB 106/02
    Ob anzunehmen ist, dass der islamische Staat sich durch die Konversion bedroht fühlt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen und in der Regel zu verneinen, wenn es sich um eine einfache Mitgliedschaft handelt, die weder mit missionarischer Tätigkeit noch mit Leitungsaufgaben oder anderen hervorgehobenen Funktionen verbunden ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 22.6.2005 - 5 LB 51/02 - Urt. v. 28.10.1999 - 5 L 3180/99 - Urt. v. 27.03.2001 - 5 L 463/00 -, gegen welches das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 06.03.2002 - 1 B 254/01 - die Revision zugelassen hatte, die indessen wenige Tage vor dem anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung vom Kläger zurückgenommen wurde, nachdem die Beklagte ihn klaglos gestellt hatte).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 5 LA 77/04
    Zwar weisen die Kläger zutreffend darauf hin, dass gegen das die Gewährleistung des religiösen Existenzminimums bejahende Urteil des beschließenden Senats vom 27. März 2001 (- 5 L 463/00 -) die Revision zugelassen worden war (BVerwG, Beschl. v. 06.03.2002 - 1 B 254.01 -).
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