Rechtsprechung
| BVerwG, 01.06.1966 - I B 26.66 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Wird zitiert von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.1968 - 1 A 26/67 Dabei wird offenbar auch von der Beklagten nicht mehr in Zweifel gezogen, daß die Aufstellung eines Krans an einer Baustelle keiner Baugenehmigung bedarf, so daß aus ihrem Fehlen im vorliegenden Fall die Berechtigung zum Erlaß eines Benutzungsverbots im Sinne des § 92 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit § 89 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz - LBauO - vom 15. November 1961 (GVBl S. 229) nicht hergeleitet werden konnte (wegen des Erlasses eines Benutzungsverbots für ungenehmigte bauliche Anlagen allgemein vgl. die Beschlüsse des Senats vom 5. August 1966 - 1 B 26/66 - und vom 31. Januar 1967 - 1 B 52/66 -).
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