Rechtsprechung
| BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die ermessensfehlerfreie Ausweisung eines Ausländers - Gefahr der Wiederholung von Straftaten als Grund für die Ausweisung eines Ausländers
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1977 - I 1350/77
- BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 2.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78
Es handelt sich deswegen ebenfalls nicht um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 - und vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 189.77 -). - BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 189.77
Ermessensentscheidung bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes - Gefahr der …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78
Es handelt sich deswegen ebenfalls nicht um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 - und vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 189.77 -). - BVerwG, 09.06.1977 - 1 CB 25.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78
Es handelt sich insoweit nicht um eine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, die revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschlüsse vom 5. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 157.76 - und vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 CB 25.77 -). - BVerwG, 05.10.1976 - 1 B 157.76
Ausweisung als zusätzliche Bestrafung - Ausweisung aus Gründen polizeilicher …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78
Es handelt sich insoweit nicht um eine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, die revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschlüsse vom 5. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 157.76 - und vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 CB 25.77 -).
- BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Pflichtgemäße …
Auch die Frage, ob auf die Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geschlossen werden darf, beurteilt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls; sie ist im wesentlichen eine solche der Beweis- und Tatsachenwürdigung und daher grundsätzlich allein von den Instanzgerichten zu entscheiden (Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 289.77 -, vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 - und vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -). - BVerwG, 25.05.1979 - 1 CB 40.77
Auswirkung des Nichterwerbs einer Fahrerlaubnis auf die behördliche Entscheidung …
Ob auf die Gefahr neuer Straftaten geschlossen werden kann, beurteilt sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalls und ist im wesentlichen eine Frage der Beweis- und Tatsachenwürdigung, die grundsätzlich allein von den Instanzengerichten zu entscheiden ist, nicht aber eine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, die revisionsgerichtlich zu klären wäre (Beschlüsse vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 - und vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -). - BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers - …
Es handelt sich nicht um eine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, die revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 289.77 - und vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -).
- BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Rechtsmittel
Ob auf die Gefahr der Wiederholung von Straftaten geschlossen werden kann, ist eine im wesentlichen von den Instanzgerichten allein zu entscheidende Frage der Beweis- und Tatsachenwürdigung, nicht aber eine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, die revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschluß vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 CB 25.77 - und vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -). - BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
Ausweisung eines Ausländers wegen Verurteilung wegen einer Straftat - …
Es handelt sich dabei nicht um eine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, die revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 289.77 -, vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -). - BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78
Anforderungen an den Charakter der begangenen Straftat bei einer Ausweisung nach …
Das gilt auch für die Fragen, ob zu befürchten ist, daß der Kläger erneut straffällig wird, und ob die Ausweisung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Beschlüsse vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 189.77 -, vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -). - BVerwG, 16.07.1979 - 1 B 626.79
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache innerhalb eines Monats …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es vor allem keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob eine Ausweisung im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ermessensfehlerfrei verfügt worden ist (vgl. z.B. Beschluß vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -). - BVerwG, 08.06.1979 - 1 B 272.78
Allgemeine Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob eine Ausweisung im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ermessensfehlerfrei verfügt worden ist (vgl. z.B. Beschluß vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -). - BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 361.79
Zulässigkeit der Grundsatzrevision bei Überprüfung einer Verfügung auf …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es vor allem keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob eine Ausweisung im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ermessensfehlerfrei verfügt worden ist (vgl. z.B. Beschluß vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -). - BVerwG, 11.05.1979 - 1 B 401.79
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es indes keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob eine Ausweisung im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ermessensfehlerfrei verfügt worden ist (vgl. z.B. Beschluß vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -).
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