Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/12 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13)
- OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20
Baugenehmigung; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; …
Bei der Prüfung, ob dem Nachbarn das Bauvorhaben im Einzelfall nicht mehr zugemutet werden kann, können die Höhe und Länge des Vorhabens, die Distanz der baulichen Anlage in Relation zur Nachbarbebauung, die Art der baulichen Nutzung, aber auch das Erscheinungsbild eine Rolle spielen (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/12 -, juris Rn. 20). - OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17
Baunachbarantrag; Denkmal; Umgebungsschutz
Eine Verletzung des drittschützenden Rücksichtnahmegebots ist gegeben, wenn durch die Verwirklichung ein in der unmittelbaren Nachbarschaft befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/12 -, juris). - OVG Sachsen, 23.12.2019 - 1 B 287/19
Baunachbarstreit; einstweilige Anordnung; Baueinstellungsanordnung; …
Das Gebot der Rücksichtnahme ist verletzt, wenn durch die Verwirklichung ein in der unmittelbaren Nachbarschaft befindliches Wohngebäude ˈeingemauertˈ, ˈabgeriegeltˈ oder ˈerdrücktˈ wird (SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/12 -, juris).
- OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 56/14
Baugenehmigung, Denkmalwürdigkeit, Erscheinungsbild, Kulturdenkmal
Eine Verletzung des drittschützenden Rücksichtnahmegebots ist gegeben, wenn durch die Verwirklichung ein in der unmittelbaren Nachbarschaft befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/12 -, juris). - OVG Sachsen, 16.06.2015 - 1 A 556/14
Nachbarstreit; Abstandsfläche; Abzeichnung; Rücksichtnahme Gebot
Eine Verletzung des drittschützenden Rücksichtnahmegebots ist gegeben, wenn durch die Verwirklichung ein in der unmittelbaren Nachbarschaft befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/12 -, juris). - OVG Sachsen, 19.12.2014 - 1 B 263/14
Baunachbarantrag, Rücksichtnahmegebot, Drittschutz
Eine Verletzung des drittschützenden Rücksichtnahmegebots ist gegeben, wenn durch die Verwirklichung ein in der unmittelbaren Nachbarschaft befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/12 -, juris). - OVG Sachsen, 06.03.2017 - 1 B 2/17
Baunachbarstreit, Rücksichtnahmegebot
Das Gebot der Rücksichtnahme ist verletzt, wenn durch die Verwirklichung ein in der unmittelbaren Nachbarschaft befindliches Wohngebäude "eingemauert", "abgeriegelt" oder "erdrückt" wird (SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/12 -, juris). - OVG Sachsen, 25.07.2016 - 1 B 91/16
Baugenehmigung; Baunachbarstreit; Drittschutz; Gebietserhaltungsanspruch; …
Eine Verletzung des drittschützenden Rücksichtnahmegebots ist gegeben, wenn durch die Verwirklichung ein in der unmittelbaren Nachbarschaft befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/12 -, juris). - OVG Sachsen, 25.11.2016 - 1 A 309/16
Werbeanlage, Nebenanlage, nähere Umgebung, Gebietserhaltung
Eine Verletzung des drittschützenden Rücksichtnahmegebots ist gegeben, wenn durch die Verwirklichung ein in der unmittelbaren Nachbarschaft befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/12 -, juris). - VG Leipzig, 06.12.2016 - 4 L 883/16
Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus
Für die Annahme einer abriegelnden Wirkung besteht allerdings grundsätzlich kein Raum, wenn der Baukörper des Vorhabens nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes, also kein relevantes Übermaß besteht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19.12.2014 - 1 B 263/14 -, juris; Beschl. v. 21.5.2013 - 1 B 260/12 -, juris m. w. N.). - OVG Sachsen, 25.09.2013 - 1 B 375/13
Gebietserhaltungsanspruch, Mischgebiet, wesentliche Störung der Wohnnutzung, …
- OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14
Vorhabengrundstück, nähere Umgebung, Eilverfahren, Beweisaufnahme, trennende …
- VG Leipzig, 02.11.2016 - 4 L 700/16
Baugenehmigung für Neubau von vier Einfamilienhäusern
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