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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.05.2003 - 1 B 262.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,31593
BVerwG, 15.05.2003 - 1 B 262.02 (https://dejure.org/2003,31593)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.2003 - 1 B 262.02 (https://dejure.org/2003,31593)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 1 B 262.02 (https://dejure.org/2003,31593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung eines Beweisantrags als Verfahrensfehler - Tatrichterliches Ermessen hinsichtlich der Erforderlichkeit von Auskünften und Sachverständigengutachten - Gefahr der Verfolgung bei Rückkehr in die demokratische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 1 B 262.02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht es in entsprechender Anwendung des § 412 ZPO grundsätzlich im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es weitere Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt, wenn - wie hier - bereits zahlreiche einschlägige Auskünfte, Gutachten und Stellungnahmen vorliegen (vgl. etwa Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 1 B 262.02
    Ist ein Berufungsurteil - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, kann der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur entsprochen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. z.B. Beschluss vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 1 B 262.02
    Schon deshalb ist die Verfahrensrüge nicht ordnungsgemäß erhoben (Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 10 B 20.09

    Zeuge vom Hörensagen als von vornherein ungeeignetes Beweismittel; Ablehnung des …

    Rn. 5 Hinsichtlich des weiteren Beweisantrags, der sich nach der Niederschrift über die Berufungsverhandlung allerdings nicht auf "bekanntgewordene Mitglieder der UDPS", sondern auf "bekannte UDPS-Aktivisten", bezog, könnte die Beschwerde bereits wegen unkorrekter Bezeichnung des Inhalts des Beweisantrags keinen Erfolg haben (vgl. auch Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 B 262.02 - juris und vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308).
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