Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 262.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,17183
BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 262.96 (https://dejure.org/1997,17183)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1997 - 1 B 262.96 (https://dejure.org/1997,17183)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1997 - 1 B 262.96 (https://dejure.org/1997,17183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,17183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verstoß gegen den Gleichheitssatz bei Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für Ausländer, weil ihr Heimatstaat völkerrechtswidrig die Ausstellung von Reisepässen oder anderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 262.96
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Worte "in der Regel" in § 7 Abs. 2 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (BVerwGE 94, 35 [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2; vgl. auch Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - DokBer A 1996, 369).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 262.96
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Worte "in der Regel" in § 7 Abs. 2 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (BVerwGE 94, 35 [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2; vgl. auch Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - DokBer A 1996, 369).
  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 262.96
    Ist das angefochtene Urteil nebeneinander auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. Beschluß vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchhholz 310 § 132 VwGO Nr. 320).
  • BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens - Rechtsschutzinteresse - Maßgebender …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 262.96
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Worte "in der Regel" in § 7 Abs. 2 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (BVerwGE 94, 35 [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2; vgl. auch Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - DokBer A 1996, 369).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 7 B 140.90
    Auszug aus BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 262.96
    Ist die Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage aber in tatsächlicher Hinsicht gänzlich ungewiß, kann die Revision nicht zugelassen werden (vgl. Beschluß vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 7 B 140.90 - Buchholz 408.2 Friedhofsbenutzung Nr. 13).
  • BVerwG, 07.08.1998 - 2 B 41.98

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen einer …

    Wegen einer Rechtsfrage, deren Entscheidungserheblichkeit in tatsächlicher Hinsicht gänzlich ungewiß ist, kann die Revision jedoch nicht zugelassen werden (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - und vom 31. Januar 1997 - BVerwG 1 B 262.96 - jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht