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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.11.2016 - 1 B 2643/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48605
VGH Hessen, 29.11.2016 - 1 B 2643/16 (https://dejure.org/2016,48605)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.11.2016 - 1 B 2643/16 (https://dejure.org/2016,48605)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. November 2016 - 1 B 2643/16 (https://dejure.org/2016,48605)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 Abs. 1 HBG, § 15 HGlG, § 77 Abs. 1 Nr. 1 j HPVG
    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALTERSGRENZE; Beteiligung der Frauenbeauftragten; Beteiligung des Personalrats; DIENSTLICHES INTERESSE; FRAUENBEAUFTRAGTE; GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE; Hinausschieben des Ruhestands

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 279
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 6 B 215/14

    Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf ein Hinausschieben des …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2016 - 1 B 2643/16
    Bei den personalwirtschaftlichen Entscheidungen kommt dem Dienstherrn eine entsprechende Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit zu mit der Folge, dass die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen auf die Prüfung beschränkt ist, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (zum Ganzen OVG NRW…, Beschluss vom 6. Juni 2016 - 6 B 495/16 -, juris, Rdnr. 4 m. w. N.; Beschluss vom 28. März 2014 - 6 B 215/14 -, juris, Rdnr. 12 m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 13. April 2011 - 2 A 11447/10 -, juris, Rdnr. 50).

    Ein dienstliches Interesse am Hinausschieben des Ruhestands kann etwa gegeben sein, wenn die Bearbeitung der dem betroffenen Beamten übertragenen (komplexen und schwierigen) Aufgaben gerade durch diesen auch noch zu einem nach seinem regulären Eintritt in den Ruhestand gelegenen Zeitpunkt geboten oder sinnvoll erscheint, etwa weil der Beamte Projekte (mit-)betreut, die erst nach der für ihn geltenden Regelaltersgrenze abgeschlossen werden können, weil die effektive Einarbeitung eines Nachfolgers erforderlich ist oder weil noch kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung steht und die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben durch die Behörde ausnahmsweise einstweilen nur durch eine Weiterbeschäftigung des betroffenen Beamten sichergestellt werden kann (zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 28. März 2014 - 6 B 215/14 -, juris, Rdnr. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2016 - 6 B 495/16

    Anspruch eines Polizeihauptkommissars auf Hinausschieben seines Eintritts in den …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2016 - 1 B 2643/16
    Bei den personalwirtschaftlichen Entscheidungen kommt dem Dienstherrn eine entsprechende Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit zu mit der Folge, dass die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen auf die Prüfung beschränkt ist, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 6. Juni 2016 - 6 B 495/16 -, juris, Rdnr. 4 m. w. N.;… Beschluss vom 28. März 2014 - 6 B 215/14 -, juris, Rdnr. 12 m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 13. April 2011 - 2 A 11447/10 -, juris, Rdnr. 50).

    Ein dienstliches Interesse wird insbesondere dann vorliegen, wenn das Hinausschieben des Ruhestandseintritts nach der Einschätzung des Dienstherrn aus konkreten besonderen Gründen für eine sachgemäße und reibungslose Aufgabenerfüllung notwendig oder sinnvoll erscheint (OVG NRW, Beschluss vom 6. Juni 2016 - 6 B 495/16 -, juris, Rdnr. 6 - Hervorhebung durch den Senat -).

  • VGH Hessen, 15.08.1995 - 1 TG 2416/95

    Grundsätze des Bewerbungsverfahrensanspruchs gelten nicht für die Bestellung …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2016 - 1 B 2643/16
    Ihre Mutmaßungen zur Dauer sind rein spekulativ, zumal sie zu verkennen scheint, dass die Nachbesetzung der Stelle der Frauenbeauftragten aufgrund des in diesem Zusammenhang nicht geltenden Bewerbungsverfahrensanspruchs verzögernde Konkurrentenstreitigkeiten nicht nach sich ziehen dürfte (vgl. Senat, Beschluss vom 15. August 1995 - 1 TG 2416/95 -, juris, Rdnr. 4).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2016 - 1 B 2643/16
    Unter dem "dienstlichen Interesse" ist ganz allgemein das Interesse an sachgemäßer und reibungsloser Aufgabenerfüllung der Verwaltung zu verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 21/03 -, juris, Rdnr. 11).
  • VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2016 - 1 B 2643/16
    Dabei kann (weiterhin) offen bleiben, ob und gegebenenfalls inwieweit § 34 Abs. 1 HBG der Antragstellerin überhaupt subjektive Rechte vermittelt (vgl. auch Senat, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 B 2487/09 -, juris, Rdnr. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 2 A 11447/10

    Versetzung in den Ruhestand stellt keine Altersdiskriminierung dar

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2016 - 1 B 2643/16
    Bei den personalwirtschaftlichen Entscheidungen kommt dem Dienstherrn eine entsprechende Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit zu mit der Folge, dass die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen auf die Prüfung beschränkt ist, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (zum Ganzen OVG NRW…, Beschluss vom 6. Juni 2016 - 6 B 495/16 -, juris, Rdnr. 4 m. w. N.;… Beschluss vom 28. März 2014 - 6 B 215/14 -, juris, Rdnr. 12 m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2011 - 2 A 11447/10 -, juris, Rdnr. 50).
  • VGH Hessen, 05.01.2004 - 9 TG 2872/03

    Antragshäufung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2016 - 1 B 2643/16
    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (OVG NRW…, Beschluss vom 12. November 2015 - 6 B 939/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 5. Januar 2004 - 9 TG 2872/03 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 5. Juli 2011 - 10 B 735/11.MM.W0 -, juris Rn. 3; Bay. VGH…, Beschluss vom 8. September 2015 - 11 CE 15.1587 -, juris Rn. 10).
  • VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11

    Numerus clausus

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2016 - 1 B 2643/16
    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (OVG NRW…, Beschluss vom 12. November 2015 - 6 B 939/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.; vgl. auch Hess. VGH…, Beschluss vom 5. Januar 2004 - 9 TG 2872/03 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 5. Juli 2011 - 10 B 735/11.MM.W0 -, juris Rn. 3; Bay. VGH…, Beschluss vom 8. September 2015 - 11 CE 15.1587 -, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2015 - 6 B 939/15

    Vorläufige Versetzung eines Lehrers an eine andere Schule i.R.e. Antrags auf …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2016 - 1 B 2643/16
    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (OVG NRW, Beschluss vom 12. November 2015 - 6 B 939/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.; vgl. auch Hess. VGH…, Beschluss vom 5. Januar 2004 - 9 TG 2872/03 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 5. Juli 2011 - 10 B 735/11.MM.W0 -, juris Rn. 3; Bay. VGH…, Beschluss vom 8. September 2015 - 11 CE 15.1587 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 08.09.2015 - 11 CE 15.1587

    Darlegungsanforderungen nicht erfüllt

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2016 - 1 B 2643/16
    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (OVG NRW…, Beschluss vom 12. November 2015 - 6 B 939/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.; vgl. auch Hess. VGH…, Beschluss vom 5. Januar 2004 - 9 TG 2872/03 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 5. Juli 2011 - 10 B 735/11.MM.W0 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 8. September 2015 - 11 CE 15.1587 -, juris Rn. 10).
  • VGH Hessen, 28.09.2016 - 1 B 2503/16

    Ernennungs- und Entlassungszuständigkeit für Beamtinnen und Beamte

  • VG Frankfurt/Main, 28.05.2015 - 9 L 930/15

    Aufschub des Ruhestandseintritts

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2017 - 2 B 11273/17

    Zum Anspruch eines Beamten auf Hinausschieben seines Ruhestandes um ein Jahr

    Dafür, dass, wie der Antragsteller geltend macht, für den Schuldienst etwas anderes gelten sollte als etwa für die Tätigkeit in der (reinen) Schulverwaltung (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. April 2011 - 2 A 11447/10 -, AS 40, 302; vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 1 B 2643/16 -, NZA-RR 2017, 279), im Hochschuldienst (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06 -, AS 34, 70 ff.) oder im Polizeivollzugsdienst (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 12. Februar 2014 - 1 K 962/13.NW -, juris; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 12. September 2013 - 6 B 1065/13 -, juris), ist nichts dargetan und auch sonst nichts ersichtlich.

    Dies mag der Fall sein, wenn die Bearbeitung der dem betroffenen Beamten übertragenen (komplexen und schwierigen) Aufgaben gerade durch diesen auch noch zu einem nach seinem regulären Eintritt in den Ruhestand gelegenen Zeitpunkt geboten oder sinnvoll erscheint, etwa weil der Beamte Projekte (mit-)betreut, die erst nach der für ihn geltenden Regelaltersgrenze abgeschlossen werden können, weil die effektive Einarbeitung eines Nachfolgers erforderlich ist oder weil noch kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung steht und die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben durch die Behörde ausnahmsweise einstweilen nur durch eine Weiterbeschäftigung des betroffenen Beamten sichergestellt werden kann (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 12. September 2013 - 6 B 1065/13 -, juris Rn. 22; HessVGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 1 B 2643/16 -, NZA-RR 2017, 279 f.).

    Schon nach dem Wortlaut der Norm wird damit nicht jeder Antrag eines Beamten auf Verlängerung der Dienstzeit der Mitbestimmung unterworfen, sondern nur solche Fälle erfasst, in denen der Dienstherr das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand über die Altersgrenze hinaus beabsichtigt (vgl. entsprechend HessVGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 1 B 2643/16 -, NZA-RR 2017, 279 [280]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - 10 S 6.17

    Referatsleiterin im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit …

    Die Darlegungslast für das Bestehen eines dienstlichen Interesses liegt bei der Antragstellerin, die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Umstände für das Vorliegen des dienstlichen Interesses am Hinausschieben ihres Eintritts in den Ruhestand glaubhaft zu machen hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 M 42/15 -, juris Rn. 12; Hessischer VGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 1 B 2643/16 -, juris, Rn. 19; anders, wenn das Gesetz die dienstlichen Gründe als negatives Tatbestandsmerkmal in der Art einer Einwendung gegen einen Anspruch auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts formuliert, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 12. September 2013, a.a.O., Rn. 25; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31. März 2015 - 4 S 630/15 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 2 MB 35/17

    Bundespolizei; Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

    Die Darlegungslast für das Bestehen eines dienstlichen Interesses liegt damit grundsätzlich beim Antragsteller, der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Umstände für das Vorliegen des dienstlichen Interesses am Hinausschieben ihres Eintritts in den Ruhestand glaubhaft zu machen hat (vgl. OVG Magdeburg…, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 M 42/15 - juris, Rn. 12; VGH Kassel, Beschluss vom 29. November 2016 - 1 B 2643/16 - juris, Rn. 19; anders, wenn das Gesetz die dienstlichen Gründe als negatives Tatbestandsmerkmal in der Art einer Einwendung gegen einen Anspruch auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts formuliert, vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 12. September 2013, a.a.O., Rn. 25; VGH Mannheim…, Beschluss vom 31. März 2015 - 4 S 630/15 - juris, Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 4 S 26.19

    Prüfungsmaßstab im einstweiligen Anordnungsverfahren; Hinausschieben des …

    Es sieht sich insoweit in Divergenz zur Rechtsprechung der mit dem öffentlichen Dienstrecht befassten Senate des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschlüsse des Senats vom 25. November 2014 - OVG 4 S 32.14 - Beschlussabdruck S. 7 und vom 23. März 2015 - OVG 4 S 2.15 - Beschlussabdruck S. 3;… Beschluss des 10. Senats vom 16. Februar 2017 - OVG 10 S 6.17 - juris Rn. 3 zu § 53 Abs. 1 BBG), die in Übereinstimmung mit obergerichtlicher Rechtsprechung zu vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 17. März 2014 - 6 B 232/14 - juris Rn. 5; OVG Koblenz…, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 2 B 11273/17 - juris Rn. 11; VGH Kassel, Beschluss vom 29. November 2016 - 1 B 2643/16 - juris Rn. 19) und der herrschenden Meinung in der Literatur (Hebeler/Spitzlei, DVBl 2016, 534 ;… Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Aufl. 2017, § 5 Rn. 25;… Spitzlei, in: GKÖD, L § 53 Rn. 13, Stand März 2019;… Hebeler, in: Battis, BBG, 5. Aufl. 2017, § 53 Rn.10;… Brinktrine, in: BeckOK Beamtenrecht, Stand 1. Februar 2019, BBG § 53 Rn. 14) von dem allgemeinen Grundsatz ausgehen, dass unbestimmte Rechtsbegriffe - und so auch der unbestimmte Rechtsbegriff des "dienstlichen Interesses" - grundsätzlich keinen Beurteilungsspielraum der Verwaltung eröffnen und der vollen gerichtlichen Prüfung unterliegen, dabei aber - im Ergebnis wie das Verwaltungsgericht - dem nur einer beschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegenden Organisationsermessen des Dienstherrn uneingeschränkt Rechnung tragen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2025 - 2 B 11649/25

    Hinausschieben der Pensionsaltergrenze eines Leitenden Oberstaatsanwalts in …

    Dies mag der Fall sein, wenn die Bearbeitung der dem betroffenen Beamten übertragenen (komplexen und schwierigen) Aufgaben gerade durch diesen auch noch zu einem nach seinem regulären Eintritt in den Ruhestand gelegenen Zeitpunkt geboten oder sinnvoll erscheint, etwa weil der Beamte Projekte (mit-)betreut, die erst nach der für ihn geltenden Regelaltersgrenze abgeschlossen werden können, weil die effektive Einarbeitung eines Nachfolgers erforderlich ist oder weil noch kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung steht und die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben durch die Behörde ausnahmsweise einstweilen nur durch eine Weiterbeschäftigung des betroffenen Beamten sichergestellt werden kann (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 2 B 11273/17.OVG -, juris Rn. 13; OVG NRW…, Beschluss vom 12. September 2013 - 6 B 1065/13 -, juris Rn. 22; HessVGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 1 B 2643/16 -, NZA-RR 2017, 279 f.).
  • VG Hamburg, 23.11.2023 - 20 E 4656/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Beamten auf Aufschub seines altersbedingten Eintritts …

    Die Darlegungslast für das Vorliegen eines dienstlichen Interesses im Sinne des § 35 Abs. 4 Nr. 2 HmbBG liegt bei dem Antragsteller (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2019, OVG 4 S 26.19, juris Rn. 17;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 26.2.2015, 1 M 42/15, juris Rn. 12; VGH Kassel, Beschl. v. 29.11.2016, 1 B 2643/16, juris, Rn. 19;… VG Schleswig, Beschl. v. 14.12.2017, 12 B 43/17, juris Rn. 21; VG Hamburg, Beschl. v. 6.10.2016, 8 E 3010/16, n.v.;… Brinktrine, in: BeckOK Beamtenrecht Bund, Brinktrine/Schollendorf, 18. Edition, Stand: 1.2.2019, § 53 BBG Rn. 67).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2025 - 2 B 11649/25. -1

    Altersgrenze; Beamter; dienstliches Interesse; Hinausschieben des Ruhestands; …

    Dies mag der Fall sein, wenn die Bearbeitung der dem betroffenen Beamten übertragenen (komplexen und schwierigen) Aufgaben gerade durch diesen auch noch zu einem nach seinem regulären Eintritt in den Ruhestand gelegenen Zeitpunkt geboten oder sinnvoll erscheint, etwa weil der Beamte Projekte (mit-)betreut, die erst nach der für ihn geltenden Regelaltersgrenze abgeschlossen werden können, weil die effektive Einarbeitung eines Nachfolgers erforderlich ist oder weil noch kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung steht und die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben durch die Behörde ausnahmsweise einstweilen nur durch eine Weiterbeschäftigung des betroffenen Beamten sichergestellt werden kann (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 2 B 11273/17.OVG -, juris Rn. 13; OVG NRW…, Beschluss vom 12. September 2013 - 6 B 1065/13 -, juris Rn. 22; HessVGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 1 B 2643/16 -, NZA-RR 2017, 279 f.).
  • VG München, 30.11.2020 - M 5 E 20.6087

    Kein Hinausschieben des Ruhestands bei fehlendem dienstlichen Interesse

    Bei der Ablehnung eines von einem Beamten gestellten Verlängerungsantrags handelt es sich jedoch schon begrifflich nicht um eine "Hinausschiebung" (BVerwG, B.v. 15.12.1972 - VII P 7.72 - juris;… OVG NRW, B.v.27.9.2019 - 1 B 1314/19 - juris Rn. 11; HessVGH, B.v. 29.11.2016 - 1 B 2643/16 - juris Rn. 21;… Schleicher in: Ballerstedt/Schleicher/Faber, Bayerisches Personalvertretungsgesetz, Stand: 1.6.2020, Art. 75 Rn. 138).
  • VG Kassel, 15.12.2023 - 1 L 1647/23

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines Beamten in einem …

    Dies kann der Fall sein, wenn die Bearbeitung der dem betroffenen Beamten übertragenen (komplexen und schwierigen) Aufgaben gerade durch diesen auch noch zu einem nach seinem regulären Eintritt in den Ruhestand gelegenen Zeitpunkt geboten oder sinnvoll erscheint, etwa weil der Beamte Projekte (mit-)betreut, die erst nach der für ihn geltenden Regelaltersgrenze abgeschlossen werden können, weil die effektive Einarbeitung eines Nachfolgers erforderlich ist oder weil noch kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung steht und die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben durch die Behörde ausnahmsweise einstweilen nur durch eine Weiterbeschäftigung des betroffenen Beamten sichergestellt werden kann (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 1 B 2643/16 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 2 B 11273/17 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. September 2013 - 6 B 1065/13 -, juris; jeweils m.w.N.).
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