Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 B 268/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsBO § 3, § 58 Abs. 2; SächsPolG § 4, § 5
Sicherungsanordnung; Eigentumsverzicht; Zustandshaftung; Verhaltenshaftung - Judicialis
SächsBO § 3; ; SächsBO § 58 Abs. 2; ; SächsPolG § 4; ; SächsPolG § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sicherungsanordnung; Eigentumsverzicht; Zustandshaftung; Verhaltenshaftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eigentumsverzicht infolge einer bereits konkretisierten behördlichen Maßnahme; Wegfall der Verhaltensverantwortlichkeit durch Eigentumsverzicht i.R.d. Vollziehung der Ersatzvornahme
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 09.02.2009 - 3 L 446/08
- OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 B 268/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06
Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber; …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 B 268/09
Zwar ist dem Verwaltungsgericht darin zu folgen, dass eine Verhaltenshaftung nicht nur durch positives Tun, d. h. durch konkrete Handlungen, sondern auch durch ein Unterlassen begründet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2006, BVerwGE 126, 326) und, dass der am 17.5.2006 durch die Eintragung in das Grundbuch vollzogene Eigentumsverzicht der Antragstellerin und ihres Mitgesellschafters als Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine zuvor rechtlich bestehende Verhaltensverantwortlichkeit nicht entfallen ließe, da ein Verhaltensstörer grundsätzlich unbeschränkt für sein Gefahr verursachendes Verhalten oder Unterlassen einzustehen hat (BVerwG, Urt. v. 31.8.2006, a. a. O.).Wer die Beseitigung des ordnungswidrigen Zustands einer Sache unterlässt, die in seinem Eigentum steht, kann nämlich nur als Zustandsstörer und nicht daneben auch als Verhaltensstörer in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2006, a. a. O.;… vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH BW, Urt. v. 30.7.2002; 10 S 2153/01, zitiert nach juris und VGH BW, Beschl. v. 4.8.1995, DÖV 1996, 40).
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2002 - 10 S 2153/01
Störerauswahl: Mieter oder Eigentümer - Zweckveranlasser; Dereliktion
Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 B 268/09
Wer die Beseitigung des ordnungswidrigen Zustands einer Sache unterlässt, die in seinem Eigentum steht, kann nämlich nur als Zustandsstörer und nicht daneben auch als Verhaltensstörer in Anspruch genommen werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2006, a. a. O.;… vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH BW, Urt. v. 30.7.2002; 10 S 2153/01, zitiert nach juris und VGH BW, Beschl. v. 4.8.1995, DÖV 1996, 40). - VGH Baden-Württemberg, 04.08.1995 - 10 S 828/95
Altlastensanierung - Störerauswahl
Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 B 268/09
Wer die Beseitigung des ordnungswidrigen Zustands einer Sache unterlässt, die in seinem Eigentum steht, kann nämlich nur als Zustandsstörer und nicht daneben auch als Verhaltensstörer in Anspruch genommen werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2006, a. a. O.;… vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH BW, Urt. v. 30.7.2002; 10 S 2153/01, zitiert nach juris und VGH BW, Beschl. v. 4.8.1995, DÖV 1996, 40).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2015 - 2 M 147/14
Bauaufsichtliches Einschreiten: Inanspruchnahme des ehemaligen Eigentümers nach …
Zudem lässt ein Eigentumsverzicht die Verhaltensverantwortlichkeit nicht entfallen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 09.06.2009 - 1 B 268/09 -, juris RdNr. 4).Es spricht jedoch manches dafür, dass derjenige, der die Beseitigung des ordnungswidrigen Zustands einer Sache unterlässt, die in seinem Eigentum steht, nur als Zustandsstörer und nicht daneben auch als Verhaltensstörer in Anspruch genommen werden kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 09.06.2009 - 1 B 268/09 - a.a.O. m.w.N.; OVG MV, Beschl. v. 09.07.2010 - 3 M 128/10 -, juris RdNr. 9).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2010 - 3 M 128/10
Störerauswahl bei Beeinträchtigung der Standsicherheit eines Gebäudes nach …
Nur aufgrund dieser Zugriffsmöglichkeit auf den Zustand trifft den Eigentümer mithin eine Instandhaltungspflicht gemäß § 12 LBauO M-V (OVG Bautzen, B. v. 09.06.2009 - 1 B 268/09 - LKV 2009, 422). - VG Meiningen, 29.11.2013 - 5 E 570/13
Grenzen der Heranziehung eines Zustandsverantwortlichen zu Maßnahmen, die der …
Es bestehen nämlich bereits Zweifel daran, dass derjenige, der die Beseitigung eines ordnungswidrigen Zustandes einer Sache dauerhaft unterlässt, die in seinem Eigentum steht, überhaupt als Verhaltensstörer herangezogen werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.2006 - 7 C 3/06 - BVerwGE 126, 326, SächsOVG, Beschluss vom 09.06.2009 - 1 B 268/09 - zit. nach juris).
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