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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 07.10.2020 - 1 B 272/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31355
OVG Saarland, 07.10.2020 - 1 B 272/20 (https://dejure.org/2020,31355)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 (https://dejure.org/2020,31355)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 1 B 272/20 (https://dejure.org/2020,31355)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 31a StVZO 2012, Art 14 Abs 3 Verf SL, § 10 Abs 1 VGHG SL
    Fahrtenbuch - Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    OVG Saarland bleibt dabei: VerfGH-Rechtsprechung gilt auch in Verwaltungsverfahren wegen Fahrtenbuchauflagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2020 - 1 B 272/20
    Es bedarf mit Blick auf das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 5.7.2019 - Lv 7/17 - der Klärung in einem Hauptsacheverfahren, ob Geschwindigkeitsmessgeräte des Typs PoliScan FM 1 die zur Ermöglichung einer nachträglichen Plausibilitätskontrolle erforderlichen Daten speichern.

    Rn. 4 Der Antragsteller begründete seinen hiergegen eingelegten Widerspruch und den bei dem Verwaltungsgericht eingereichten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 30.3.2020 - 1 B 15/20 - und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5.7.2019 - Lv 7/17 - damit, dass der Senat entschieden habe, es sei in einem Hauptsacheverfahren zu klären, ob die vorgenommene Messung mit einem Gerät des Typs PoliScan FM 1 verwertbar sei oder ob Messgeräte dieses Typs den gleichen Bedenken unterlägen wie Messgeräte des Modells Traffistar S 350, deren Messergebnisse seitens des Verfassungsgerichtshofs wegen einer Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung als unverwertbar erachtet worden seien.

  • AG St. Ingbert, 29.10.2019 - 25 OWi 2968/19

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2020 - 1 B 272/20
    Rn. 19 Es heißt dort, Geräte des - vorliegend nicht in Rede stehenden - Typs Leivtec XV 3 entsprächen den verfassungsgerichtlichen Anforderungen, was - wenn dies auch für die dortige Entscheidung nicht von Bedeutung sei - "wohl ebenfalls für Messungen mit anderen Messgeräten" gelte, wobei unter anderem kurze Ausführungen zu Geräten des Typs PoliScan folgen.[AG St. Ingbert, Urteil vom 29.10.2019 25 - OWi 66 Js 1919/19 -, juris Rdnrn. 30 f.][AG St. Ingbert, Urteil vom 29.10.2019 25 - OWi 66 Js 1919/19 -, juris Rdnrn. 30 f.].
  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 15/20

    Bindungswirkung von Entscheidungen des eines Landesverfassungsgerichts; …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2020 - 1 B 272/20
    Rn. 4 Der Antragsteller begründete seinen hiergegen eingelegten Widerspruch und den bei dem Verwaltungsgericht eingereichten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 30.3.2020 - 1 B 15/20 - und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5.7.2019 - Lv 7/17 - damit, dass der Senat entschieden habe, es sei in einem Hauptsacheverfahren zu klären, ob die vorgenommene Messung mit einem Gerät des Typs PoliScan FM 1 verwertbar sei oder ob Messgeräte dieses Typs den gleichen Bedenken unterlägen wie Messgeräte des Modells Traffistar S 350, deren Messergebnisse seitens des Verfassungsgerichtshofs wegen einer Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung als unverwertbar erachtet worden seien.
  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2020 - 1 B 272/20
    Rn. 11 Die Frage der Reichweite dieser Rechtsprechung ist komplex und die eine Bindungswirkung für die saarländischen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte in Verfahren der vorliegenden Art verneinenden Ausführungen in dem angefochtenen Beschluss und in dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24.6.2020 - 5 K 47/20 - vermögen die Sichtweise des Verwaltungsgerichts nicht überzeugend zu begründen.
  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage - …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2020 - 1 B 272/20
    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. August 2020 - 5 L 569/20 - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die unter dem 30. April 2020 verfügte Fahrtenbuchauflage wiederhergestellt.
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    Geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erbringen bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung zumindest für die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs hinreichend verlässlich Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung (st. Rspr.; a.A. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 - und 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).

    Bei dem Messgerät Vitronic PoliScan Speed FM1 ist das Messergebnis aufgrund gesicherter Rohmessdaten im Sinne der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs grundsätzlich überprüfbar (h.M.; a.A. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 - und 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).

    Der Bindungswirkung einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung unterliegen nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lediglich der Tenor und die tragenden Gründe der Entscheidung (entgegen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 - und 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).

    Die Bindungswirkung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes (§ 10 Abs. 1 VerfGHG SL) (juris: VGHG SL) zur Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen durch ein Gerät des Typs TraffiStar S 350 in einem Bußgeldverfahren (Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) erfasst nicht auch Verwaltungsverfahren zur Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund einer Messung durch das Gerät Vitronic PoliScan Speed FM1 (entgegen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 - und 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).

    Daran hält die Kammer entgegen der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem im vorliegend vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss vom 30.03.2020 - 1 B 15/20 - und im zwischenzeitlich ergangenen Beschluss vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 -[beide juris][beide juris] auch nach nochmaliger kritischer Überprüfung ihrer eigenen Rechtsauffassung im Ergebnis fest.

    Dieser ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung der Kammer weiterhin zu folgen.[vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - und vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 -, juris][vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - und vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 -, juris] Damit hat der Kläger mit seinem schlichten und pauschalen Verweis auf die Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs zur Überzeugung der Kammer gerade nicht substantiiert dargetan, dass der Verkehrsverstoß streitig ist.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.06.1999 - 12 M 2491/99 -, NVZ 1999, 486; NK-GVR/Haus, § 31a StVZO Rn. 32 m.w.N.; Siegmund, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 31a StVZO, Rz. 29 ff. und 110, m.w.N. (Stand: 16.10.2020)][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.06.1999 - 12 M 2491/99 -, NVZ 1999, 486; NK-GVR/Haus, § 31a StVZO Rn. 32 m.w.N.; Siegmund, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 31a StVZO, Rz. 29 ff. und 110, m.w.N. (Stand: 16.10.2020)] Die Kammer vermag auch weder in dem vom Kläger hier praktizierten bloßen Schweigen zu der Person des Fahrers bzw. der Fahrerin noch in der Berufung auf (angeblich) fehlende Rohmessdaten ohne Geltendmachung möglicher Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit der Messung "substantiierte Einwendungen" zu erblicken.[so aber offenbar OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 -, juris, Fn. 1 zu Rz. 7][so aber offenbar OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 -, juris, Fn. 1 zu Rz. 7].

    Rn. 43 Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - bzw. seinem Beschluss vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 - steht zur Überzeugung der Kammer auch § 10 Abs. 1 VerfGHG SL der Anordnung eines Fahrtenbuchs fallbezogen nicht entgegen.

    Rn. 51 Soweit das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 -[juris, Rz. 12][juris, Rz. 12] demgegenüber darauf abstellt, dass sich die Gewährleistungen des Art. 14 Abs. 3 SVerf ("Jedermann hat in einem Verfahren vor einer Behörde grundsätzlich das Recht, sich eines Rechtsbeistandes zu bedienen.") nicht auf Strafverfahren beschränken, sondern das damit statuierte allgemeine Grundrecht auf einen Verfahrensbeistand auch im Verwaltungsverfahren Anwendung findet, trifft dies zwar für sich genommen sicherlich zu.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2021 - 8 B 1781/20

    Rohmessdaten außerhalb der Bußgeldakte, Informationsanspruch des Betroffen

    Rn. 28 vgl. aber OVG Saarl., Beschlüsse vom 30. März 2020 - 1 B 15/20 -, juris Rn. 10 ff., und vom 7. Oktober 2020 - 1 B 272/20 -, juris Rn. 10 ff.,.
  • OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Fahrtenbuchauflage - standardisiertes …

    Rn. 56 Dies gilt, wie der Senat bereits entschieden hat[OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.2.2021, a.a.O., vom 7.10.2020 - 1 B 272/20 -, vom 30.3.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 -, jew. juris][OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.2.2021, a.a.O., vom 7.10.2020 - 1 B 272/20 -, vom 30.3.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 -, jew. juris], auch in Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung einer auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung gestützten Fahrtenbuchauflage.
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