Rechtsprechung
| BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 273.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.1978 - XI 691/78
- BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 273.78
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.04.1969 - I C 43.68
Berücksichtigung einer nicht rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung im …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 273.78
Insbesondere trifft es nicht zu, daß Verurteilungen wegen des Verhaltens im Straßenverkehr weniger schwerwiegend seien als andere strafgerichtliche Verurteilungen und deswegen ausländerrechtliche Maßnahmen nicht auslösen dürften (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG 1 C 43.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 11]). - BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77
Einschränkung des Ermessensspielraums nach ausländerbehördlicher Ermahnung
Auszug aus BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 273.78
Durch die neue Verurteilung wird der Ausländerbehörde, die in der vorangegangenen Bestrafung keinen ausreichenden Anlaß für eine Ausweisung gesehen und deswegen nur eine Verwarnung ausgesprochen hat, abermals die Möglichkeit eröffnet, von dem Ausweisungsermessen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG Gebrauch zu machen (Beschluß vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 300.77 -).
- BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77
Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers - …
Es beurteilt sich nach den besonderen Umständen des konkreten Falles, ob präventive Maßnahmen der genannten Art die von dem Ausländer ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausschließen (Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -). - BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77
Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen …
Das alles ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (Urteil von 24. April 1969 - BVerwG 1 C 43.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 11]; BVerwGE 35, 291; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 43, 299 [BVerwG 09.12.1971 - II WD 38/71]; Beschlüsse vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -, vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 -). - BVerwG, 03.12.1980 - 1 B 837.80
Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen Begehung von Straftaten
Das alles entspricht der Rechtsprechung des Senats, nach der eine aus der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis folgende und auf dem Grundsatz des Vertrauensschutzes beruhende Einschränkung des Ausweisungsermessens bei einem neuen aufenthaltsrechtlich erheblichen Sachverhalt, der auch in der Verurteilung wegen einer Straftat liegt, entfällt (Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 35.68 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10; Beschluß vom 1. April 1980 - BVerwG 1 B 1498.79 - vgl. auch Beschlüsse vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 300.77 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -, vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 337.78 -).
- BVerwG, 22.07.1981 - 1 B 89.81
Berücksichtigung der seit der Straftat und der Verurteilung eines Ausländers bis …
Welches Gewicht jedoch dabei einer lange zurückliegenden Straftat im Rahmen des Ausweisungsermessens beigemessen werden kann, beurteilt sich ausschließlich nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls und entzieht sich deswegen einer generellen Beantwortung (Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -). - BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 530.78
Überprüfung der Ermessensentscheidung einer Ausländerbehörde bezüglich der …
Das gilt auch für die Frage, ob und inwieweit präventive Maßnahmen außerhalb des Ausländerrechts die Erforderlichkeit der Ausweisung im Einzelfall ausschließen (Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -), ganz abgesehen davon, daß - wie im Widerspruchsbescheid zutreffend geltend gemacht worden ist - die Ausweisung gerade in Fällen der vorliegenden Art regelmäßig auch dann verfügt werden darf, wenn von dem Ausländer keine neuen Straftaten zu erwarten sein mögen (Beschluß vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 49 = NJW 1978, 1764]). - BVerwG, 14.04.1980 - 1 B 616.80
Berücksichtigung von nicht rechtskräftigen Verurteilungen und bloßen …
Es ist vom Senat wiederholt betont worden, daß durch eine neue Verurteilung der Ausländerbehörde, die in vorangegangenen Bestrafungen keinen ausreichenden Anlaß für eine Ausweisung gesehen hat, abermals die Möglichkeit eröffnet wird, von dem Ausweisungsermessen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG Gebrauch zu machen (vgl. z.B. Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -). - BVerwG, 01.04.1980 - 1 B 1498.79
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Es ist ganz unzweifelhaft und auch vom Senat wiederholt betont worden, daß durch eine neue Verurteilung der Ausländerbehörde, die in vorangegangenen Bestrafungen keinen ausreichenden Anlaß für eine Ausweisung gesehen hat, abermals die Möglichkeit eröffnet wird, von dem Ausweisungsermessen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Ausländergesetzes Gebrauch zu machen (vgl. z.B. Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -). - BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 240.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Das gilt auch für die vom Berufungsgericht geprüfte und zuungunsten des Klägers entschiedene Frage, ob und inwieweit mögliche präventive Maßnahmen außerhalb des Ausländerrechts die Erforderlichkeit der Ausweisung im Einzelfall ausschließen (Beschlüsse vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -, vom 29. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 530.78 -). - BVerwG, 31.05.1979 - 1 B 101.78
Relevanz des Zeitabstandes zwischen zwei strafrechtlichen Verurteilungen bei der …
Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob und inwieweit präventive Maßnahmen außerhalb des Ausländerrechts die Erforderlichkeit der Ausweisung ausschließen (Beschlüsse vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -, vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -, vom 29. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 530.78 -, vom 12. März 1979 - BVerwG 1 B 547.78 -). - BVerwG, 12.03.1979 - 1 B 595.78
Ausweisung ohne vorherige Verwarnung bei wiederholten Verurteilungen - Erneute …
Durch die neue Verurteilung wird der Ausländerbehörde, die in der vorangegangenen Bestrafung keinen ausreichenden Anlaß für eine Ausweisung gesehen und deswegen nur eine Verwarnung ausgesprochen hat, abermals die Möglichkeit eröffnet, von dem Ausweisungsermessen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG Gebrauch zu machen (Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -).
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