Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 04.04.2000 - 1 B 282/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwVfG § 14 Abs. 1, Abs. 6 und Abs. 7; SächsVwZG § 8 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versäumung der Widerspruchsfrist; Zustellung mittels eingeschriebenen Briefes; Umfang der Vollmacht; Entgegennahme von Bescheiden; Juristische Person als Bevollmächtigte; Erklärung der Anfechtung
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 11.03.1999 - 4 K 1278/97
- OVG Sachsen, 04.04.2000 - 1 B 282/99
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen, 08.05.2003 - 1 B 85/02
Straßenrecht, Straßenbestandsverzeichnis, Verwaltungsakt, Bekanntgabe, …
Die Verfristung des Widerspruchs (dazu sogleich) führt zur Unzulässigkeit der Anfechtungsklage (…vgl. BVerwG, Urt. v. 8.3.1983, NJW 1983, 1923; SächsOVG, Beschl. v. 4.4.2000, SächsVBl. 2000, 290 jeweils m.w.N.), nicht, wie vom Verwaltungsgericht angenommen, erst zu deren Unbegründetheit. - VG Sigmaringen, 08.12.2022 - 4 K 3428/21
Verbandsklagerecht; Tierschutzorganisation; Transport nicht abgesetzter Kälber
Zudem darf es nicht zu Lasten eines Klägers gehen, wenn die Behörde über einen Antrag oder einen Widerspruch entscheidet, obwohl keine Vollmacht besteht, denn Voraussetzung für die zulässige Klageerhebung ist nur die erfolglose Durchführung eines Vorverfahrens, die hier erfolgt ist (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 4. April 2000 - 1 B 282/99 -, Leitsatz bei juris,). - VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04
Bevollmächtigung; Grenzabstand; Handlungsfähigkeit; juristische Person; …
Selbst wenn der Auffassung gefolgt würde, eine juristische Person sei nicht handlungsfähig, so müsste die Antragsgegnerin zumindest in entsprechender Anwendung des § 14 Abs. 6 Satz 1 VwVfG die K. als Bevollmächtigte zurückweisen (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 04.04.2000 - 1 B 282/99 -, SächsVBl. 2000, 290 sowie Juris), was bislang nicht geschehen ist. - OVG Sachsen, 21.09.2000 - 1 B 116/00 1998, 139 [140]; Beschl. v. 4.4.2000 - 1 B 282/99 -) verwehrt, sich auf das - möglicherweise - fehlende Einverständnis der GmbH zur Beseitigung der genehmigungspflichtigen immissionsschutzrechtlichen Anlage (vgl. Beschl. des Senats v. 21.7.2000 - 1 B 138/00 -) zu berufen.
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