Rechtsprechung
| BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen und Geltungsbereich der Divergenzrevision - Anspruch auf erneute Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Grund - routinemäßiger und einschränkungsloser - mehrfach wiederholter befristeter Verlängerung - Auswirkungen des Eintritts der ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.1986 - 1 S 2272/86
- BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87
Soweit der Kläger geltend macht, das Berufungsgericht sei auch von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 1978 - 1 BvR 525/77 - (BVerfGE 49, 168 = NJW 1978, 2446) abgewichen, ist die Divergenzrevision schon deswegen nicht eröffnet, weil § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur Abweichungen von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts betrifft, nicht aber, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. z.B. Beschluß vom 20. September 1982 - BVerwG 7 B 223.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 214), Abweichungen von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.Das Bundesverfassungsgericht hat für die Fälle einer mehrfachen routinemäßigen Verlängerung der einem ausländischen Arbeitnehmer erteilten Aufenthaltserlaubnis den Vertrauensschutz dahin umschrieben, daß die Verlängerung "nicht ohne gewichtige Gründe abgelehnt werden kann", weil der Ausländer sich auf die Verlängerung einrichten dürfe, sofern "er sich beanstandungsfrei verhält und ein Interesse des Arbeitgebers an seiner Weiterbeschäftigung besteht" (BVerfGE 49, 168 [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77]).
- BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80
Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer
Auszug aus BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87
Das ist auch durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt; insbesondere liegen unter diesen Umständen im Sinne der genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "gewichtige Gründe" vor, die einem schützenswerten Vertrauen auf eine weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen (vgl. z.B. BVerwGE 66, 29; Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32).Namentlich setzt er sich nicht mit den Erwägungen auseinander, aus denen der Senat hergeleitet hat, daß das Rückschaffungsverbot des Art. 6 Abs. a EFA die Gründe für die Versagung einer (weiteren) Aufenthaltserlaubnis nicht einschränkt (BVerwGE 66, 29;… Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - a.a.O.).
- BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79
Zulässigkeit der Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Begriff …
Auszug aus BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87
Das ist auch durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt; insbesondere liegen unter diesen Umständen im Sinne der genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "gewichtige Gründe" vor, die einem schützenswerten Vertrauen auf eine weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen (vgl. z.B. BVerwGE 66, 29; Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32).Namentlich setzt er sich nicht mit den Erwägungen auseinander, aus denen der Senat hergeleitet hat, daß das Rückschaffungsverbot des Art. 6 Abs. a EFA die Gründe für die Versagung einer (weiteren) Aufenthaltserlaubnis nicht einschränkt (BVerwGE 66, 29; Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - a.a.O.).
- BVerwG, 12.06.1970 - VII C 70.68
Erstattung für den auf Grund des Exports von Mehl eingetretenen Verlust durch die …
Auszug aus BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87
Mit dem Folgenbeseitigungsanspruch kann grundsätzlich die Beseitigung eines durch einen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtswidrigen (andauernden) Zustandes gefordert werden; der Anspruch ist auf die (mögliche) Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gerichtet, nicht aber auf die Herbeiführung eines darüber hinausgehenden Erfolges (vgl. BVerwGE 35, 268 [BVerwG 12.06.1970 - VII C 70/68]; 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 69, 366 [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - Buchholz 237.5 § 92 HessBG Nr. 5).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist außerdem anerkannt, daß eine Behörde die Folgen ihres rechtswidrigen Verwaltungshandelns bei einer späteren Entscheidung wiedergutzumachen hat, wenn und soweit diese Entscheidung in ihre Freiheit gestellt ist und eine sachgemäße Abwägung die Wiedergutmachung ermöglicht (BVerwGE 35, 268 [BVerwG 12.06.1970 - VII C 70/68]; Beschluß vom 14. Mai 1968 - BVerwG 4 C 56.65 - NJW 1968, 2350).
- BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87
Mit dem Folgenbeseitigungsanspruch kann grundsätzlich die Beseitigung eines durch einen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtswidrigen (andauernden) Zustandes gefordert werden; der Anspruch ist auf die (mögliche) Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gerichtet, nicht aber auf die Herbeiführung eines darüber hinausgehenden Erfolges (vgl. BVerwGE 35, 268 [BVerwG 12.06.1970 - VII C 70/68]; 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 69, 366 [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - Buchholz 237.5 § 92 HessBG Nr. 5). - BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87
Mit dem Folgenbeseitigungsanspruch kann grundsätzlich die Beseitigung eines durch einen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtswidrigen (andauernden) Zustandes gefordert werden; der Anspruch ist auf die (mögliche) Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gerichtet, nicht aber auf die Herbeiführung eines darüber hinausgehenden Erfolges (vgl. BVerwGE 35, 268 [BVerwG 12.06.1970 - VII C 70/68]; 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 69, 366 [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - Buchholz 237.5 § 92 HessBG Nr. 5). - BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine …
Auszug aus BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87
Eine der Behörde keine Entscheidungsalternativen einräumende gesetzliche Bindung stellt für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG dar (vgl. z.B. Urteil vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27), die nach den Darlegungen der gerichtlichen Vorinstanzen im Falle des Klägers eingreift. - BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern - …
Auszug aus BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87
Mit dem Folgenbeseitigungsanspruch kann grundsätzlich die Beseitigung eines durch einen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtswidrigen (andauernden) Zustandes gefordert werden; der Anspruch ist auf die (mögliche) Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gerichtet, nicht aber auf die Herbeiführung eines darüber hinausgehenden Erfolges (vgl. BVerwGE 35, 268 [BVerwG 12.06.1970 - VII C 70/68]; 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 69, 366 [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - Buchholz 237.5 § 92 HessBG Nr. 5). - BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung
Auszug aus BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87
Der Kläger erwähnt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 12.75 - (BVerwGE 59, 104) und bezieht sich ohne weitere Konkretisierung auf die Ausführungen dieses Urteils zur Auslegung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG (…a.a.O. S. 106). - BVerwG, 14.05.1968 - IV C 56.65
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor …
Auszug aus BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist außerdem anerkannt, daß eine Behörde die Folgen ihres rechtswidrigen Verwaltungshandelns bei einer späteren Entscheidung wiedergutzumachen hat, wenn und soweit diese Entscheidung in ihre Freiheit gestellt ist und eine sachgemäße Abwägung die Wiedergutmachung ermöglicht (BVerwGE 35, 268 [BVerwG 12.06.1970 - VII C 70/68]; Beschluß vom 14. Mai 1968 - BVerwG 4 C 56.65 - NJW 1968, 2350). - BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 19.75
Anspruch auf die rückwirkende Beförderung eines verstorbenen Ehemannes - …
- BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 65.84
Rechtmäßigkeit einer Dienstzeitfestsetzung - Pflichtwidrige Verzögerung der …
- BVerwG, 16.09.1986 - 1 C 13.85
Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährige - Europäisches …
- BVerwG, 20.09.1982 - 7 B 223.81
- BVerwG, 16.06.1986 - 2 B 67.86
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
- BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung …
Entgegen der Annahme des Klägers liegt der Divergenztatbestand des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht schon bei Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor (Beschlüsse vom 20. September 1982 - BVerwG 7 B 223.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 214 und vom 1. Juni 1987 - BVerwG 1 B 3.87 -). - BVerwG, 25.09.1987 - 1 B 111.87
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung, …
Entgegen der Annahme des Klägers liegt der Divergenztatbestand des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht bei Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor (Beschlüsse vom 20. September 1982 - BVerwG 7 B 223.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 214, vom 1. Juni 1987 - BVerwG 1 B 3.87 -), so daß der Vortrag des Klägers, das Berufungsurteil beruhe auf einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]) im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde unbeachtlich ist.
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