Rechtsprechung
| BVerwG, 04.11.2002 - 1 B 300.02, 1 VR 2.02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderungen an den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zu Rechtsfragen bei auslaufendem Recht trotz anhängiger Fälle - Aufenthaltsrechtliche Bedeutung des Deutsch-Iranischen Niederlassungsabkommens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2002 - 4 L 95/02
- BVerwG, 04.11.2002 - 1 B 300.02, 1 VR 2.02
Papierfundstellen
- NVwZ 2003, 19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.09.1995 - 6 B 11.95
Ehrenverfahren nach dem HEG Mecklenburg-Vorpommern
Auszug aus BVerwG, 04.11.2002 - 1 B 300.02
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Rechtsfragen bei auslaufendem Recht trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll (Beschluss vom 20. September 1995 - BVerwG 6 B 11.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 6 m.w.N.). - BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines …
Auszug aus BVerwG, 04.11.2002 - 1 B 300.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass iranischen Staatsangehörigen der aufenthaltsrechtliche Schutz des Art. 1 Abs. 1 und 2 NAK nicht zur Seite steht, wenn sie als Einwanderer anzusehen sind und ihnen die Aufenthaltserlaubnis in Anwendung von Vorschriften versagt wird, die auch die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland regeln (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 = InfAuslR 1989, 37 m.w.N. zum Vorbehalt zugunsten der nationalen Einwanderungsbestimmungen in Art. 1 Abs. 3 NAK).
- VG Bremen, 20.12.2013 - 2 K 605/13
Rundfunkbeitragspflicht, Gleichheitssatz - Beitrag; Beitragsschuldner; …
In Deutschland ergibt sich eine Ausstattung des privaten Bereichs mit Rundfunkempfangsgeräten von etwa 100 % (Schneider, Warum der Rundfunkbeitrag keine Haushaltsabgabe ist - und andere Fragen zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, in NVwZ 2003, 19).In Deutschland ergibt sich eine Ausstattung des privaten Bereichs mit Rundfunkempfangsgeräten von etwa 100 % (Schneider, Warum der Rundfunkbeitrag keine Haushaltsabgabe ist - und andere Fragen zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, in NVwZ 2003, 19).
- VG Düsseldorf, 30.12.2004 - 8 L 3457/04
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Fiktionswirkung, Ehemann, …
Rn. 21 Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urt. v. 4. Oktober 1988 - 1 C 1.88 -, Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31, u. Beschl. v. 4. November 2002 - 1 B 300.02 u. 1 VR 2.02 -, Buchholz 402.240 § 28 AuslG Nr. 13.
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