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| BVerwG, 20.03.1984 - 1 B 32.84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erledigte Ausreiseaufforderung (nebst Abschiebungsandrohung) als Klagegegenstand - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer auslaufendes Recht betreffenden Rechtsfrage
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 25.04.1983 - A 12 K 193/81
- VGH Baden-Württemberg, 08.12.1983 - A 12 S 823/83
- BVerwG, 20.03.1984 - 1 B 32.84
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.10.1974 - VIII ZR 192/73
Bürgschaft - Garantieversicherer - Gewährleistung - Bauunternehmer
Auszug aus BVerwG, 20.03.1984 - 1 B 32.84
Daraus folgt ohne weiteres, daß der durch die aufschiebende Bedingung bewirkte Schwebezustand beendet ist (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1974 - VIII ZR 192/73 - VersR 1974, 1167 [1168]) und von der Verfügung der Beklagten keine Rechtswirkungen mehr ausgehen. - BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 3.83
Ausreisefrist - Nachträgliche Duldungen - Dauer des Asylrechtsstreits - …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1984 - 1 B 32.84
Das Klagebegehren ist daher, wie das Berufungsgericht zu Recht erkannt hat, unzulässig geworden (vgl. z.B. Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2 mit Nachweisen).
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.1986 - A 12 S 84/86
Asylrecht - Mitbetroffenheit bei früherer Gruppenverfolgung bei konkreter und …
Eine dem Asylbegehren stattgegebene gerichtliche Entscheidung vermag die Rechtmäßgkeit einer nach Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet ergangenen Abschiebungsandrohung nicht zu berühren, wenn zuvor die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet worden war (Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Beschluß vom 08.12.1983 - A 12 S 823/83 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 20.03.1984 - 1 B 32.84 -).
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