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| BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 331.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterlassen der zeitlich befristeten Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis auf eine deutsche Fahrerlaubnis - Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes - Recht auf Arbeit
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 06.02.1979 - II BA 87/78
- BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 331.79
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 331.79
Bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes entscheidet die Ausländerbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, ob die Ausweisung geboten ist (so schon BVerwGE 48, 299 [301 ff.]). - BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69
Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 331.79
Entgegen der Auffassung des Klägers weicht das Berufungsgericht auch nicht von der in BVerwGE 38, 90 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab. - BVerwG, 16.09.1968 - I B 69.66
Ausweisung eines Ausländers nach Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 331.79
Was das angebliche Abweichen vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1968 - BVerwG 1 B 69.66 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 7) anbetrifft, so ergibt sich aus den in der Beschwerdeschrift zitierten Stellen des Berufungsurteils lediglich, daß das Berufungsgericht bei einer Verurteilung wegen einer Straftat den Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bejaht und daß nach seiner Auffassung das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche Fahrerlaubnis stets die Belange des Straßenverkehrs beeinträchtigt.
- BVerwG, 22.02.1980 - 1 B 319.78
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die …
Für die Ausweisung nach Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat der Senat die Annahme einer Abschreckungswirkung verschiedentlich bejaht (Urteil vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - [a.a.O.] sowie die Beschlüsse vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 353.78 -, vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 B 331.79 - und vom 20. Juli 1979 - BVerwG 1 B 216.78 -).
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