Rechtsprechung
| BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 332.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Ausweisung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.1977 - IV A 1144/77
- BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 332.77
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72
Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 332.77
Andererseits ist ein im Ermessen der Behörde liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestüzt wird, auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer (Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414]), es sei denn, die Behörde macht von ihrem Ermessen dahin Gebrauch, daß nicht jeder einzelne Grund, sondern nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschluß vom 22. August 1977 - BVerwG 1 B 60.77 -).Schließlich weicht das Berufungsurteil auch nicht von dem Beschluß des Senats vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - (…a.a.O.) ab.
- BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
Auszug aus BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 332.77
Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß von dem Ermessen rechtsfehlerhafter Gebrauch gemacht wird, wenn es auf einer Grundlage ausgeübt wird, die in tatsächlicher Hinsicht unzutreffend ist (Urteile vom 16. Februar 1971 - BVerwG 1 C 43.70 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 24], vom 10. März 1977 - BVerwG 2 C 56.73 - [RiA 1977, 134]). - BVerwG, 03.04.1974 - I B 34.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 332.77
Nach dem Widerspruchsbescheid, auf den es hinsichtlich der Ermessensentscheidung gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO entscheidend ankommt (Beschluß vom 3. April 1974 - BVerwG 1 B 34.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 34]), ist der genannte Vorwurf ohnehin nur unterstützend für den bereits aus anderen Gründen hergeleiteten Schluß herangezogen worden, daß die Klägerin auch in der Zukunft nicht die Gewähr dafür biete, sich entsprechend der deutschen Rechtsordnung zu verhalten. - BVerwG, 10.03.1977 - II C 56.73
Zulassung einer Ausnahme - Eintritt in ausländischen Staatsdienst - Freiwilliges …
Auszug aus BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 332.77
Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß von dem Ermessen rechtsfehlerhafter Gebrauch gemacht wird, wenn es auf einer Grundlage ausgeübt wird, die in tatsächlicher Hinsicht unzutreffend ist (Urteile vom 16. Februar 1971 - BVerwG 1 C 43.70 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 24], vom 10. März 1977 - BVerwG 2 C 56.73 - [RiA 1977, 134]). - BVerwG, 22.08.1977 - 1 B 60.77
Ausweigung wegen begründeter Besorgnis neuer einschlägiger Straftaten - Umfang …
Auszug aus BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 332.77
Andererseits ist ein im Ermessen der Behörde liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestüzt wird, auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer (Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414]), es sei denn, die Behörde macht von ihrem Ermessen dahin Gebrauch, daß nicht jeder einzelne Grund, sondern nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschluß vom 22. August 1977 - BVerwG 1 B 60.77 -).
- BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Wie der Senat in zahlreichen Entscheidungen ausgesprochen hat, ist ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer, es sei denn, die Behörde macht von ihrem Ermessen dahin Gebrauch, daß nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77-, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78-, vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 500.78 -). - BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers - …
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, grundsätzlich auch dann rechtmäßig ist, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer (Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414] und vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77 -). - BVerwG, 28.06.1978 - 1 B 145.78
Ausweisung aus generalpräventiven Gründen - Ermessen unter Berücksichtigung des …
Schließlich haben, wie sich aus dem Zusammenhang der angefochtenen Bescheide ergibt, Ausländer- und Widerspruchsbehörde ihr Ermessen auf die spezialpräventiven Erwägungen derart gestützt, daß diese die Ausweisung allein und nicht etwa nur zusammen mit den außerdem angestellten generalpräventiven Erwägungen tragen sollen (…Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - Buchholz a.a.O. Nr. 29 = DÖV 1973, 414; vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77 -).
- BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Rechtsmittel
Ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, ist auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umstanden nur einer, es sei denn, die Behörde nacht von ihren Ermessen dahin Gebrauch, daß nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414] , vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77 -), was sie hier aber ausweislich des Widerspruchsbescheides vom 31. Mai 1976, auf den das Berufungsgericht verwiesen hat, nicht getan hat. - BVerwG, 14.11.1978 - 1 B 413.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Daß ein im Ermessen der Behörde liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, grundsätzlich auch dann rechtmäßig ist, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer, hat der Senat wiederholt entschieden (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77 -, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -). - BVerwG, 08.06.1979 - 1 B 272.78
Allgemeine Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision …
Ausweisung des Klägers ist aber unter anderem auch auf generalpräventive Gründe gestützt worden, und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, auch dann rechtmäßig, wenn nur einer der angezogenen Gründe ihn trägt (Beschluß vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77 - Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).
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