Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.1978 - 1 B 337.78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines Ausländers - Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 30.06.1978 - VII B 93.78
- BVerwG, 25.10.1978 - 1 B 337.78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.02.1969 - I C 35.68
Vorausseztungen der Ausweisung eines Ausländers - Bindung einer anderen …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1978 - 1 B 337.78
Der Kläger trägt allein vor, das Berufungsurteil beruhe auf einer Abweichung von dem Urteil des Senats vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 35.68 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10 = DVBl. 1969, 590).
- BVerwG, 03.12.1980 - 1 B 837.80
Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen Begehung von Straftaten
Das alles entspricht der Rechtsprechung des Senats, nach der eine aus der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis folgende und auf dem Grundsatz des Vertrauensschutzes beruhende Einschränkung des Ausweisungsermessens bei einem neuen aufenthaltsrechtlich erheblichen Sachverhalt, der auch in der Verurteilung wegen einer Straftat liegt, entfällt (Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 35.68 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10; Beschluß vom 1. April 1980 - BVerwG 1 B 1498.79 - vgl. auch Beschlüsse vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 300.77 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -, vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 337.78 -).
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