Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Zu den Grundsätzen bei der Parkraumbewirtschaftung durch Bewohnerparkzonen
- Judicialis
StVG § 6 Abs. 1 Nr. 14; ; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 17; ; StVG 6 a Abs. 6; ; StVO § 13 Abs. 2 Satz 2; ; StVO § 45 Abs. 1 S. 1; ; StVO § 45 Abs. 1 b Nr. 2 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: verkehrsbeschränkende Maßnahmen; ruhender Verkehr; Beschränkung des -; Parkraumbewirtschaftung; Zone 23; Zonenzuschnitt; Hauptgeschäftsstraße; Parkraummangel; Gefahrenlage; flächenhaft; Freistellung; Bewohner; städtisches Quartier; Ausdehnung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klagebefugnis für eine gerichtliche Überprüfung aller eine bestimmte Zone betreffenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen; Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung einer Überprüfung straßenrechtlicher Anordnungen im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftung im ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.07.2003 - 27 A 407.01
- VG Berlin, 05.08.2003 - 27 A 407.01
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92
Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05
Was die behördliche Ermessensausübung betrifft, kann er allerdings nur verlangen, dass seine eigenen Interessen ohne Rechtsfehler abgewogen werden mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (st. Rechtsprechung, etwa BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 m.w.N.).Das Verwaltungsgericht ist hiernach zutreffend davon ausgegangen, dass auch bei einer flächenhaften, straßenübergreifenden Konzeption für die Regelung des ruhenden Verkehrs die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für jede der im Zuge der Einführung der Parkraumbewirtschaftung getroffenen Anordnungen und damit auch in Bezug auf jede Straße, die in das Gebiet einbezogen worden ist, vorliegen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1999 - 3 C 25.98 - NVwZ 1999, 1234, Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 9.80 - NVwZ 1983, 93 und Urteil vom 24. April 1958 - I C 157.54 - BVerwGE 6, 317) und dass es insoweit nicht (mehr) auf den Zeitpunkt der Anordnung der Maßnahmen, sondern wegen des dauernden Charakters der verkehrsbehördlichen Anordnung auf den Zeitpunkt ankommt, in dem die der gerichtlichen Entscheidung zugrunde zu legenden tatsächlichen Feststellungen abschließend getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 a.a.O).
Abwägungserheblich sind dabei indessen nur qualifizierte Interessen der Klägerin, also solche, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers hinausgehen, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 a.a.O.).
Ansprüche auf Erhaltung oder Schaffung von (unbewirtschaftetem) Parkraum folgen aus dem Anliegergebrauch nicht (st. Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 a.a.O., ferner Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 3 B 118.91 - Buchholz 442.10 § 6 StVG Nr. 5).
- BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05
Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen bleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO ein Ermessen, dessen Ausübung nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1980 - 7 C 19.78 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO, Nr. 8; Urteil vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 -, VerkMitt 1999, 66).Zum anderen wäre selbst bei Hinzutreten nicht straßenverkehrsbezogener Intentionen nur entscheidend, dass die angegriffenen Maßnahmen überhaupt durch Gründe der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs getragen werden und dafür erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1980, a.a.O.).
- BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05
Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen bleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO ein Ermessen, dessen Ausübung nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1980 - 7 C 19.78 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO, Nr. 8; Urteil vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 -, VerkMitt 1999, 66).Mit Blick auf § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO erscheint zweifelhaft, ob die vom Verwaltungsgericht der Rechtsprechung zur Rechtfertigung von Eingriffen in den fließenden Verkehr entnommenen Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 - NJW 2001, 3139; vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 - NJW 1999, 2056 und vom 13. Februar 1974 - VII C 19.71 - Buchholz 442.151 Nr. 3) bei Beschränkungen des ruhenden Verkehrs in jeder Beziehung gleichermaßen gelten.
- OVG Berlin, 29.04.2002 - 1 S 3.02
Parkraumbewirtschaftungszone Schloßstraße
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05
Die hinreichende Wahrscheinlichkeit für Störungen der Sicherheit des Straßenverkehrs infolge einer Parkraummangelsituation liegt erst in solcher Entfernung von einer Hauptgeschäftsstraße nicht mehr vor, wenn es bei Berücksichtigung aller dafür maßgeblichen örtlichen Besonderheiten für den typischen Kraftfahrer auf Grund der Entfernung zu seinem eigentlichen Ziel unattraktiv wird, in (angrenzenden) Bereichen nach einem nicht gebührenpflichtigen und/oder zeitlich beschränkten Parkplatz zu suchen (wie OVG Berlin, Beschluss vom 29. April 2002 - OVG 1 S 3.02 -).Insoweit hält der Senat an der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin fest, dass die Wahrscheinlichkeit für Störungen der Sicherheit des Straßenverkehrs infolge einer Parkraummangelsituation erst in solcher Entfernung von einer Hauptgeschäftsstraße nicht mehr vorliegt, wenn es bei Berücksichtigung aller dafür maßgeblichen örtlichen Besonderheiten für den typischen Kraftfahrer auf Grund der Entfernung zu seinem eigentlichen Ziel unattraktiv wird, in (angrenzenden) Bereichen nach einem nicht gebührenpflichtigen und/oder zeitlich beschränkten Parkplatz zu suchen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 29. April 2002 - OVG 1 S 3.02 - zit. nach juris, Rn. 13).
- BVerwG, 20.12.1991 - 3 B 118.91
Beschwerde - Zulassung - Anwohnerparkrecht - Parkvorrechte - Abweichung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05
Ansprüche auf Erhaltung oder Schaffung von (unbewirtschaftetem) Parkraum folgen aus dem Anliegergebrauch nicht (st. Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 a.a.O., ferner Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 3 B 118.91 - Buchholz 442.10 § 6 StVG Nr. 5). - BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05
Mit Blick auf § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO erscheint zweifelhaft, ob die vom Verwaltungsgericht der Rechtsprechung zur Rechtfertigung von Eingriffen in den fließenden Verkehr entnommenen Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 - NJW 2001, 3139; vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 - NJW 1999, 2056 und vom 13. Februar 1974 - VII C 19.71 - Buchholz 442.151 Nr. 3) bei Beschränkungen des ruhenden Verkehrs in jeder Beziehung gleichermaßen gelten. - BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97
Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05
Insoweit hat der Gesetzgeber mit der zum 27. März 2001 in Kraft getretenen Novellierung der Ermächtigung in § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG gemäß Art. 1 Nr. 4 b StVRÄndG vom 19. März 2001 (BGBl. I S. 386) durch die Abkehr vom Anwohnerbegriff und der ihm immanenten engen räumlichen Beziehung zwischen Wohnung und PKW-Abstellort, die nur bei einem Nahbereich von zwei bis drei Straßen gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 3 C 11.97 - BVerwGE 107, 38), hin zu dem Begriff der Bewohners städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel zum Ausdruck gebracht, dass ein auch nur annähernd zufriedenstellender Ausgleich zwischen Angebot an Parkfläche und Nachfrage jedenfalls in Metropolen eine großräumige Verteilung erfordert, die durch die Ausführungsregelungen in der Straßenverkehrsordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ermöglicht werden soll, wobei die zu konkretisierende maximale Ausdehnung solcher Bereiche nicht über 1000 Meter liegen sollte (vgl. BT-Drucks. 14/4304 S. 8). - BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98
Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05
Das Verwaltungsgericht ist hiernach zutreffend davon ausgegangen, dass auch bei einer flächenhaften, straßenübergreifenden Konzeption für die Regelung des ruhenden Verkehrs die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für jede der im Zuge der Einführung der Parkraumbewirtschaftung getroffenen Anordnungen und damit auch in Bezug auf jede Straße, die in das Gebiet einbezogen worden ist, vorliegen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1999 - 3 C 25.98 - NVwZ 1999, 1234, Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 9.80 - NVwZ 1983, 93 und Urteil vom 24. April 1958 - I C 157.54 - BVerwGE 6, 317) und dass es insoweit nicht (mehr) auf den Zeitpunkt der Anordnung der Maßnahmen, sondern wegen des dauernden Charakters der verkehrsbehördlichen Anordnung auf den Zeitpunkt ankommt, in dem die der gerichtlichen Entscheidung zugrunde zu legenden tatsächlichen Feststellungen abschließend getroffen werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 1993 a.a.O). - BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 9.80
Zulässigkeit der Anordnung eines Nachtfahrverbots in einem Kurort - Genügen der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05
Das Verwaltungsgericht ist hiernach zutreffend davon ausgegangen, dass auch bei einer flächenhaften, straßenübergreifenden Konzeption für die Regelung des ruhenden Verkehrs die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für jede der im Zuge der Einführung der Parkraumbewirtschaftung getroffenen Anordnungen und damit auch in Bezug auf jede Straße, die in das Gebiet einbezogen worden ist, vorliegen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1999 - 3 C 25.98 - NVwZ 1999, 1234, Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 9.80 - NVwZ 1983, 93 und Urteil vom 24. April 1958 - I C 157.54 - BVerwGE 6, 317) und dass es insoweit nicht (mehr) auf den Zeitpunkt der Anordnung der Maßnahmen, sondern wegen des dauernden Charakters der verkehrsbehördlichen Anordnung auf den Zeitpunkt ankommt, in dem die der gerichtlichen Entscheidung zugrunde zu legenden tatsächlichen Feststellungen abschließend getroffen werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 1993 a.a.O). - BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05
Mit Blick auf § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO erscheint zweifelhaft, ob die vom Verwaltungsgericht der Rechtsprechung zur Rechtfertigung von Eingriffen in den fließenden Verkehr entnommenen Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 - NJW 2001, 3139; vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 - NJW 1999, 2056 und vom 13. Februar 1974 - VII C 19.71 - Buchholz 442.151 Nr. 3) bei Beschränkungen des ruhenden Verkehrs in jeder Beziehung gleichermaßen gelten. - BVerwG, 24.04.1958 - I C 157.54
Beschränkung der Benutzung eines ganzen Ortsteils aus Gründen der Sicherheit und …
- OVG Hamburg, 28.11.2024 - 4 Bf 129/24
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung, mit der die Freie und Hansestadt …
Auch ein zeitliches Auseinanderfallen ist denkbar, wenn etwa die zuständige Behörde zunächst nur die Parkraumbewirtschaftung anordnet und erst zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise die Privilegierung der Bewohner anordnet (für eine rechtliche Selbstständigkeit daher wohl OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.2.2008, OVG 1 B 35.05, juris Rn. 17, 20).Die Frage, ob es zur Einrichtung eines Bewohnerparkgebiets einer oder mehrerer Anordnungen bedarf, wurde in den hierzu vorliegenden Entscheidungen zwar regelmäßig nicht weiter thematisiert oder problematisiert, jedoch sprechen die verwendeten Formulierungen dafür, dass die Gerichte jeweils nicht davon ausgingen, dass es sich um mehrere Maßnahmen handelte, deren Rechtmäßigkeit jeweils getrennt zu überprüfen wäre, sondern dass vielmehr eine einheitliche Anordnung, gestützt auf und zu messen an § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO, vorliege (…vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 14.11.2022, 13 S 545/22, NJW 2023, 536, juris Rn. 6;… OVG Bautzen, Beschl. v. 21.8.2020, 6 B 189/20, NJW 2020, 3542, juris Rn. 7;… VGH München, Beschl. v. 1.9.2008, 11 CS 08.1617, VerkMitt 2009, Nr. 30, juris Rn. 21;… im Zusammenhang mit einer Klage gerichtet auf die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises auch OVG Münster, Beschl. v. 22.9.2022, 8 A 1005/20, NJW 2022, 3660, juris Rn. 20;… VGH München, Beschl. v. 14.10.2022, 11 ZB 21.2089, NJW 2023, juris Rn. 12; a.A. wohl OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.2.2008, OVG 1 B 35.05, juris Rn. 17, 20).
Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Nutzbarkeit des Parkraums auch für die Bewohner in rechtlicher Hinsicht eingeschränkt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.2.2008, OVG 1 B 35.05, juris Rn. 14).
Liegt ein erheblicher Parkraummangel i.S.d. § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO vor, dann begründet dies zugleich eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 26.2.2008, 1 B 35.05, juris Rn. 21).
Teilweise wird ab einer Belegung von 80 % der Parkstände hiervon ausgegangen (…so VGH Mannheim, Beschl. v. 14.11.2022, 13 S 545/22, NJW 2023, 536, juris Rn. 18;… VG Leipzig, Urt. v. 24.3.2023, 1 K 641/22, juris Rn. 111 ff., jeweils unter Berufung auf die "Empfehlungen für Verkehrserhebungen der Forschungsgesellschaft für Straße und Verkehrswesen"; in diese Richtung wohl auch OVG Berlin, Urt. v. 26.2.2008, OVG 1 B 35.05, juris Rn. 24), teilweise wird eine Belegung von 100 % gefordert (…so VG Frankfurt, Urt. v. 18.3.2003, 6 E 65/03, juris Rn. 14) oder jedenfalls eine Belegung von knapp unter 100 % für ausreichend erachtet (…so VG Aachen, Urt. v. 5.11.2013, 2 K 1310/12, juris Rn. 46 f.).
- VG Sigmaringen, 28.09.2026 - 8 K 360/26 Er ist nicht darauf beschränkt, allein die Anordnungen zur Überprüfung zu stellen, die die Straßenzüge im Umfeld seiner Wohnung oder seines Geschäftsbetriebs betreffen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2008 - OVG 1 B 35.05 -, juris Rn. 14).
Die Dimensionierung flächenhafter Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen ist nicht zwingend durch die zulässige Ausdehnung der Zonen bestimmt, in denen die Bewohner auf der Grundlage von § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO von Bewirtschaftungsmaßnahmen freigestellt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2008 - OVG 1 B 35.05 -, juris Rn. 20).
- OVG Sachsen, 21.08.2020 - 6 B 189/20
Bewohnerparkbereich; maximale Ausdehnung; erheblicher Parkraummangel
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe dementsprechend in seinem Urteil vom 26. Februar 2008 - 1 B 35.05 - (…juris Rn. 24) eine Auslastung von 83 % in den Mittags- und Nachmittagsstunden für ausreichend erachtet.Selbst wenn man aber davon ausgehe, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung der Parkraumreservierung oder -bewirtschaftung für jede Straße, die in das Gebiet einbezogen werde, vorliegen müssten (unter Zitat von OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26. Februar 2008 - 1 B 35.05 -, juris Rn. 19), müsse berücksichtigt werden, dass dann eine Verlagerung auf angrenzende Bereiche stattfinden würde.
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.2022 - 13 S 545/22
Vorläufiger Rechtsschutz gegen verkehrsrechtliche Anordnung einer …
Vor diesem Hintergrund dürften die in der Praxis bewährten Empfehlungen für Verkehrserhebungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen angemessen sein, nach denen bereits bei einer Auslastung von 80 bis 90 Prozent der für Bewohner zur Verfügung stehenden Stellplätze von einem hohen Parkdruck auszugehen ist (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsplanung, Empfehlungen für Verkehrserhebungen EVE R2, Ausgabe 2012, Ziffer 3.6.1; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2008 - OVG 1 B 35.05 - juris Rn. 24; VG Leipzig…, Beschluss vom 27.04.2020 - 1 L 12/20 - juris Rn. 82), was begrifflich einem "erheblichen Parkraummangel" entsprechen dürfte. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 8 A 2751/09
Kölner Umweltzone ist rechtmäßig
Rn. 8 Vgl. OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 26. Februar 2008 1 B 35.05 -, juris Rn. 14; Hess.VGH, Beschluss vom 19. November 1996 - 2 TG 3178/96 -, NJW 1997, 1522 = juris Rn. 2, jeweils zur Klage eines Anwohners gegen eine Anwohnerparkregelung. - VG Köln, 02.11.2022 - 18 L 1522/22
Eilanträge von Pendlern erfolgreich: Ausweisung der Bewohnerparkzone …
Rn. 112 OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2008 - OVG 1 B 35.05 - juris Rn. 30. - VGH Bayern, 01.09.2008 - 11 CS 08.1617
Parklizenzgebiet "West Schwabing" Bewohnerparkbereich in der Isabellastrasse …
Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen bleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO ein Ermessen, dessen Ausübung nur beschränkt rechtlich nachprüfbar ist (vgl. BVerwG vom 25.4.1980 Buchholz 424.151 § 45 StVO Nr. 8; vom 21.1.1999, VerkMitt 1999, 66; OVG Berlin vom 26.2.2008 Az. 1 B 35.05 (juris)). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 31.08
Vermittlung von Sportwetten an Internet-Anbieter illegal
Enthält dieses insoweit keine Regelung, gilt für Anfechtungsklagen im Zweifel die Regel, dass bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist, bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung hingegen auch spätere Veränderungen der Sach- und Rechtslage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2004 - 3 C 16.03 - NVwZ 2005, 87; vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698; vom 22. Januar 1998 - 3 C 6.97 - BVerwGE 106, 141; und vom 27. Januar 1993 - 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32; Senatsurteil vom 26. Februar 2008 - 1 B 35.05 - juris Rn. 19). - VG Köln, 09.10.2009 - 18 K 5493/07
Kölner Umweltzone ist rechtmäßig
Rn. 42 Vgl. zur Klagebefugnis von Anwohnern, zu deren Gunsten eine Sonderparkberechtigung eingeführt wurde: VGH Kassel, Beschluss v. 19.11.1996 - 2 TG 3178/96 -, NJW 1997, 1522 und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.02.2008 - 1 B 35.05 -, juris. - VG Cottbus, 11.06.2015 - 3 K 1152/12
Ordnungsrecht
Enthält dieses insoweit keine Regelung, gilt für Anfechtungsklagen im Zweifel die Regel, dass bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist, bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung hingegen auch spätere Veränderungen der Sach- und Rechtslage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 16.03 -, Buchholz 418.32 AMG Nr. 40, juris Rn. 18; BVerwG…, Urteil vom 21. August 2003 - BVerwG 3 C 15.03 - , Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 19, juris Rn. 21; BVerwG…, Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 3 C 6.97 -, BVerwGE 106, 141, juris Rn. 18; BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32, juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2008 - OVG 1 B 35.05 -, juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Juni 2011 - OVG 1 B 3.09 -, juris Rn. 3). - VG Hamburg, 18.07.2024 - 5 K 4343/22
Erfolgreiche Klage gegen eine Regelung des ruhenden Verkehrs mit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 3.09
Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung; Vermittlung von Sportwetten; …
- VG Cottbus, 11.06.2016 - 3 K 1152/15
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| BVerwG, 13.10.2005 - 1 B 35.05 |
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- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens wegen Rücknahme des Rechtsmittels
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.10.2004 - 22 BA 96.30156
- BVerwG, 13.10.2005 - 1 B 35.05
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