Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.1987 - 1 B 351/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 723
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 252/04
Besetzung einer Professorenstelle an einer Fachhochschule; Bedeutung der …
Vielmehr begründen Rechtsvorschriften, die wie im vorliegenden Fall der Verwaltung ein Ermessen einräumen, einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung nur dann, wenn die das Ermessen einräumende Regelung - zumindest auch - dem Interesse des Betroffenen zu dienen bestimmt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.10.2000, NVwZ-RR 2001, 253 = ZBR 2001, 140; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.03.1987, NVwZ 1987, 723 = DÖV 1987, 698; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 RdNrn. - OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2003 - 10 A 10842/03
Soldatenrecht, Personalanpassungsgesetz, Zurruhesetzung, vorzeitige …
Gestützt auf diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben schließlich auch das Oberverwaltungsgericht Münster im Beschluss vom 30. März 1987 - 1 B 351/87 - (NVwZ 1987, S. 723) und beispielsweise das Verwaltungsgericht Freiburg in seinem weiter oben bereits erwähnten Beschluss vom 10. Juli 1986 - 4 K 71/86 - (…DVBl. 1986, S. 1168 f.) selbst einen auf die Beachtung des Gleichheitssatzes beschränkten Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung im Auswahlverfahren nach dem Personalstrukturgesetz verneint (vgl. allgemein des Weiteren z.B.: VGH München…, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 3 CE 93.79 -, NVwZ-RR 1994, S. 33 f.). - VG Lüneburg, 24.11.2004 - 1 A 51/03
Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung; Berufssoldat; Bundeswehr; …
Aus diesem Grund wurde aus den entsprechenden Regelungen des Personalstärkegesetzes sowie den diesen Regelungen vorausgehenden Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der Personalstruktur in den Streitkräften vom 30. Juli 1985 (BGBl 1 S. 1621) von der Rechtsprechung kein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung hergeleitet (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 10.7.1986 - 4 K 71/86, DVBl 1986, 1861; OVG Münster, Beschluss vom 30.3.1987 - 1 B 351/87 -, NVwZ 1987, 723).
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