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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 07.11.2007 - 1 B 353/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14495
OVG Saarland, 07.11.2007 - 1 B 353/07 (https://dejure.org/2007,14495)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.11.2007 - 1 B 353/07 (https://dejure.org/2007,14495)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. November 2007 - 1 B 353/07 (https://dejure.org/2007,14495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entlassung einer Probebeamtin wegen Nichtbewährung durch Eilentscheidung des Bürgermeisters; Berücksichtung erstmals in Rechtsmittelinstanz vorgetragener Zuständigkeitsfehler)

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 2; ; KSVG § 61; ; KSVG § 61 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Gefahr in Verzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eilentscheidungszuständigkeit des Bürgermeisters in ganz dringenden Fällen; Entlassung einer Probebeamtin wegen Nichtbewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 487
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus OVG Saarland, 07.11.2007 - 1 B 353/07
    Auch unter der Prämisse, dass die Antragstellerin "alsbald" wegen Nichtbewährung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zu entlassen war, um ihr Klarheit über ihren künftigen Berufsweg zu verschaffen vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 10.10.1985 - 2 CB 25/84 -, Buchholz 237.5 § 42 LBG Hessen Nr. 4, sowie Urteil vom 25.2.1993 - 2 C 27/90 -, BVerwGE 92, 147 = NJW 1993, 2546 = ZBR 1993, 243 = DÖD 1993, 283, ist nicht zu verstehen, warum nicht der Stadtrat als zuständiges Entscheidungsgremium hierüber fristgerecht eine Entscheidung hätte treffen können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2006 - 1 A 11596/05

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Wege der Eilentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 07.11.2007 - 1 B 353/07
    Da nach alldem (auch) zum Zeitpunkt der am 30.1.2007 getroffenen Entlassungsverfügung die Voraussetzungen für ein Eilentscheidungsrecht der Antragsgegnerin nicht vorgelegen haben vgl. zur Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der tatsächlichen Entscheidung u.a. OVG Koblenz, Urteil vom 13.4.2006 - 1 A 11596/05 -, dokumentiert bei juris, ist die in Rede stehende Verwaltungsentscheidung rechtswidrig.
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07

    Zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorliegende Fehler als im …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.11.2007 - 1 B 353/07
    Dabei ist vorab klarzustellen, dass der von der Antragstellerin erstmals im Beschwerdeverfahren vorgebrachte Einwand der sachlichen Unzuständigkeit der Antragsgegnerin für die streitgegenständliche Entlassungsverfügung zu berücksichtigen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob die erstinstanzliche Nichtberücksichtigung dieses Verfahrensfehlers (auch) auf ein Verschulden der Antragstellerin - nämlich die unterbliebene Geltendmachung dieses Einwands vor dem Verwaltungsgericht - zurückzuführen ist in diesem Sinne u.a. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. (2007), § 146 Rn 42; gegen die Berücksichtigung erstinstanzlich möglicher, aber erst im Beschwerdeverfahren vorgebrachter Einwände etwa OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521, und vom 18.6.2007 - 5 ME 117/07 -, IÖD 2007, 194.
  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung - Dauer der …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.11.2007 - 1 B 353/07
    Auch unter der Prämisse, dass die Antragstellerin "alsbald" wegen Nichtbewährung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zu entlassen war, um ihr Klarheit über ihren künftigen Berufsweg zu verschaffen vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 10.10.1985 - 2 CB 25/84 -, Buchholz 237.5 § 42 LBG Hessen Nr. 4, sowie Urteil vom 25.2.1993 - 2 C 27/90 -, BVerwGE 92, 147 = NJW 1993, 2546 = ZBR 1993, 243 = DÖD 1993, 283, ist nicht zu verstehen, warum nicht der Stadtrat als zuständiges Entscheidungsgremium hierüber fristgerecht eine Entscheidung hätte treffen können.
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 ME 117/07

    Richterliche Kontrolle einer Auswahlentscheidung; Berücksichtigung möglicher …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.11.2007 - 1 B 353/07
    Dabei ist vorab klarzustellen, dass der von der Antragstellerin erstmals im Beschwerdeverfahren vorgebrachte Einwand der sachlichen Unzuständigkeit der Antragsgegnerin für die streitgegenständliche Entlassungsverfügung zu berücksichtigen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob die erstinstanzliche Nichtberücksichtigung dieses Verfahrensfehlers (auch) auf ein Verschulden der Antragstellerin - nämlich die unterbliebene Geltendmachung dieses Einwands vor dem Verwaltungsgericht - zurückzuführen ist in diesem Sinne u.a. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. (2007), § 146 Rn 42; gegen die Berücksichtigung erstinstanzlich möglicher, aber erst im Beschwerdeverfahren vorgebrachter Einwände etwa OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521, und vom 18.6.2007 - 5 ME 117/07 -, IÖD 2007, 194.
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21

    Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als …

    Dringend ist eine Maßnahme, wenn sie ohne erhebliche Nachteile für die Gemeinde oder im Interesse des Gemeinwohls nicht aufgeschoben werden kann, d. h. binnen Stunden getroffen werden muss, um einen schweren und praktisch nicht wiedergutzumachenden Schaden zu verhindern (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 7. November 2007 - 1 B 353/07 - juris Rn. 6; OVG Koblenz…, Urteil vom 13. April 2006 - 1 A 11596/05 - juris Rn. 28;… Lütje/Husvogt, in: KVR SH-GO, Stand: 2020, § 55 Rn. 52 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2018 - 3 L 24/16

    Zulässigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister; …

    Eine Eilentscheidung kommt daher nur in ganz dringenden Fällen, in denen eine Entscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden muss, in Betracht (vgl. OVG Saarland, B. v. 07.11.2007 - 1 B 353/07 - NVwZ-RR 2008, 487 = KommJur 2008, 346, zit. nach juris; s. auch OVG Koblenz, U. v. 13.04.2006 - 1 A 11596/05 -BRS 70 Nr. 118 zur Ausübung des Vorkaufsrechts).
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 15/21
    Dringend ist eine Maßnahme, wenn sie ohne erhebliche Nachteile für die Gemeinde oder im Interesse des Gemeinwohls nicht aufgeschoben werden kann, d.h. binnen Stunden getroffen werden muss, um einen schweren und praktisch nicht wiedergutzumachenden Schaden zu verhindern (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 7. November 2007 - 1 B 353/07 - juris Rn. 6; OVG Koblenz…, Urteil vom 13. April 2006 - 1 A 11596/05 - juris Rn. 28;… Lütje/Husvogt, in: KVR SH-GO, Stand: 2020, § 55 Rn. 52 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 30.04.2025 - 2 A 177/23

    Eilentscheidungszuständigkeit des Bürgermeisters; Ausübung eines Vorkaufsrechts …

    Rn. 37 Hierbei ist zu sehen, dass es sich bei dem in § 61 Abs. 1 KSVG verankerten Eilentscheidungsrecht des (Ober-) Bürgermeisters um eine Notfall- und Katastrophenkompetenz handelt, die nur dann greifen soll, wenn der Gemeinde- bzw. Stadtrat nicht mehr rechtzeitig entscheiden kann.[vgl. Wohlfarth, Kommunalrecht für das Saarland, 3. Auflage 2003, Rn. 180][vgl. Wohlfarth, Kommunalrecht für das Saarland, 3. Auflage 2003, Rn. 180] Dringlichkeit im Sinne des § 61 Abs. 1 Satz 1 KSVG erfordert folglich, dass eine Entscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden muss, wobei stets zu erwägen ist, ob nicht die Einberufung des Rates (oder des zuständigen Ausschusses) mit verkürzter Einberufungsfrist (§ 41 Abs. 3 Satz 4 KSVG) oder die Ergänzung der Tagesordnung einer bereits terminierten Ratssitzung (§ 41 Abs. 5 KSVG) in Frage kommt.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.11.2007 - 1 B 353/07 -, juris, Rn. 6 - 7 (m.w.N.)][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.11.2007 - 1 B 353/07 -, juris, Rn. 6 - 7 (m.w.N.)] Das Eilentscheidungsrecht kann nur singulär - nie grundsätzlich - eingreifen und dient nicht dazu, die Einberufung des Rates mit verkürzter Einberufungsfrist nach § 41 Abs. 3 Satz 4 KSVG zu vermeiden.[vgl. Wohlfarth, Kommunalrecht für das Saarland, 3. Auflage 2003, Rn. 180][vgl. Wohlfarth, Kommunalrecht für das Saarland, 3. Auflage 2003, Rn. 180] Die Dringlichkeit kann auch nicht allein damit begründet werden, dass bereits die interne Abstimmung womöglich erhebliche Zeit in Anspruch nimmt, jedenfalls wenn wie hier mit einer Zwei-Monats-Frist ein erheblicher Zeitraum zur Verfügung steht.[vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7.3.2018 - 3 L 24/16 -, juris, Rn. 58][vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7.3.2018 - 3 L 24/16 -, juris, Rn. 58].
  • VG Saarlouis, 15.03.2011 - 2 L 2398/10

    Sachliche Zuständigkeit für Entlassung eines Kommunalbeamten auf Probe wegen …

    Rn. 17 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.11.2007 -1 B 353/07-, zur gleichlautenden Regelung des § 61 Abs. 1 Nr. 1 KSVG, m.w.N.; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 13.04.2006 -1 A 11596/05-, dokumentiert in juris.
  • VG Saarlouis, 13.06.2008 - 2 K 876/07

    Versetzung in den Ruhestand wegen einer die Dienstfähigkeit ausschließenden …

    Rn. 29 vgl. dazu ausführlich OVG des Saarlandes Beschluss vom 07.11.2007 - 1 B 353/07 - m. w. N.
  • VG Saarlouis, 04.11.2008 - 2 K 406/08

    Entlassung einer Beamtin auf Probe wegen Nichtbewährung

    Rn. 8 Mit Beschluss vom 07.11.2007 -1 B 353/07- stellte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes unter Abänderung des Beschlusses der erkennenden Kammer vom 04.07.2007 -2 L 490/07- die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entlassungsverfügung der Beklagten vom 30.01.2007 wieder her und führte zur Begründung aus, die Beklagte sei für die Entlassung der Klägerin sachlich unzuständig gewesen.
  • VG Saarlouis, 04.11.2008 - 2 K 1039/07

    Probezeitbeurteilung mit der Feststellung der Nichtbewährung im …

    Rn. 11 Mit Beschluss vom 07.11.2007 -1 B 353/07- hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes unter Abänderung des Beschlusses der erkennenden Kammer vom 04.07.2007 -2 L 490/07- die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entlassungsverfügung der Beklagten vom 30.01.2007 mit der Begründung wieder hergestellt, die Voraussetzungen für ein Eilentscheidungsrecht der Beklagten über die Entlassung der Klägerin hätten gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 KSVG nicht vorgelegen.
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