Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 21.08.2013 - 1 B 353/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsBO § 58 Abs. 2, § 33
Bauaufsichtliche Anordnung, Zweiter Rettungsweg, Gefahr, Bestandsschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Zur Notwendigkeit eines zweiten Rettungsweges in einem Ärztehaus
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 07.05.2013 - 4 L 42/12
- OVG Sachsen, 21.08.2013 - 1 B 353/13
- VG Leipzig, 17.05.2016 - 4 L 218/15
- OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 7 A 749/09
Verhältnis zwischen § 61 Abs. 1 S. 2 Bauordnungsrecht NRW ( BauO NRW ) und § 87 …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.08.2013 - 1 B 353/13
Der Senat geht dabei in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass die genannte Vorschrift die Bauaufsichtsbehörde auch in den Fällen bestandsgeschützter Bauten ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren Anordnungen zu treffen, mit denen eine Anpassung an veränderte baurechtliche Vorschriften erreicht werden soll (vgl. im Zusammenhang mit ähnlichen landesrechtlichen Vorschriften OVG M-V, Beschl. v. 12. September 2008, BauR 2009, 1433;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. Dezember 1012, DVBl. 2013, 316, m. w. N.; OVG NRW, Urt. v. 25. August 2010, NVwZ-RR 2011, 47, m. w. N.).Unter Einstellung des Umstands, dass ein Brand praktisch jederzeit entstehen kann (vgl. OVG NRW, Urt. v. 25. August 2010 a. a. O.) und die Schutzgüter "Leben und Gesundheit" dann in der Regel betroffen sind, ist bei Brandschutzmaßnahmen die fachkundige, nach den örtlichen Gegebenheiten getroffene Feststellung ausreichend, dass der Eintritt eines Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist (…vgl. zu den Maßstäben auch HessVGH, Beschl. v. 18. Oktober 1999 a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 8 S 2910/10
Nachträgliche Anforderungen an den Brandschutz von Industriebetrieben
Auszug aus OVG Sachsen, 21.08.2013 - 1 B 353/13
Dabei ist hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit nach der Schutzbedürftigkeit des gefährdeten Schutzgutes zu differenzieren (vgl. HessVGH, Beschl. v. 18. Oktober 1999, BauR 2000, 553; VGH BW, Beschl. v. 29. März 2011, BauR 2012, 473).Dies bedeutet aber, dass die Bauaufsichtsbehörde das Gefährdungspotential im jeweiligen Einzelfall durch fachliche Begutachtung ihres Bausachverständigen, ggf. auch unter Beteiligung der Feuerwehr oder durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln hat (vgl. VGH BW, Beschl. v. 29. März 2011 a. a. O.).
- VGH Hessen, 18.10.1999 - 4 TG 3007/97
Nachträgliche Anordnung brandschutztechnischer Maßnahmen - fehlender zweiter …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.08.2013 - 1 B 353/13
Dabei ist hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit nach der Schutzbedürftigkeit des gefährdeten Schutzgutes zu differenzieren (vgl. HessVGH, Beschl. v. 18. Oktober 1999, BauR 2000, 553; VGH BW, Beschl. v. 29. März 2011, BauR 2012, 473).Unter Einstellung des Umstands, dass ein Brand praktisch jederzeit entstehen kann (…vgl. OVG NRW, Urt. v. 25. August 2010 a. a. O.) und die Schutzgüter "Leben und Gesundheit" dann in der Regel betroffen sind, ist bei Brandschutzmaßnahmen die fachkundige, nach den örtlichen Gegebenheiten getroffene Feststellung ausreichend, dass der Eintritt eines Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist (vgl. zu den Maßstäben auch HessVGH, Beschl. v. 18. Oktober 1999 a. a. O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10875/12
Beseitigung einer Fensteröffnung in einer Brandschutzwand
Auszug aus OVG Sachsen, 21.08.2013 - 1 B 353/13
Der Senat geht dabei in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass die genannte Vorschrift die Bauaufsichtsbehörde auch in den Fällen bestandsgeschützter Bauten ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren Anordnungen zu treffen, mit denen eine Anpassung an veränderte baurechtliche Vorschriften erreicht werden soll (vgl. im Zusammenhang mit ähnlichen landesrechtlichen Vorschriften OVG M-V, Beschl. v. 12. September 2008, BauR 2009, 1433; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. Dezember 1012, DVBl. 2013, 316, m. w. N.;… OVG NRW, Urt. v. 25. August 2010, NVwZ-RR 2011, 47, m. w. N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2008 - 3 L 18/02
Brandschutz; nachträgliche Anordnungen
Auszug aus OVG Sachsen, 21.08.2013 - 1 B 353/13
Der Senat geht dabei in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass die genannte Vorschrift die Bauaufsichtsbehörde auch in den Fällen bestandsgeschützter Bauten ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren Anordnungen zu treffen, mit denen eine Anpassung an veränderte baurechtliche Vorschriften erreicht werden soll (vgl. im Zusammenhang mit ähnlichen landesrechtlichen Vorschriften OVG M-V, Beschl. v. 12. September 2008, BauR 2009, 1433;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. Dezember 1012, DVBl. 2013, 316, m. w. N.;… OVG NRW, Urt. v. 25. August 2010, NVwZ-RR 2011, 47, m. w. N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2017 - 2 L 78/16
Anpassung eines Hochhauses an den baulichen Brandschutz
Soweit es um den baulichen (vorbeugenden) Brandschutz geht, ist zu berücksichtigen, dass mit der Entstehung eines Brandes in einem Gebäude praktisch jederzeit gerechnet werden muss (…OVG NW, Urt. v. 25.08.2010 - 7 A 749/09 -, juris, RdNr. 50 ff.; OVG MV, Beschl. v. 12.09.2008 - 3 L 18/02 -, juris, RdNr. 33; VGH BW, Beschl. v. 29.03.2011 - 8 S 2910/10 -, juris, RdNr. 24, m.w.N.; SächsOVG, Beschl. v. 21.08.2013 - 1 B 353/13 -, juris, RdNr. 7).Es kann im Einzelfall geboten sein, dass die Bauaufsichtsbehörde das Gefährdungspotential durch fachliche Begutachtung ihres Bausachverständigen, gegebenenfalls auch unter Beteiligung der Feuerwehr oder durch Heranziehung eines Sachverständigen, ermittelt und bewertet (…vgl. VGH BW, Beschl. v. 29.03.2011, a.a.O., m.w.N.; SächsOVG, Beschl. v. 21.08.2013, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
Verwirkung; Abänderungsantrag; vorbeugender Brandschutz
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin änderte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. August 2013 - 1 B 353/13 - diesen Beschluss und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsgegnerin vom 26. Juli 2011 gegen den Bescheid der Antragstellerin vom 27. Juni 2011 in seiner geänderten Fassung vom 17. September 2012 wieder her; des Weiteren ordnete es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsgegnerin vom 13. Februar 2012 gegen die Bescheide der Antragstellerin über die Zwangsgeldfestsetzung vom 19. und 20. Januar 2012 über die Kostenfestsetzung an.Rn. 4 Auf Antrag der Antragstellerin hat das Verwaltungsgericht Leipzig mit dem angefochtenen Beschluss den Senatsbeschluss vom 21. August 2013 - 1 B 353/13 - nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO geändert und den Antrag der Antragsgegnerin auf vorläufigen Rechtsschutz erneut abgelehnt.
- OVG Sachsen, 20.05.2019 - 5 A 100/16
Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung …
Zu einem solchen Einschreiten bezüglich bestandsgeschützter Bauten ist die Bauordnungsbehörde gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 SächsBO erst dann berechtigt, wenn es um die Abwehr von die Anordnung rechtfertigenden Gefahren geht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. August 2013 - 1 B 353/13 -, juris Rn. 6, Beschl. v. 18. April 2018 - 1 B 141/16 -, juris Rn. 21).
- OVG Sachsen, 08.07.2019 - 5 A 101/16
Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung; …
Zu einem solchen Einschreiten bezüglich bestandsgeschützter Bauten ist die Bauordnungsbehörde gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 SächsBO erst dann berechtigt, wenn es um die Abwehr von die Anordnung rechtfertigenden Gefahren geht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. August 2013 - 1 B 353/13 -, juris Rn. 6, Beschl. v. 18. April 2018 - 1 B 141/16 -, juris Rn. 21). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2026 - 10 S 11.25
Beschwerde im Eilverfahren; abgelehnte Abänderung einer Aussetzung der sofortigen …
Rn. 19 d. Der Beschwerde verhilft es auch nicht zum Erfolg, dass sie auf eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts verweist, derzufolge für die Anordnung einer bauordnungsrechtlichen Sicherungsmaßnahme bereits das Vorliegen einer erheblichen Gefahr ausreiche, welche nicht als konkrete Gefahr im allgemeinen ordnungsrechtlichen Sinn zu verstehen sei, sondern vielmehr von der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines erheblichen Schadenseintritts abhänge (Beschluss vom 21. August 2013 - 1 B 353/13 - juris Rn. 7), und diesbezüglich vorträgt, dass die dort für eine Brandschutzmaßnahme getroffene Einschätzung "sich ohne Weiteres auf statische Belange übertragen" lasse, zumal die Voraussetzung einer erheblichen Gefahr mit der Regelung in § 81 Abs. 1 BbgBO korrespondiere. - VG Leipzig, 19.02.2015 - 4 L 7/15
Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung zweirer Wohnräume im Dachgeschoss eines …
Solche Maßnahmen auf die Generalklausel des § 58 Abs. 2 SächsBO zu stützen, begegnet auch mit Blick auf den Vorbehalt des Gesetzes keinen Bedenken (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21.8.2013 - 1 B 353/13 -, ;… VG Leipzig, Beschl. v. 7.5.2013 - 4 L 42/12 - Spiekermann, in: Jäde/Dirnberger/Böhme, a. a. O., § 58 Rn. 15 m. w. N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".