Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1 und S. 2
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 34 Abs. 1.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beziehen des im Begriff des "Einfügens" i.S.v. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB verankerten Rücksichtnahmegebots auf die dort aufgezählten Kriterien wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Überbau der Grundstücksfläche; Stützen eines Nachbarrechtsbehelfs auf ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ortsbild beeinträchtigt: Kein Nachbarrechtsbehelf!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nachbar kann nicht gegen die Beeinträchtigung des Ortsbildes vorgehen! (IBR 2013, 308)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 05.11.2012 - 4 L 264/12
- OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12
Papierfundstellen
- DÖV 2013, 397
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12
Rn. 19 Auch im Rahmen des Rücksichtnahmegebots musste sich das Verwaltungsgericht nicht näher mit dem Ortsbild der Antragsgegnerin auseinandersetzen, weil eine Verletzung dieses im Begriff des "Einfügens" verankerten Gebots aus § 34 Abs. 1 BauGB nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23. Mai 1986, NVwZ 1987, 34; Beschl. v. 11. Januar 1999, DVBl. 1999, 786) wie des Senats (…Beschl. v. 16. August 2012 - 1 A 87/12 -, Rn. 4 [nicht veröffentlicht]) nur hinsichtlich der vier in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten Merkmale (Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche) in Betracht kommt.Dies hat die Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden angenommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 - Urt. v. 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 - Senatsbeschl. v. 22. Dezember 2010 - 1 B 231/10 -, jeweils juris).
- OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12
Nachbarschutz, Ortsbild, Gebot der Rücksichtnahme, Hochwassersatz
Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12
Rn. 14 Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht des Nachbarwiderspruchs ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein Nachbar eine im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63 SächsBO) erteilte Baugenehmigung im Wege von Widerspruch und Anfechtungsklage mit Aussicht auf Erfolg nur insoweit angreifen kann, als die als verletzt gerügte drittschützende Norm zum Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde gehört (st. Rspr., vgl. etwa SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 1 B 158/12 -, juris; Beschl. v. 21. September 2011 - 1 B 179/11 - Beschl. v 16. November 2009 - 1 A 121/09 -, juris; ebenso BayVGH, Beschl. v. 15. November 2010 - 15 CS 10.2131 -, juris).Rn. 18 Da ein Nachbarantrag grundsätzlich nicht auf eine Beeinträchtigung des Ortsbildes i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB gestützt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 13. November 1997 - 4 B 195.97 -, juris; Senatsbeschl. v. 10. Juli 2012 - 1 B 158/12 -, juris Rn. 10), war das Verwaltungsgericht selbst dann nicht zu weiteren Ausführungen (oder gar Ermittlungen) gehalten, wenn das erstinstanzliche Antragsvorbringen das Merkmal des "Ortsbilds" i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB betroffen haben sollte.
- BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12
Dies hat die Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden angenommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 - Urt. v. 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 - Senatsbeschl. v. 22. Dezember 2010 - 1 B 231/10 -, jeweils juris).
- OVG Sachsen, 22.12.2010 - 1 B 231/10
Anbau, Doppelhaus, Rücksichtnahmegebot, erdrückende Wirkung
Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12
Dies hat die Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden angenommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 - Urt. v. 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 - Senatsbeschl. v. 22. Dezember 2010 - 1 B 231/10 -, jeweils juris). - BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12
Das Rücksichtnahmegebot, dessen Verletzung die Antragsteller rügen, ist keine allgemeine Härteklausel, die über die speziellen Vorschriften des Bauplanungsrechts steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128/98 -, juris Rn. 6). - BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht, …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12
Rn. 18 Da ein Nachbarantrag grundsätzlich nicht auf eine Beeinträchtigung des Ortsbildes i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB gestützt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 13. November 1997 - 4 B 195.97 -, juris;… Senatsbeschl. v. 10. Juli 2012 - 1 B 158/12 -, juris Rn. 10), war das Verwaltungsgericht selbst dann nicht zu weiteren Ausführungen (oder gar Ermittlungen) gehalten, wenn das erstinstanzliche Antragsvorbringen das Merkmal des "Ortsbilds" i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB betroffen haben sollte. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - 2 B 940/11
Vorliegen eines Verstoßes gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12
Auch die im Beschwerdeverfahren hervorgehobene Verschattung im Bereich der Sonnenkollektoren und der Dachterrasse lässt noch nicht auf eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots schließen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29. August 2011 - 2 B 940/11 -, juris Rn. 22 für die Verschattung von Fenstern). - OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11
Baugenehmigung, Abstandsfläche, Abweichung, Rücksichtnahmegebot, Nachbar
Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12
Nicht anders als in dem vom Senat durch Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 - (juris) entschiedenen Fall ist bei der Würdigung der gegenseitigen nachbarlichen Interessen zu Lasten der Antragsteller zu berücksichtigen, dass im unbeplanten innerstädtischen Bereich stets damit gerechnet werden muss, dass Baulücken durch Gebäude geschlossen werden, deren Höhe und Bauweise sich an der in diesem Bereich vorherrschenden und städtebaulich prägenden Bebauung orientiert (hier: geschlossenen Gründerzeitbebauung). - VGH Bayern, 15.11.2010 - 15 CS 10.2131
Nachbarrechtsbehelf; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12
Rn. 14 Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht des Nachbarwiderspruchs ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein Nachbar eine im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63 SächsBO) erteilte Baugenehmigung im Wege von Widerspruch und Anfechtungsklage mit Aussicht auf Erfolg nur insoweit angreifen kann, als die als verletzt gerügte drittschützende Norm zum Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde gehört (st. Rspr., vgl. etwa SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 1 B 158/12 -, juris; Beschl. v. 21. September 2011 - 1 B 179/11 - Beschl. v 16. November 2009 - 1 A 121/09 -, juris; ebenso BayVGH, Beschl. v. 15. November 2010 - 15 CS 10.2131 -, juris). - OVG Sachsen, 21.09.2011 - 1 B 179/11
Baugenehmigung, Drittanfechtung, Reichweite des Nachbarschutzes, Antragsänderung …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12
Rn. 14 Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht des Nachbarwiderspruchs ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein Nachbar eine im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63 SächsBO) erteilte Baugenehmigung im Wege von Widerspruch und Anfechtungsklage mit Aussicht auf Erfolg nur insoweit angreifen kann, als die als verletzt gerügte drittschützende Norm zum Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde gehört (st. Rspr., vgl. etwa SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 1 B 158/12 -, juris; Beschl. v. 21. September 2011 - 1 B 179/11 - Beschl. v 16. November 2009 - 1 A 121/09 -, juris; ebenso BayVGH, Beschl. v. 15. November 2010 - 15 CS 10.2131 -, juris). - OVG Sachsen, 16.11.2009 - 1 A 121/09
Baugenehmigung; Nachbarklage; vereinfachtes Verfahren; Abstandsfläche; Anbau
- OVG Sachsen, 23.06.2025 - 1 A 323/23
Baunachbarklage; Bauvorbescheid; maßgeblicher Zeitpunkt der Sachlage; …
Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots ist gegeben, wenn durch die Verwirklichung ein in der unmittelbaren Nachbarschaft befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (Senatsbeschl. v. 22. Januar 2013 - 1 B 376/12 -, juris Rn. 21), vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden (…BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, juris Rn, 34, 38;… Urt. v. 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, juris Rn. 15; Senatsbeschl. v. 22. Januar 2013 - 1 B 376/12 -, juris Rn. 21;… Senatsbeschl. v. 22. Dezember 2010 - 1 B 231/10 -, juris Rn. 12).Rn. 63 Bei der vorzunehmenden Würdigung der gegenseitigen nachbarlichen Interessen ist zu berücksichtigen, dass im unbeplanten innerstädtischen Bereich - wie hier - stets damit gerechnet werden muss, dass Baulücken durch Gebäude geschlossen werden, deren Höhe und Bauweise sich an der in diesem Bereich vorherrschenden und städtebaulich prägenden Bebauung orientiert (Senatsbeschl. v. 22. Januar 2013 - 1 B 376/12 -, juris Rn. 22;… Senatsbeschl. v. 4. August 2014 - 1 B 56/14 -, juris Rn. 19).
- OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 56/14
Baugenehmigung, Denkmalwürdigkeit, Erscheinungsbild, Kulturdenkmal
Bei der vorzunehmenden Würdigung der gegenseitigen nachbarlichen Interessen ist zu berücksichtigen, dass im unbeplanten innerstädtischen Bereich - wie hier - stets damit gerechnet werden muss, dass Baulücken durch Gebäude geschlossen werden, deren Höhe und Bauweise sich an der in diesem Bereich vorherrschenden und städtebaulich prägenden Bebauung orientiert (SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2013 - 1 B 376/12 -, juris Rn. 22). - OVG Sachsen, 24.06.2025 - 1 B 87/25
Baunachbarstreit; vorläufiger Rechtsschutz; Solarpark im Außenbereich; Gebot der …
Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots ist gegeben, wenn durch die Verwirklichung ein in der unmittelbaren Nachbarschaft befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (Senatsbeschl. v. 22. Januar 2013 - 1 B 376/12 -, juris Rn. 21), vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden (…BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, juris Rn, 34, 38;… Urt. v. 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, juris Rn. 15; Senatsbeschl. v. 22. Januar 2013 - 1 B 376/12 -, juris Rn. 21;… Senatsbeschl. v. 22. Dezember 2010 - 1 B 231/10 -, juris Rn. 12).
- OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13
Außenbereich, Innenbereich, Gemengelage, TA-Lärm, trennende Wirkung, …
Rn. 28 Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Würdigung der gegenseitigen nachbarlichen Interessen zu Lasten der Antragsteller zu berücksichtigen ist, dass im unbeplanten innerstädtischen Bereich stets damit gerechnet werden muss, dass Baulücken durch Gebäude geschlossen werden, deren Höhe und Bauweise sich an der in diesem Bereich vorherrschenden und städtebaulich prägenden Bebauung orientiert (SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2013 - 1 B 376/12 -, juris). - VG Ansbach, 05.08.2022 - AN 17 S 22.01569
Kein Nachbarschutz gegen Baugenehmigung unter Befreiung von Festsetzungen des …
Einen allgemeinen Rechtssatz, dass der Einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung bewahrt zu werden, gibt es nicht (BVerwG, B.v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 - NVwZ-RR 1998, 540;… BayVGH, B.v. 29.9.2021 - 9 CS 21.2175 - juris Rn. 23; OVG Magdeburg, B.v. 3.2.2015 - 2 M 152/14 - NVwZ-RR 2015, 687, 689; SächsOVG, B.v. 22.1.2013 - 1 B 376/12 - juris Rn. 18 f.). - OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14
Baunachbarstreit, Antrag auf Anordnung der aufschiebaren Wirkung, …
Ein Nachbarantrag kann grundsätzlich bereits nicht auf eine Beeinträchtigung des Ortsbildes i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. November 1997 - 4 B 195.97 -, juris; Senatsbeschl. v. 22. Januar 2013 - 1 B 376/12 -, juris Rn. 18 und v. 10. Juli 2012 - 1 B 158/12 -, juris Rn. 10), eine Beeinträchtigung der Landschaft oder das Entstehen einer Splittersiedlung gestützt werden, denn der Drittschutz ist auf das in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verankerte Rücksichtnahmegebot beschränkt, das hier nicht - auch nicht durch eine Bebauung in zweiter Reihe erschlossen über die P. Straße - verletzt ist. - VG Dresden, 28.06.2016 - 7 L 182/16
Baugenehmigung für Gebaeude im Rahmen der Hafencity Dresden gestoppt
aa) Ein Nachbar kann die erteilte Baugenehmigung nur in dem Umfang angreifen, wie die als verletzt gerügte Norm zum Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde gehört (st. Rspr. des SächsOVG; vgl. etwa Beschl. v. 22.1.2013 - 1 B 376/12 - m.w.N.) und zumindest auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt ist, mithin drittschützende Wirkung hat (sogenannte Schutznormtheorie;… vgl. Reidt in: Battis/Krautzberger/Löhr, Komm. zum BauGB, 12. Aufl. 2014, Vorb §§ 29-38 Rn. 16 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 09.01.2013 - 1 B 376/12 |
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 09.01.2013 - 1 B 376/12
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2013 - 3 M 40/13
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