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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15161
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15 (https://dejure.org/2015,15161)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.06.2015 - 1 B 384/15 (https://dejure.org/2015,15161)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 1 B 384/15 (https://dejure.org/2015,15161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstliche Beurteilung bei besonders starkem Auseinanderfallen von Statusamt und Bewertung des tatsächlich innegehabten Dienst-/Arbeitspostens eines Beamten; Abgabe eines persönlichkeitsbedingten Werturteils durch den Dienstherren; Verletzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienstliche Beurteilung bei besonders starkem Auseinanderfallen von Statusamt und Bewertung des tatsächlich innegehabten Dienst-/Arbeitspostens eines Beamten; Abgabe eines persönlichkeitsbedingten Werturteils durch den Dienstherren; Verletzung des ...

Verfahrensgang

  • VG Aachen - 1 L 19/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - 1 B 1327/14

    Unzulässigkeit eines der Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs dienendem …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15
    Rn. 10 Vgl. etwa den Senatsbeschluss vom 17. Februar 2015 - 1 B 1327/14 -, juris, Rn. 13 f. m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 146/15

    Abgrenzung der dienstlichen Beurteilung eines Postbeamten von einer fiktiven …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15
    Rn. 4 Vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom heutigen Tage im Verfahren 1 B 146/15, demnächst bei juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - 1 A 499/09

    Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Richters wegen fehlender Betrachtung …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15
    Rn. 7 Vgl. etwa das Senatsurteil vom 16. Mai 2012 - 1 A 499/09 -, juris, Rn. 35 f. m. w. N.
  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des …

    Rn. 141 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 1 B 384/15 -, juris, Rn. 5.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 64/16

    Postulationsfähigkeit des Arbeitgeberverbandes für Telekommunikation und IT e.V; …

    Grundsätzlich sei (mit dem OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2015 - 1 B 384/15 -, Juris) davon auszugehen, dass eine Beamtin, die über viele Jahre die Aufgaben eines höherwertigen Dienst- bzw. Arbeitspostens "rundum zufriedenstellend" und "gut", teilweise "sehr gut" erfülle, die geringeren Anforderungen ihres Statusamtes tendenziell eher noch besser erfülle.

    Das rechtfertigt die Annahme, dass ein Beamter, der über einen längeren Zeitraum die Aufgaben eines Dienst- bzw. Arbeitspostens "rundum zufriedenstellend" und "gut" oder gar besser erfüllt, der einer deutlich höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist, als sie seinem Statusamt entspricht, die geringeren Anforderungen seines Statusamtes besser erfüllt (vgl. - jeweils zu den auch vorliegend betroffenen Beurteilungsrichtlinien - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.02.2016 - 5 ME 217/15 -, BeckRS 2016, 43536; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 30.11.2015 - 1 B 1007/15 -, BeckRS 2015, 55888, vom 19.11.2015 - 1 B 980/15 -, Juris, und vom 18.06.2015 - 1 B 384/15 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 -, Juris; VG Berlin, Beschlüsse vom 09.02.2016 - 28 L 225.15 -, Juris, und vom 08.02.2016 - 28 L 229.15 -, Juris; VG Trier, Beschluss vom 03.08.2015 - 1 L 1937/15.TR -).

    Trifft sie seines Erachtens im jeweiligen Einzelfall nicht zu, bedarf dies in der Beurteilung einer detaillierten - d.h. die Umstände des Einzelfalls in den Blick nehmenden - und nachvollziehbaren Begründung (vgl. Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 25.02.2016, a.a.O.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 30.11.2015, a.a.O., vom 19.11.2015, a.a.O., und vom 18.06.2015 - 1 B 384/15 -, a.a.O.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 27.10.2015, a.a.O.; VG Trier…, Beschluss vom 03.08.2015, a.a.O.).

    Auch die bloße Behauptung in der Begründung des Gesamturteils, die höherwertige Tätigkeit sei "in den", d.h. wohl bei allen Einzelkriterien berücksichtigt worden, macht die Beurteilung nicht nachvollziehbar (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 19.11.2015, a.a.O., und vom 18.06.2015 - 1 B 384/15 -, a.a.O.).

  • VG Minden, 15.06.2018 - 12 L 1491/17
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 18. Juni 2015 - 1 B 384/15 - (…juris Rn. 8) ausgeführt, bei einem Beamten, der über viele Jahre die Aufgaben eines Dienst-/Arbeitspostens "rundum zufriedenstellend" und "gut" erfüllt und einer deutlich höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist, als sie seinem Statusamt entspricht (dort: laufbahnübergreifend fünf Besoldungsgruppen), sei grundsätzlich davon auszugehen, dass dieser die (wesentlich) geringeren Anforderungen seines Statusamtes in herausragender Weise erfülle.

    Den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 18. Juni 2015 - 1 B 384/15 -, juris, kann entgegen der Ansicht des Antragstellers eine derartige Vermutung auch offensichtlich nicht entnommen werden.

    Rn. 34 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 1 B 384/15 -, juris Rn. 10.

    Rn. 36 Davon abgesehen ist der Antragsteller - im Gegensatz zum Antragsteller im Verfahren des Oberverwaltungsgerichts - 1 B 384/15 -, juris - im Gesamtergebnis aber auch nicht mit der Note "gut" bewertet und im Vergleich zu seinem Statusamt nur drei Besoldungsgruppen höherwertig eingesetzt worden.

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